Bundesministerium für Gesundheit

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Das Bundesministerium für Gesundheit ist für eine Vielzahl von
Politikfeldern zuständig. Dabei konzentriert sich die Arbeit auf die Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften.



Zu den zentralen Aufgaben zählt, die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und fortzuentwickeln.



Die Reform des Gesundheitswesens ist eine der
wichtigsten Aufgaben des Ministeriums; Ziel ist es, die Qualität des
Gesundheitswesens weiterzuentwickeln, die Interessen der Patientinnen
und Patienten zu stärken, die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten und
die Beitragssätze zu stabilisieren.



Ein Schwerpunkt des Ministeriums im Gesundheitsbereich ist die Prävention, der Gesundheitsschutz, die Krankheitsbekämpfung und die Biomedizin.
Durch das Infektionsschutzgesetz werden Prävention, Beratung und
Eigenverantwortung bei der Infektionsverhütung deutlich betont, und das
öffentliche Gesundheitswesen wird gestärkt. Das Transplantationsgesetz,
das Embryonenschutzgesetz und das Stammzellgesetz regeln den
rechtlichen Rahmen für diese wichtigen medizinischen Gebiete.



Das Bundesministerium für Gesundheit gestaltet auch die
Rahmenvorschriften für die Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung,
die Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten,
um den hohen Anforderungen an Qualität, Wirksamkeit und
Unbedenklichkeit gerecht zu werden. Wesentliche Daueraufgabe des
Ministeriums und seiner nachgeordneten Behörden ist die Sicherheit
biologischer Arzneimittel wie Blutprodukte. Darüber hinaus unterstützt
das Ministerium die Forschung und ermöglicht neue
Versorgungsstrukturen; dies gilt z.B.</abbr>
für die psychische Gesundheit, die Hilfen für chronisch Kranke, die
Kindergesundheit und die Beratung und Betreuung von HIV-Infizierten und
an AIDS Erkrankten. Um den Wissensstand in Bezug auf das
Gesundheitswesen kontinuierlich zu verbessern, werden dazu notwendige
Informationen im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung erarbeitet.



Im Rahmen der Krankheitsbekämpfung ist die Prävention der Drogen- und Suchtgefahren ein zentraler Verantwortungsbereich des Ministeriums.



In den Aufgabenbereich des Ministeriums fallen auch die Berufsgesetze
für die Zulassung zu den bundesrechtlich geregelten Heil- und
Gesundheitsberufen einschließlich entsprechender Ausbildungsregelungen,
um die Qualität der entsprechenden Berufsausübung und damit auch der
Versorgung zu gewährleisten.



Neben der nationalen Gesundheitspolitik gehört auch die europäische und Internationale Gesundheitspolitik zu
den Aufgaben des Bundesministeriums. Die Globalisierung, der
Reiseverkehr, die Öffnung zu unseren osteuropäischen Nachbarn führen
dazu, dass neue Risiken und verfrüht überwunden geglaubte Gefährdungen
gemeinsam mit den Partnern am Ort der Entstehung angegangen werden
müssen.



Dem Ministerium zugeordnet sind die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und die Patientenbeauftragte der Bundesregierung.

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