Links zum Thema SiFa Ausbildung

Seit dem Jahr 2001 wird bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, ab 2003 auch bei freien Trägern die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin(BAuA) und dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) gemeinsam entwickelte und neu geordnete Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit umgesetzt. Um die neue Ausbildung erfolgreich durchführen zu können, müssen sich Ausbildungsträger, Dozenten, Tutoren und sonstige Betreuer der in Ausbildung befindlichen Fachkräfte umfassend auf die mit der neuen Ausbildung verbundenen Anforderungen einstellen. Diese Anforderungen sind im Wesentlichen durch neue, am Praxishandeln der Fachkräfte ausgerichtete Ausbildungsinhalte, die Vernetzung von Präsenzlernen im Seminar und Selbstlernen mit computergestützten Lernprogrammen (Computer-Based-Training - CBT), die Integration eines betrieblichen Praktikums in die Ausbildung und die Einführung eines verbindlichen, bundeseinheitlichen Konzeptes von Lernerfolgskontrollen geprägt.

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