Guten Tag Kollegen,
da ich mich schon sehr lange nicht mehr auf dieser Seite umgesehen habe,muss ich mich erstmal orientieren.
Ich hoffe das ich von euch ein paar gute Informationen erhalte werde.
Wir haben eine Handwerker Regie Abteilung. Dort sind Installateure,Schlosser, Maurer und Tischler/Zimmerer vertreten.
Die Handwerker arbeiten nur für unser Unternehmen in unserem Wohnungsbestand. ( keine Arbeit für dritte )
Da wir für kleinere Arbeiten an Dächern sehr lange auf eine Dachdeckerfirma warten müssen, bei hohen Kosten,
wollen wir dieses durch einen Zimmerer Meister unserer Werkstatt realisieren. GfB sowie Unterweisung in den UVV erfolgt natürlich.
Welche Konsequenz könnte dieses bei einer unvorhersehbaren Verletzung des Mitarbeiters haben?
Beste Grüße Harpe