Frage zu Verbot bzw. Einschränkung von Essen und Trinken am Arbeitsplatz

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  • Hallo,


    bisher haben wir es in unserer Firma geduldet, dass an allen Arbeitsplätzen (Verwaltung, Lager, Forschung & Entwicklung, Produktion - Montage elktronische Geräte, usw.) gegessen und getrunken wird. Hiermit meine ich das Frühstücksbrötchen, die Snacks zwischendurch und natürlich den obligatorischen Kaffee oder Tee. Für die großen Pausen und das Mittagessen gibt es ein Bistro und ein Betriebsrestaurant für die Nahrungsaufnahme, so dass es eigentlich nicht erforderlich ist dieses am Arbeitsplatz zu tätigen.


    Mit Bezug eines Neubaus wollen wir es nun verbieten, bzw. erheblich einschränken, dass direkt an den Arbeitsplätzen gegessen und getrunken wird, Daher bin ich nun hier auf der Suche nach verschiedenen Argumentationshilfen und euren gutren Ideen :)


    Hierbei wollen wir natürlich sehr diplomatisch vorgehen, da bei uns ein sehr tolles Betriebsklima existiert, und es nicht einfach stumpf verbieten. Daher bin ich auf der Suche nach Argumenten oder auch Kompromissideen.......


    Ein gesetzlich generelles Verbot gibt es ja nicht. Und einige Ausnahmen des Verbotes sind mir bekannt, zum Beispiel steht dazu ja etwas in der:


    - Biostoffverordnung -BioStoffV-
    - Einige Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) z.B. :
    - TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien"
    - TRBA 230 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und vergleichbaren Tätigkeiten"
    - TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege"
    - Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), z.B. :
    - TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle"
    - TRGS 526 "Laboratorien"
    - TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten"
    - TRGS 529 "Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas"
    - TRGS 530 "Friseurhandwerk"
    - DGUV Information 209-054 (bisher: BGI 805) "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Metallindustrie",
    - DGUV Regel 114-012 (bisher: BGR 238) "Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten der Abfallwirtschaft; Teil 1: Sammlung und Transport von Abfall",
    - DGUV Regel 114-007 (bisher: BGR 142) "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Luftfahrzeug-Instandhaltung" und
    - DGUV Regel 109-003 (BGR 143) "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen".


    Aber all dieses trifft auf uns, unseren Betrieb und unseren Tätigkeiten, ja nicht zu.



    Habt ihr noch andere Quellen, wo so etwas drin stehen könnte, was den Verbot von "Essen und Trinken" am Arbeitsplatz" rechtfertigen könnte ?? Argumente, Ideen, Vorschläge ??


    Wie ist so etwas in euren Betrieben geregelt ? (einen Betriebsrat haben wir übrigens nicht, falls die Frage interessant sein sollte)




    Ein weiteres Problem sind einige Arbeitsplätze, die momentan eher an einen Dschungel erinnern, anstatt an einen Arbeitsplatz, zum Beispiel in der Platinenbestückung. (sehr viele und sehr große private Pflanzen am Arbeitsplatz). Auch dies wollen wir im Neubau nicht mehr uneingeschränkt dulden.


    Gibt es diesbezüglich igendwelche Vorschriften ?? Oder Argumentationsideen und Vorschläge eurerseits ??



    Über Tips und Hinweise zu beiden Problemen wäre ich sehr dankbar



    Gruß
    Ralf

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  • Hallo Ralf,


    Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
    § 8 Allgemeine Schutzmaßnahmen


    (3) Der Arbeitgeber hat gemäß den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 sicherzustellen, dass die Beschäftigten in Arbeitsbereichen, in denen sie Gefahrstoffen ausgesetzt sein können, keine Nahrungs- oder Genussmittel zu sich nehmen. Der Arbeitgeber hat hierfür vor Aufnahme der Tätigkeiten geeignete Bereiche einzurichten.


    Gruß Holger

  • Hallo RaMo-Bremen,


    bei uns im Unternehmen ist es durch das Direktionsrecht verboten an den Arbeitsplätzen zu essen od. zu trinken.


    Begründet angeführt wurden u.a. Feuchtigkeitsschäden an Tastatur und Mäusen.


    Das Essen und Trinken am Arbeitsplatz ist dadurch aber nicht eingedämmt worden.


    Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Vor dem Verbot kommt meiner Meinung nach das Angebot: geeignete Pausenräume, evtl. Ausstattung aufpeppen.


    Anschließend:
    1. Einführung 5S oder ähnlich
    2. Verbot der Essenseinnahme (außer Getränke aus Gefäßen mit Schraubverschluss)auf Basis:
    - 5S
    - Hygiene
    - Ordnung und Sauberkeit (Wirkung auf externe Besucher, Reinigungsaufwand)
    - Mülltrennung
    - gegenseitige Rücksichtnahme (Essensgerüche usw.)
    - [EDIT] Bestimmungsgemäße Nutzung von Betriebsmitteln nach §7 BetrSichV - also nicht für private Zwecke (zu den privaten Zwecken gehört auch Essen und tinken!) [/EDIT]


    ...last but not least, oder besser "first": schieß mal einige Ekel- und Unordnungsfotos, und veröffentliche sie im Vorfeld zur Bewußtseinserzeugung "wollen wir das so?".


    ...noch besser: Räumt einen Bereich auf, mach vorher-nachher-Bilder und setze das als Ziel (der GF).


    Ekelfotos:
    - Tastaturen vollgekrümelt
    - Tische dreckig, vollgekrümelt usw.
    - Ecken, Tisch unter Computer oder Produktion
    - Staubmäuse und Co (erschwerte Reinigung) ASR A1.5/1,2 Kap. 9.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()


  • Zumindest die professionellen Notebooks sind vor jeglichem Verschütten mit Flüssigkeiten geschützt. Die kann man zur "Not" unter fließendem Wasser abwaschen (gilt für Lenovo). Insofern läuft so eine Argumentation ins Leere.


    Besser: Hausmaskottchen "Drachi" erschaffen und schreiben "Drachi mag das nicht!" - hat eher die Chance, Ernst genommen zu werden :44:

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  • @azrarz,


    "Drachi" einführen wäre mein tot unter den Kollegen, sorry aber da würde man sich bei uns der Lächerlichkeit ausliefern...


    Zumal "Drachi" einiges bei uns nicht mögen würde....smile....


    Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Das war eine Anspielung auf Kindergarten/Grundschule.


    Eine meiner besten Freundinnen ist Grundschullehrerin, und ich erstelle manchmal graphisches Material für sie. Wenn Kinder etwas nicht tun sollen, oder etwas tun sollen, muss eine niedliche Handpuppe erhalten - von der es dann auch kleine "Bildergeschichten" gibt (von mir gezeichnet auf Grund ihrer inhaltlichen Vorgaben)...


    In diesem Zusammenhang erscheint mir das Unternehmen oft wie ein Kindergarten.... Rabääääh - er hat einen höheren Stuhl.... Buuhuhuuu, die haben mehr Parkplätze am Standort... Wääääh, die haben BMW(*)Dienstfahrzeuge, wir nicht... Bööööööö, der hat zwei Monitore, ich nur Einen (egal ob benötigt oder nicht).Usw.


    ZU (*): scheidet ein Mitarbeiter aus, der ein persönliches Dienstfahrzeug fährt, wird das Fahrzeug als Poolfahrzeug weiter eingesetzt, bis der Leasingvertrag abläuft. Es wird NICHT an andere Standorte transferiert. Das kann ein Renault Megane oder Mercedes E-Klasse sein - und alles Mögliche dazwischen. Insofern: reiner Zufall.

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Argumente, Ideen, Vorschläge ??

    Für was werden die Mitarbeiter bezahlt?


    Ich gehe einmal davon aus, nicht für den Verzehr von Speisen und Getränken.


    Platinenbestückung ist ja was mit Elektronik, da hat man einige Gefahrstoffe im Einsatz, auch Schwermetalle und siehe da §8 Abs. 3 GefStoffV greift.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ralf: Ich habe Probleme mit Deiner Fragestellung. Einerseits schreibst Du, dass Ihr das Essen und Trinken am Arbeitsplatz und private Pflanzen verbieten wollt, andererseits suchst Du jetzt, also nach der Entscheidung Argumente und Begründungen dafür. Das passt doch nicht zusammen. Warum wollt Ihr das denn verbieten? Ihr habt Euch doch etwas dabei gedacht, oder nicht? Also muss es doch Dir/Euch bekannte Gründe geben oder wollt Ihr trotz guten Betriebsklimas die Mitarbeiter einfach nur ein bißchen ärgern?


    Aus eigener Erfahrung kenne ich beides: Arbeitsplätze an denen Pflanzen und eigenes Essen und Getränke erlaubt (der Regelfall) oder verboten sind (die begründete Ausnahme). Aber genau das ist der Knackpunkt: Begründet! Obwohl es eine scheinbare Ungleichbehandlung darstellen würde, würde ich ein Verbot etwa an den Arbeitsplätzen an denen gelötet wird nach einer Gefährdungsbeurteilung der Gefahrstoffe wegen als sinnvoll betrachten, jedoch nicht am normalen Büroschreibtisch. In vielen Unternehmen gibt es daher betriebliche Vereinbarungen, die den Mitarbeitern in der Produktion als Ausgleich zum Beispiel bis zu drei zusätzliche Pausen von maximal 10 Minuten am Tag zugestehen.


    Eigene Pflanzen, der Müsli- oder Schokoladenriegel, die Tasse Kaffee, Tee oder etwas in der Richtung ist für das Betriebsklima in doppeltem Sinne positiv, denn zur besseren Luft durch die Pflanzen kommt eben die bessere Laune der Mitarbeiter. Die hebt die Produktivität und die Motivation der Mitarbeiter. Klar, wo Gefahrstoffe mit der Nahrung aufgenommen werden könnten macht ein Verbot Sinn und ist im Interesse der Mitarbeiter, was die Akzeptanz des Verbots erhöhen wird, wenn das auch so kommuniziert wird.


    Ich könnte mir daher beschränkende Regeln vorstellen: Maximal zwei Pflanzen pro Arbeitsplatz, dafür aber ausgewiesene Bereiche (etwa die Fensterbretter von nicht als Fluchtweg ausgewiesenen Fenstern), an denen die Aufstellung weiterer privater Pflanzen erlaubt wird. Dazu könnten Getränke an den Arbeitsplätzen erlaubt, die üblichen Nahrungsmitttel von der Schokolade bis zum Brötchen aber aus Gründen der Sauberkeit untersagt werden. So wie es in manchen Unternehmen optionale Steharbeitsplätze gibt, die zeitweise von mehreren Mitarbeitern genutzt werden können, könnte es einen kleinen Meeting-Point in Form von je nach Platz ein, zwei oder drei Stehtischen geben, an denen auch gegessen werden darf.


    Meine Vorschläge sind natürlich nur allgemeiner Natur, da ich Eure Situation nicht kenne, daher rate ich nur, dass Ihr Euch zunächst erst einmal ganz klar überlegt, warum Ihr die Mitarbeiter überhaupt einschränken wollt.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Ralf: Ich habe Probleme mit Deiner Fragestellung. Einerseits schreibst Du, dass Ihr das Essen und Trinken am Arbeitsplatz und private Pflanzen verbieten wollt, andererseits suchst Du jetzt, also nach der Entscheidung Argumente und Begründungen dafür. Das passt doch nicht zusammen. Warum wollt Ihr das denn verbieten? Ihr habt Euch doch etwas dabei gedacht, oder nicht? Also muss es doch Dir/Euch bekannte Gründe geben oder wollt Ihr trotz guten Betriebsklimas die Mitarbeiter einfach nur ein bißchen ärgern

    Erst einmal danke ich Allen für die Hinweise, Tips und Erfahrungen aus euren Firmen. Wie gesagt, ich sammle ja gerade verschiedene Argumente und möchte es dann auch erst einmal mit dem Vorstand besprechen, wie wir hier dann weiter vorgehen werden. Aus euren Antworten konnte ich einige Ideen entnehmen, vielen Dank dafür.


    @ Micherheit: Warum passt meine Fragestellung nicht zusammen ? Klar man kann es stumpf verbieten, aber das wollen wir nicht. Ihr wisst alle, gutes Personal ist schwer zu bekommen und wir möchten niemanden "vergraulen". Daher suchen wir halt den "goldenen Mittelweg" :) An den Plätzen, wo mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, ist ein Verbot unumgänglich, das ist uns auch klar. Aber zum Beispiel 2 Arbeitsplätze weiter oder in dem daneben liegenden Büro, wie sieht es da aus ? Wir möchten vermeiden, dass "Neid" oder so etwas aufkommt, was das Betriebsklima darunter leidet. Ich weiss, es ist sehr schwiering hier nun einen goldenen Mittelweg zu finden......deshalb ja auch meine Frage in diesem Forum an euch, ob ihr dieses Problem auch schon hattet und wie ihr damit umgegangen seid....


    Die übrige Infrastruktur in der Firma ist super, wir haben ein tolles Betriebsrestaurant, ein schönbes Bistro und in jedem Gebäude und jeder Etage 1-2 Teeküchen. Alles neu und vom Feinsten.
    Auch sog. Kommunikationstische (Stehtische) sind in jeder Abteilung vorhaden. Also mehr Angebote schaffen, so wie es oben vorgeschlagen wird, brauchen wir nicht.
    Aber: wir wollen natürlich auch nicht, dass die Mitarbeiter ihren Kaffee und ihr Brötchen dort essen und jedesmal erst einmal 30 Minutenb Pause dabei machen......ach, es ist halt alles sehr schwierig :)


    Auch gegen 1 oder 2 kleine Pflanzen am Arbeitsplatz haben wir nichts einzuwenden, aber es gibt mittlerweile halt ein paar Arbeitsplätze, die aussehen wie ein Dschungel mit 2 Meter hohen Rankpflanzen, wo man den eigentlichen Arbeitsplatz nur noch erahnen kann. Auch hier müssen wir halt nun irgendwie den "goldenen Mittelweg" finden, was gar nicht so einfach ist.

  • Hallo zusammen,
    wollte jetzt keinen neuen Thread aufmachen und möchte mit einer eigenen Frage zur Präzisierung erweitern.


    Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)

    § 8 Allgemeine Schutzmaßnahmen

    (3) Der Arbeitgeber hat gemäß den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 sicherzustellen, dass die Beschäftigten in Arbeitsbereichen,

    in denen sie Gefahrstoffen ausgesetzt sein können, keine Nahrungs- oderGenussmittel zu sich nehmen. Der Arbeitgeber hat hierfür vor Aufnahme
    der Tätigkeiten geeignete Bereiche einzurichten.


    Soweit das Gesetz. Bei uns gibt es eine Aussen-Raucherecke neben einem Gefahrstoffbereich, in dem essen und trinken verboten sind. Sobald Pause ist gehen einige Kollegen (Raucher oder nicht) dorthin, weil dort Schatten ist. Sie tragen dabei die offenen Kaffebecher durch Bereiche, in denen sie Gefahrstoffen ausgesetzt sein können.


    Laut Gesetz tragen sie die Becher ja nur durch und konsumieren nicht dort. Also so könnte ich es nicht untersagen. Klar, die Gefährdungsbeurteilung sagt auch, dass keine Gefahr besteht, aber ich sehe die Gefahr, dass einige auch während der Arbeitszeit mit Kaffeebecher durch laufen weil sie es gewohnt sind. Und um hier keine Gewohnheit aufkommen zulassen akzeptiere ich das Transportieren auch nicht. Schliesslich gibt es auch andere schattige Plätzchen die ohne Durchquerung von Gefahrstoffbereichen erreichbar sind.


    Wie handhabt ihr das so? Danke für die neuen Ansichten.


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Hallo Frank,


    ich reibe mich an dem..."akzeptiere ich das Transportieren auch nicht"


    Da wir als SIFA kein Weisungsrecht haben, spielt es auch kein große Rolle ob wir etwas akzeptieren.
    Wenn, dann können wir es an entsprechender Stelle zur Sprache bringen und Weisungsberechtigte können entsprechend handeln.


    Und


    So weit es geht, probiere ich den Mitarbeitern so viel Freiheiten, wie nur irgend möglich, zu lassen.
    Leben und leben lassen und du schreibst ja auch selber, das lt. Gefährdungsbeurteilung keine Gefahr besteht.


    So etwas stärkt u.a. auch unsere Akzeptanz und wir werden nicht als Erbsenzähler sondern als Kollege wahrgenommen.


    Aber hey, das ist nur meine Sichtweise...


    Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • "Akzeptiere ich nicht" umformuliert "Ich meiner Beraterfunktion kann ich keine Rechtskonformität für diesen Sachverhalt nachvollziehen. Von daher bleibt in meinen Unterlagen (Maßnahmenplan) dieser Punkt als Abweichung (Risiko: z.B. gelb) stehen, bis die Verhaltensweise abgestellt ist.".

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Du hast das Stichwort schon genannt: "Gewohnheit".
    Gewohnheit und die menschliche Neigung zum Regelverstoß lassen sich letztlich nur hart durchbrechen.


    Du kannst dazu nicht viel tun, außer den Verantwortlichen zu erklären, warum Du ein Ausweichen auf die anderen schattigen Plätzchen ohne Durchquerung von Gefahrstoffbereichen für wichtig hälst. Durchsetzen müssen es dann die Vorgesetzten bzw. die GL. Schlimmstenfalls sind arbeitsrechtliche Maßnahmen erforderlich, aber dazu muss man vor Ort das Gefahrenpotential richtig einschätzen, damit die Maßnahmen verhältnismäßig bleiben.


    Bei uns kann ich schön sehen, dass der gesunde Menschenverstand nicht funktioniert.


    Die GL hat ein pauschales Verbot von Essen und Trinken am Arbeitsplatz ausgesprochen. Der Abteilungsleiter des Bereiches, in dem Gefahrstoffe verarbeitet werden gibt das Verbot in den Unterweisungen weiter und setzt auf den schon erwähnten gesunden Menschenverstand der Beschäftigten, die "selbst schuld" sind, wenn sie ihr Essen kontaminieren.


    Logisch, dass viele Leute Lötzinn und Kolben zur Seite legen und direkt am Platz zu Essen beginnen ...

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • "Akzeptiere ich nicht" umformuliert "Ich meiner Beraterfunktion kann ich keine Rechtskonformität für diesen Sachverhalt nachvollziehen. Von daher bleibt in meinen Unterlagen (Maßnahmenplan) dieser Punkt als Abweichung (Risiko: z.B. gelb) stehen, bis die Verhaltensweise abgestellt ist.".

    Ja genau so ist natürlich die perfekte Formulierung! Vielen Dank!


    Da wir als SIFA kein Weisungsrecht haben, spielt es auch kein große Rolle ob wir etwas akzeptieren.
    Wenn, dann können wir es an entsprechender Stelle zur Sprache bringen und Weisungsberechtigte können entsprechend handeln.

    Das ist schon klar. Wir sind ein kleiner Betrieb mit kurzem Dienstweg. Es ging mir jetzt auch mehr um die Fragestellung, dass in einem Bereich mit Gefahrstoffen nur "Essen und trinken" verboten ist, aber nicht das Aufbewahren und dorthin bringen.

    So weit es geht, probiere ich den Mitarbeitern so viel Freiheiten, wie nur irgend möglich, zu lassen.
    Leben und leben lassen und du schreibst ja auch selber, das lt. Gefährdungsbeurteilung keine Gefahr besteht.

    Das mache ich auch, aber im Bereich unserer Gefahrstoffe (Flusssäure) gibt es für mich keinen Spielraum. Auch wenn in den Pausen keine Gefahr besteht, ist es als Betrieb der stärkeren Überwachung durch die Behörden nicht gut, wenn hier Mitarbeiter mit Bechern durch die Gefahrstoffbereiche gehen.
    Im Gegensatz zu anderen Firmen machen wir Behördenbegehungen ohne vorherigen Großreinemachtag und Mitarbeitereinnordung. Ich möchte Realbedingungen zeigen können. Und das hat bislang auch gut funktioniert.


    Nach Lage der Gesetze kann ich es nicht untersagen lassen, da das Gesetz nicht präziese genug ist.


    Bei uns kann ich schön sehen, dass der gesunde Menschenverstand nicht funktioniert.

    Alles was praktisch und einfach ist wird einfach gemacht. Solange bis jemand nen Schaden hat. Oder in unserem Fall einen Behördenanschiß. Und daran habe ich kein Interesse. Ist sowieso fraglich was genau der "gesunde Menschenverstand" ist? Wir als Berater des Arbeitgebers haben auch die Aufgabe voruas zu schauen. Viele haben nicht den Weitblick, wie ihr falsches Verhalten ihre zukünftige Gesundheit maßgeblich beeinflussen wird.

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Wir als Berater des Arbeitgebers haben auch die Aufgabe voruas zu schauen. Viele haben nicht den Weitblick, wie ihr falsches Verhalten ihre zukünftige Gesundheit maßgeblich beeinflussen wird.

    Das stimmt natürlich. Leider ist es wirklich oft so, dass erst etwas passieren muss, bevor sich etwas bewegt. Gefahrstoffe wirken oft langsam, gesundheitliche Folgen machen sich manchmal erst im Ruhestand bemerkbar. Asbest-Kranke zum Beispiel kennen das.
    In diesem Zusammenhang kann man nur schwer vermitteln, warum die Regeln im Zusammenhang mit Gefahrstoffen so streng geworden sind.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Sie tragen dabei die offenen Kaffebecher durch Bereiche, in denen sie Gefahrstoffen ausgesetzt sein können.

    Arbeiten diese Personen üblicherweise auch in den Bereichen, in denen sie den Gefahrstoffen ausgesetzt sind? Wenn nein, kann man es recht einfach regeln über das Zutrittsrecht. Wenn ja, dann eben über entsprechende Anweisungen.
    In der chemischen Industrie ist es ja Standard, dass im Labor keine Lebensmittel sind, und wer dort mit welchen erwischt wird, muss eben mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.