Ladegeräte für Staplerbatterien

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  • Hallo Forum, bei einem meiner letzten Seminare, habe ich gehört das man im Umkreis von Ladestationen nichts brennbares Lagern darf.

    Nun suche ich die Richtlinie wo das geschrieben steht.

    Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Danke

    "Es sind die Phantasten, die die Welt in Atem halten, nicht die Erbsenzähler."
    Erich von Däniken 

    Zuständig für:
    - HSE
    - Gefahrstoffe
    - Brandschutz
    - WHG

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  • Ich will auch, ich will auch, ich will auch ....

    Hast Du schon einmal in die .... wie heißt die noch? ... BGI 5017 geschaut?

    :27:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hi,

    ein Lieblingsthema meines VDS-Prüfers. Dort gibt es auch entsprechende Regeln.

    Dem habe ich aber den Wind aus den Segeln genommen: Ladegerät mobil, Kabel lang genug, BA direkt drangetackert und einen Hinweisaufkleber. Das scheint die Lücke im System zu sein. Jede Kontrolle stürzt sich auf das Ladegerät, das brav in einer Ecke schlummert und ist dann enttäuscht und zufrieden. :thumbup::thumbup::thumbup:

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Leute, danke für die vielen Antworten.

    Ich werde dann mal in die BGI 5017 schauen :D

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    Erich von Däniken 

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  • Hallo Kolleginnen und Kollegen,

    ich hatte mal etwa 2005 eine kleine Checkliste zusammengestellt, die , wenn alles mit "JA" beantwortet wird, den ordnungsgemässen Zustand der Anlage beschreibt. Gedacht war diese Liste mal für Hausmeister in einem großen Industriebterieb. Ich hoffe Ihr könnt was damit anfangen.

    Gruß
    Sueger

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  • Hallo Sueger,

    deine Checkliste ist nicht schlecht. Habe ein paar Punkte in Bezug auf unser Unternehmen geändert und kann gut damit arbeiten.

    Danke

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    Erich von Däniken 

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  • Moin,

    Ich werde dann mal in die BGI 5017 schauen

    hierzu habe ich eine Problemvariante.
    Nachdem wir uns alle einig sind, dass mind. 2,5 m zwischen Ladestation und brennbaren Materialien liegen soll, stellt sich die Frage, WANN dies gewährleistet sein soll.
    IMMER (praktisch, muss man nicht weiter nachdenken), oder
    IM UNBEOBACHTETEN ZUSTAND?

    Hintergrund: es handelt sich um eine Lagerhalle, in der ich einfach keinen Platz habe, um die 2,5 m Abstand zu brennbarem Material einzuhalten.
    Allerdings sollen die Ameisen nur während der Betriebszeit aufgeladen werden.
    Während der Betriebszeit ist stets ein Mitarbeiter in der Nähe der Ladestation tätig.

    Ist durch dessen Präsenz eine genügend große Schutzwirkung vorhanden, um auch die Ladetätigkeit in einem Abstand kleiner als 2,5 m zu brennbarem Material zuzulassen?

    (Ich würde bis zum Vorliegen anderweitiger guter Argument entscheiden: ja!)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Moin,

    immer dann, wenn das Ladegerät als Ladegerät benutzt wird!

    Denn nur dann produziert es Wärme, die (angeblich) so stark werden könnte, dass das Gerät als Zündquelle dienen könnte. Oder aber im Falle eines internen Defektes. Dabei sollten dann jedoch vorab die diversen Sicherungselemente versagen.

    Bei Nicht-Benutzung wird das Teil ja auch nur gelagert und ist per Hauptschalter ausgeschaltet, bzw. ausgestöpselt. X/

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Grüß Dich,

    immer dann, wenn das Ladegerät als Ladegerät benutzt wird!

    danke für die Antwort; Du bist also letztlich der Meinung, dass auch im beobachteten / beaufsichtigten Zustand der Abstand von 2,5 m einzuhalten ist.

    In meinem Anwendungsfall ist das Ladegerät nur während der Arbeitszeit in Betrieb, die maximale Abwesenheit der Lagermitarbeiter von Bereichen, in denen das Ladegerät bzw. dessen nahe Umgebung beobachtet werden kann, beträgt pro Schicht weniger als 10 min.
    Ich habe mittels GefB entschieden, dass der Abstand von 2,5 m zu brennbarem Material in diesem Fall nicht eingehalten werden muss.

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  • Hi a.r.ni,

    dieser Abstand (2,5m) kam nicht von mir, sondern immer wieder von einen VdS-Sachverständigen, der meinen alten Betrieb im Auftrag der Feuerversicherung durchforstet hat.

    An irgendeiner Stelle hier im board hatten wir das schon einmal. Dort habe ich beschrieben, wie ich dem Ladegerät einen fahrbaren Untersatz verpasst habe. Bei Benutzung wurde das dann eben die besagten 2,5m in die Halle gezogen, bei Nichtbenutzung ging es stramm an ein Regal. Das war ein wenig tricky, doch ok.

    Ich habe noch NIE erlebt, das ein Staplerladegerät so heiss geworden wäre, dass es evtl. etwas in Brand setzen könnte.
    Die lieben Sachverständigen gehen vom schlechtesten aus. Ein dicke Staubschicht müllt das Gerät ein, alle Luftschlitze sind zu und so kann dann die innere Temperatur auch steigen. Wenn das auch ok wäre, dann glaube ich nicht, dass das Ladegerät eine Rund-Um-Betreuung braucht. Denn, wo ist der Unterschied im Betrieb in Bezug auf die Elektrik? Den sehe ich nicht.

    Gehe doch selber vom schlechtesten Fall aus. Angenommen das Gerät "fackelt". Was kann dann noch entzündet werden?

    Von der Sinnigkeit würde ich auch auf einen näheren Abstand und nicht unbedingt auf eine Aufsicht tendieren.
    Wer will das? Evtl. euer Sachversicherer? Falls ihr diese (bitte begründen lassen!) Auflagen dann hättet, dann würde ich mich dem aus Haftungsgründen anschliessen.

    Und, 2,5m, habe ich noch in keiner Gebrauchsanleitung gesehen. Dort heisst es immer: Abstand.

    Doch spinnen wir zurück.
    Die eingebaute Elektronik wird im Normalbetrieb nicht so heiss, das ein Feuer entstehen könnte. Durch ständiges An- und Ausschalten, besonders im Gleichstrombereich (Ausgangsseite zur Batterie) könnten die Kontakte der Lastschütze verbrennen und beim Aus-schalten einen Lichtbogen ziehen. Dieser könnte, z.B. trockenen Staub (also saubermachen das Ding!) zum glimmen bringen. Dieses dann könnte z.B. irgendwelche Papierfutzel, die dort in unmittelbarer Umgebung liegen, auch entzünden. Alles Theorie.
    Der Leistungsteil des Ladegerätes wird sicherlich warm. In der E-Technik ist warm bis 80 Grad. So warm wird der nicht, da er noch anfassbar ist, also vielleicht 35/40 Grad.
    Oder:
    Irgendwelche Kontaktklemmen sind lose, Übergangswiderstand, Hitze und schmelzen zusammen. Auch ab dann wieder: Futter für's Feuer vorhanden? --> Saubermachen.

    In Sachen Brand, das können andere viel besser als ich erklären, brauche ich drei Dinge zum Branddreieck. Wenn mir da die Zündtemperatur oder das brennfähige Material fehlt, dann wirds nichts mit dem Feuer.


    Was wollte ich jetzt kurz sagen?
    Genau: 2,5m. Checke das mit der Versicherung. Falls da kein Veto ist, ich würd das Ding auch im Meter-Abstand betreiben und (!) auf Sauberkeit achten.

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin,
    ich wusste, dass auf Dich Verlass ist ...

    Falls da kein Veto ist, ich würd das Ding auch im Meter-Abstand betreiben und (!) auf Sauberkeit achten.

    Danke für die Bestätigung und einen guten Hinweis, den ich in die Betriebsanweisung schreibe. :thumbup:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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  • Hallo,
    @Waldmann:"Ich habe noch NIE erlebt, das ein Staplerladegerät so heiss geworden wäre, dass es evtl. etwas in Brand setzen könnte."
    Wenn das der Grund wäre, dürfte man neben keinem Gerät mit Netzteil etwas lagern.

    Die Gefahr geht vom Wasserstoff aus, der beim Laden entsteht. Bei unzureichendem Luftaustausch besteht die Gefahr, dass sich diese im Ladegerät entzünden. Sollte dann auch noch brennbares Material in der Nähe liegen, besteht die Gefahr eines wesentlich größeren Brandes und der schnelleren Brandausbreitung.

    http://www.vds-industrial.de/brandschutz/be…ie-ladeanlagen/

    Im Prinzip besteht keine Gefahr wenn nicht geladen wird und damit könnte dort etwas Brennbares auch näher dran gelagert werden. Aaaaber .... wie das so ist, wenn man einmal was erlaubt, wandert das Gelagerte immer näher heran (oder vermehrt sich).
    Also einfach einhalten und weder Brandfall noch quälende Fragen durch Behörden riskieren.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Also, mir ist ein Fall bekannt, bei dem ein defektes Ladegerät einen Hallenbrand verursacht hat. Aber da war es, wenn ich mich recht entsinne, das Ladegerät eines Akkuschraubers, welches auf einer Werkbank stand. Ich bin bei Ladegeräten grundsätzlich sehr skeptisch, da diese (je nach Zustand des Akkus) doch recht warm werden können...

  • Hi,

    natürlich kann es bei einem Kurzschluss schon zu einem Brand kommen. Aber die 2,5m Sicherheitsabstand sind, wie Frank sagte, eher wegen der Entstehungsmöglichkeit von Wasserstoff gefordert.

    Viele Grüße,
    Olli

    Qualität ist nicht alles, aber ohne ist alles nichts. :D

  • Die Gefahr geht vom Wasserstoff aus, der beim Laden entsteht. Bei unzureichendem Luftaustausch besteht die Gefahr, dass sich diese im Ladegerät entzünden. Sollte dann auch noch brennbares Material in der Nähe liegen, besteht die Gefahr eines wesentlich größeren Brandes und der schnelleren Brandausbreitung.

    Moin Frank,

    glaube ich nicht. Die Zündtemp. von Wasserstoff ist bei 560°C, also doch schon recht hoch und viel höher als Cellulose, Holzstaub, o.ä..

    Die Gefahr Bei den Gasen ist ein zündfähiges Gemisch, das z.B. durch einen Initialfunken gestartet werden könnte. Da gab es doch schon viel Geknalle. Wie kann das entstehen? Das Klassische-Ladegerät, wir kennens von zuhause, wird mit Polklemmen an- und abgesetzt. Dabei funkt es.
    Deshalb haben die modernen Ladegeräte einen geschlossenen Systemstecker, der das Minimieren kann. Wobei der auch nicht zu 100% Gasdicht ist. Ergo, die Ladegeräte schalten bei "voll" selbstständig ab und powern nicht mehr in die Batterien rein. Dann gibt's noch Batteriekonzepte, die GASDICHT sind. Erkennbar eigentlich daran, dass kein dem./dest. Wasser aufgefüllt werden muß. Das Gas entsteht immer in der Batterie und tritt dann von da in die Umgebung aus.

    Empfehlung ist auch immer: Gut belüftete Räume.

    Die Ausgangsfrage war aber anders: Es ging um den Abstand des Ladegerätes zu seiner, u.U. brennbaren Umgebung. Da war von den 2,5m die Rede. Was du jetzt meinst, das wäre der Abstand von der Batterie zum Ladegerät.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
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