Gefährdungsbeurteilung CO2-Löschanlage / Gefährdungsbereich / Betreibsanweisung

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  • Hallo Menschenschützer,

    ich soll für unsere CO2-Anlage jetzt eine spezielle Gefährdungsbeurteilung erstellen und dann Bedienungsanleitungen bzw. Anweisung was bei Auslösung zu tun ist.
    Ich habe versucht über den Hersteller Infos zu bekommen, die müssen für Ihre Anlage ja eine Risikobeurteilung erstellt haben.
    Bisher Fehlanzeige.

    Insbesondere geht es mir um die Festlegung der Gefährdungsbereiche (außerhalb der Löschbereiche) durch das eventuell durch die Hallenöffnungen (Türritzen) entweichende CO2-Gas.
    Die Mitarbeiter werden regelmäßig von mir bzw. dem Brandschutzbeauftragten unterwiesen, auch andere Hinweise zum Verhalten im Bereich der CO2-Anlage habe ich, das ist nicht das Problem.

    Hat da jemand Ahnung bzw. schon eine GBU/BA die ich als "Gerüst" nehmen und an unsere Gegebenheiten anpassen kann?

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Hallo,

    frag beim VdS an, die können bestimmt weiterhelfen, bzw. schau mal
    in deren Leitfäden. (https://sifaboard.de/www.vds.de bzw. http://vds.de/de/quick-links/vds-richtlinien/)

    Oder frag mal beim Bundesverband Technischer Brandschutz nach, die dürften Dir
    auch weiterhelfen können. http://www.bvfa.de/

    Siehe aber auch hier zum Thema Gefährdungsbeurteilung CO²-Löschanlage:
    http://www.karlsruhe.ihk.de/innovation/umw…O2_in_Raeu.html

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    das ist ja eine Forderung vom VDS, nach deren Schreiben "Gefährdungsbeurteilung für CO2-Feurlöschanlagen".

    Vom VDS wurde mir sinngemäß mitgeteilt "Sie sind jetzt die verantwortliche Person für die CO2-Löschanlagen, wir möchten von ihnen schnellstens die GBU und die Betriebsanweisungen gemäß unseres Schreibens. Insbesondere sind Sie verantwortlich für die Festlegung der Gefährdungsbereiche".

    Das war dann alles an Info.

    Da scheint es in letzter Zeit ein paar Vofälle gegeben zu haben.

    Ich werde mir die Links mal ansehen, was ich da finden kann und auch noch mal mit dem VDS telefonieren.

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Hallo,

    auf jeden Fall den Brandschutzbeauftragten mit ins Boot holen. Dann schaut euch an, wo sich die Anlage befindet und was bei einem Brand geschieht. Gibt eine Vorwarnzeit, wohin entweicht das CO2, wie bekommt man es wieder aus dem Raum heraus, haben die Mitarbeiter ausreichend Zeit den Raum zu verlassen, usw...? Wie sieht es mit entsprechenden Kennzeichnungen der Anlage / des Raumes aus?

    Auf jeden Fall den Hersteller nochmals auf die Füße treten. Eine Dokumentation muss vorhanden sein, die Anlage wurde ja irgendwann einmal geplant und installiert.

    Hilfreiche Infos findest Du z. B. in der BGR 134: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgr134.pdf

    Grüße

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  • Hallo ADR-User!

    Es ist von den Vorrednern schon mehr gesagt, als mir einfiele.
    Trotzdem möchte ich nochmals nachhaken:

    Vermutlich handelt es sich um einen Raum, der mit CO2 geflutet wird. Das ist nicht ausdrücklich beschrieben.
    Hier im Ort in einer Hallen, ist eine CO2-Anlagen die mehrere tausend Kubikmeter umfasst.
    Das sind Erdgas-Pumpstationen , bzw. Verdicherstandorte.
    Das Entweichen von CO2 durch Türritzen irritiert mich etwas. Fließt das Gas in andere Bereiche, in denen Personen sind bzw. arbeiten?
    Interessant sicher die Frage: "Können Türen nach Auslösung zu Bereichen geöffnet werden, die dann überflutet werden?"

    Grüße
    Flügelschraube


    PS
    Flügelschraube ist ab Morgen auf Fortbildung

  • Hallo,

    ja ich habe von den Vorredners schon einiges an gutem Input erhalten.
    Der Errichter der Anlage hält es aber immer noch nicht für nötig, mich zu unterstützen.

    "Das Entweichen von CO2 durch Türritzen irritiert mich etwas. Fließt das Gas in andere Bereiche, in denen Personen sind bzw. arbeiten?
    Interessant sicher die Frage: "Können Türen nach Auslösung zu Bereichen geöffnet werden, die dann überflutet werden?""

    Das Gas könnte nur ein eine Produktionshalle (die bei Auslösen der CO2-Anlage aber auch geräumt wird), oder auf den Hof entweichen. Die Türritzen sind auch nur serhr klein (die Türen sind ja nicht hermetisch dicht / Gasdicht).
    Auf dem Hof / Freigelände wird sich im Falle eines Brandes auch niemand aufhalten. Daher ist eine Gefährdung von MA eher unwahrscheinlich.
    Mein Problem ist nur, dass die Versicherung / der VDS von mir persönlich eine verbindliche Aussage haben will, dass keine Gefährdung vorliegt. Damit habe ich ein Problem, denn ausschließen kann man ja nichts.

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Guten Morgen Ralf,

    hast Du mal mit dem Kreisbrandmeister bzw. dem Brandoberinspektor deiner Stadt unterhalten? Die kennen sich doch in der Regel mit Löschanlagen aus. Ich denke mal, die Anforderung basiert aiuf einem Vorfall aus dem Jahr 2008 in der Nähe von Gladbach.

    http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/i…ksregierung.pdf

    Die CO2 Löschanlagen und Räumlichkeiten, die ich bislang als FASi und BSB betreut habe, waren recht simple aufgebaut. Die Anlagen hatten eine Vorwarnzeit von ca. 20 Sek. Die Ausbreitung in andere Räumlichkeiten war sehr unwahrscheinlich, weil es sich um EX-geschützte Räume handelte, die über eine Sicherheitsschleuse betreten werden musste. Fenster waren keine vorhanden oder gingen ins Freie.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo Ralf,

    grundsätzlich hast du soviele informationen bekommen, das du in 3 Wochen noch am lesen bist ....einfach der Wahnsinn hier.....

    Bei der GBU ist wirklich zu schauen, wenn ein Alarm ausgelöst wird, hast du eine Vorwarnzeit hast in der auch der langsamste Mitarbeiter aus dem Raum kommt. Eine gasdichte Abriegelung ist Grundsätzlich zu anderen
    Räumen erforderlich die nicht mit der Löschanlage geschützt wird. Ebenso ist die Frage habt Ihr Druckentlastungsklappen verbaut? Werden die Mitarbeiter in den Nebenräumen informiert das die Löschanlage
    auslöst usw. usw.

    Gruß
    Florian

    Gruß
    Florian

    Wen du nicht mehr weiter weißt ?( , dann bilde einen Arbeitskreis. 8o  

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  • Hallöchen Ralf,

    bist du bei deinem Problem mit der Gefährdungsbeurteilung für eine CO2 Löschanlage weiter gekommen ?
    ich habe jetzt dasselbe Problem und weiss gar nicht wo ich Anfangen soll :(
    vielleicht hast du den einen oder anderen Tipp !

    LG Rocky

    Liebe Grüße von Rocky aus Duisburg

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  • Hallo Zusammen, nun bin ich auf der Suche nach einer Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten in Räumen, die mit Gaslöschanlagen ausgestattet sind. Es geht nicht mal um die Arbeiten an der Anlage selbst, sondern nur darum, dass in diesen Räumen Arbeiten stattfinden. Ganz speziell werde ich von einer Überwachungsbehörde nun auf das Thema "Alleinarbeit" hingewiesen, die er in der GB abgebildet haben möchte. Alleinarbeiten sind bei uns als Handwerksbetrieb üblich und völlig normal, solange es sich nicht um gefährliche Arbeiten handelt (Elektroarbeiten, Absturz usw.). Und in diesen Räumen (Rechnerräume, Serverräume) finden keine gefährlichen Arbeiten statt. Und die Gaslöschanlage ist technisch überwacht, bei Alarm ist genug Zeit den Raum zu verlassen, eine Betriebsanweisung vor Ort regelt klar die Vorgehensweise mit Anlagen sauerstoffverdrängender Gase.

    Hat jemand eine Vorlage oder ne Idee?

    VG Sifuzzi

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513