Der Fachausschuss „Elektrotechnik“ hat sich entschlossen, die Erarbeitung einer neuen Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Gefährdungen“ vorerst nicht weiter zu verfolgen.
Um jedoch den Betrieben praxisnahe Regelungen zum „Arbeiten unter Spannung“ anbieten zu können, hat der Fachausschuss „Elektrotechnik“ die BG-Regel „Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln“ (BGR A3) unter Berücksichtigung der DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) „Betrieb von elektrischen Anlagen; Teil 100: Allgemeine Anforderungen“ erstellt.
Damit soll der Rahmen für nationale Regelungen zur Durchführung der Arbeiten beschrieben werden, die prinzipiell auf alle Spannungsebenen anwendbar ist.