Hallo,
da anscheinend meine erste Anfrage zur Barrierefreiheit leider zu keinem Ergebnis führte, muss ich eine andere Frage los werden.
Ich mache eine Gefährdungsbeurteilung. Das ist eigentlich überflüssig, da die gesetzlichen Anforderungen eindeutig sind (in RLP).
Die GL will immer noch keine automatische Tür einbauen. Aber nun zur Frage --> ist für die Barrierefreiheit der Grad der Behinderung egal
oder gibt es da Unterschiede / Einteilungen. Ich kenne Rollstuhlfahrer, die bekommen auch ohne fremde Hilfe eine BST geöffnet.
Benötigen diese Menschen barrierefreiheit? Oder ist das grundsätzlich so, dass sofern Menschen im Rolli sitzen ein Anrecht haben auf Barrierefreiheit?