Hallo und guten Morgen.
Zum besseren Verständnis habe ich diesem thread ein Bild beigefügt. Wie sie sehen, sehen sie eine Tür. Dahinter ist noch eine Tür. Fast eine Schleuse das Ganze. Beide Türen sind F 30 - RS! Jaaaaa, das ist so.
Hinter beiden Türen beginnt die Speisenversorgung. Also ein Speisensaal für <200 Personen (ca. 120 Personen). Man sieht ja links im Bild den Besteckkasten.
Wenn man genau hinsieht, sieht man rechts an der Wand den Rollstuhl auf blauen Grund und eine Klingel. Kunde klingelt und ihm wird durch Küchenpersonal geholfen. Oder von Kollegen, die ebenfalls die Kantine besuchen. Das reicht dem SBV und den Gehandicapten nicht. Ich hör schon den Aufschrei der Gemeinde. Aber wartet bitte noch einen kleinen Augenblick damit. Ihr könnt gleich losblöcken.
Jetzt entspinnt sich gerade ein Streit. Da prallen echt Entscheidungsträger aufeinander. Das Direktorium hat damals (vor 4 jahren) beim Umbau entschieden, keine automatische oder halbautomatische (mit Türöffnerschalter) zu installieren.
"Brauchen wir nicht". [weiter ruhig bleiben, wartet noch].
Jetzt wird es technisch --> wenn man hinter beiden Türen links in den Raum geht, landet man bei den Theken für die Selbstbedienung. Erst die Sättigungsbeilagen, dann der front-cooking-Bereich, wieder Sättigungsbeilagen und Gemüse, dann die Deserts, dann Kasse.
Hinter der Theke entsteht Dampf --> wird über eine Lüftungsanlage abgesaugt. Hinter der Theke beginnt dann auch der große Kochbereich mit Kühlung, Salatküche und Spülküche. s. Skizze.
Der Rest ist Speiseraum und Kaffeebar. Hier wird nur Luft eingeblasen.
Die Ansage der Lüftungsingenieure war, die Tür zur Speisenversorgung muss zu bleiben, ansonsten funktioniert die Lüftungsanlage nicht. Verstehe ich aber nicht. Habe doch einen Luftvorhang im Bereich der Bedienungstheke (rote Linie). Und in dem Bereich der Tür wird auch gar nicht abgesaugt. Es gibt noch eine Tür zur Terasse, direkt gegenüber vom Eingang zur Speisenversorgung.
Jetzt soll die Tür durch eine automatische Tür ersetzt werden. Aus Gründen der Barrierefreiheit!!!!!! Zu Stoßzeiten geht die Tür auf und zu, auf und zu. Bei der Frequentierung und dem Gewicht der Tür wird die wahrscheinlich ziemlich reparaturanfällig sein. Zuzuglich der Tatsache, das die Ultraschallleisten an den Türen ein geordnetes Öffnen und Schließen verhindern werden. Ich will rein und drinnen will einer raus. Dann bleibt die Tür wo sie ist, zu. Die GL will immer noch nicht, Bau und Technischer Dienst auch nicht, Verwaltungsleiter und SBV wollen. Jetzt dürft ihr losheulen, kratzen, beißen und treten.
Nun dann gestern in einer der vielen Bausitzungen, (ich war dabei), die Aussage von mir. "Wir machen eine Gefährdungsbeurteilung und wägen alle Punkte gegeneinander ab". Wir lassen die Tür zu den Öffnungszeiten geöffnet (Feststelleinrichtung) und gucken wie die Lüftungsanlage reagiert. Jetzt meine Fragen--->
- kann ich die Luftströmungen in einem Raum messen? Ich möchte erkennen können, wie sich die Luft im Raum verhält, wenn ich verschiedene Szenarien mit allen Türen veranstalte. Funktioniert dann die Lüftungsanlage noch?
- Ich habe gehört die DIN EN 18065 wurde in die LBauO aufgenommen / integriert? Was heißt das? Ich muss die Barrierefreiheit auf jeden Fall umsetzen?
- Wenn ich keine automatischen Türen einbaue, kann ich das über organisatorische Lösungen umsetzen? Persönlicher Betreuer. Ist das noch im Sinne der Barrierefreiheit?
- Brandschutz und Barrierefreiheit beissen sich. Was passiert, wenn ich eine automatische Tür habe und der Strom fällt durch einen Brand aus? Der Rollstuhlfahrer/-in ist allein (warum auch immer?). Dann kann er diese Tür nicht öffnen. Alle anderen Wege sind mit Treppenabgängen. Und nu?
Vorab vielen Dank.