Deutscher Bundestag

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Der Bundestag wird vom Volk gewählt und ist der Ort, an dem
unterschiedliche Auffassungen über den richtigen politischen Weg
formuliert und diskutiert werden.


Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierungsarbeit.


Die Abgeordneten entscheiden auch über den Bundeshaushalt und die Einsätze der Bundeswehr im Ausland.


Eine weitere wichtige Aufgabe des Bundestages ist die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers.


Die Gesetzgebung ist in Deutschland Aufgabe der Parlamente. Der
Bundestag ist somit das wichtigste Organ der Legislative im Bund. Da
die Länder im föderalen Staatssystem Deutschlands einen wesentlichen
Anteil an der Staatsgewalt haben, ist auch die Länderkammer (Bundesrat)
am Gesetzgebungsverfahren beteiligt.


Prinzip der Gewaltenteilung


Die Gewaltenteilung gehört zu den Prinzipien unserer Demokratie und
ist im Grundgesetz verankert. Die staatliche Gewalt ist in mehrere
Gewalten aufgeteilt: Die legislative (gesetzgebende), die exekutive
(vollziehende) und die judikative (Recht sprechende) Gewalt sollen sich
gegenseitig kontrollieren und staatliche Macht begrenzen.


Der Bundestag ist nach dem Prinzip der Gewaltenteilung die
gesetzgebende Gewalt (Legislative) in Deutschland. Demgegenüber stehen
die Bundesregierung als Exekutive und die Bundes- und Landesgerichte
als Judikative.

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