Gefahrstoffliste 2014 GHS - Gefahrstoffe am Arbeitsplatz (IFA Report 1/2014)

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Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (IFA) hat mit der Gefahrstoffliste 2014 GHS die
Umstellung auf die neuen Bezeichnungen für die Einstufung und
Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen nach Verordnung 1272/2008 (CLP-
bzw. GHS-Verordnung) vollzogen. Wie in der Gefahrstoffliste aus dem Jahr
2012 sind die wichtigsten Regelungen für die Sicherheit und Gesundheit
am Arbeitsplatz sowie ergänzende Hinweise in einer Tabelle
zusammengefasst.
Die Liste enthält die vorgeschriebenen Einstufungen und Kennzeichnungen von Stoffen und Gemischen gemäß der GHS-(CLP)-Verordnung 1272/2008 (einschließlich 5. Anpassung) sowie die in der TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe“ aufgeführten Stoffe. Weiterhin aufgenommen wurden die Luftgrenzwerte (TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“) und die Biologischen Grenzwerte (BGW) nach TRGS 903.
Abschließend werden Hinweise u. a. zu Messverfahren (DFG, BGI 505, IFA-Arbeitsmappe, HSE, NIOSH, OSHA), zur Arbeitsmedizin und auf stoffbezogene Regelungen in der Gefahrtstoffverordnung (GefStoffV), der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV), den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie auf Regelungen der Unfallversicherungsträger gegeben.

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