Ladungssicherung

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  • Hallo Sifas,

    ich habe eine Frage zum Thema Ladungssicherung. Wer ist dafür verantwortlich, dass die Waren sicher auf dem LKW verstaut werden.
    Wir als Versender, die meist auch Verlader sind? Der Fahrer, der machmal selber lädt?

    Ich habe heute von einem Fahrer ein Schreiben gezeigt bekommen in dem ihm der Versender die Verantwortung für die sichere Verladung aufdrückt. Geht das?

    "Sie übernehmen als Fahrzeugführer sämtliche Pflichten des Absenders nach
    § 412 HBG und tragen die alleinige Verantwortung dafür dass die Ladung auf dem von Ihnen geführten LKW den Bedingungen des § 22 der StVo entspricht, verkehrssicher verstaut und gegen herabfallen und verschieben besonders gesichert ist. usw usw. Wir als Versender weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie das Werksgelände nur verlassen dürfen wenn die Ladung........entsprechend VDI-Richtlinien 2700 und 2701 ordnungsgemäß gesichert ist."

    Da leuchten bei unseren Verantwortlichen natürlich die Augen. Kann man das echt so machen. Ich kanns nicht glauben.


    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    2 Mal editiert, zuletzt von awen (6. August 2008 um 16:27)

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  • Hallo awen,

    ich habe da so meine bedenken ob der Fahrer die richtige adresse ist. § 412 spricht den Versender und den Frachtführer an. Der Fahrer ist nicht der Frachtführer sondern Erfüllungsgehilfe des Frachtführers. Also müsste die Zuweisung der Pflichten aus 412 HGB etc. in den Vertrag.

    Viele Grüße

    Kuddel

  • Mal ne Frage, wer bekommt den einen drüber wenn der LKW angehalten wird und die Ladung nicht richtig gesichert ist................der Versender..........wohl kaum.

    Mit wem werden den Ladungssicherungsseminare durchgeführt, miit dem Versender oder mit Fahrern.

    Wenn ich ein Packet versende, bin ich auch nicht dafür verantwortlich wenn die Post die Fracht nicht sicher verstaut.

    Nach meinem Wissen ist der Fahrrer für seine Ladung verantwortlich.
    Gruß Tommy

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von TommyB
    Mal ne Frage, wer bekommt den einen drüber wenn der LKW angehalten wird und die Ladung nicht richtig gesichert ist................der Versender..........wohl kaum.

    hallo tommy,

    stimmt nicht so ganz ;)
    sowohl der versender wie der verlader als auch der fahrzeugführer sind für die ladungssicherung verantwortlich und das ist nicht erst seit gestern so, wenn ich mich recht erinnere ist das schon seit den 70er jahre so :D :D

    ich bin z.Zt. im urlaub und komme nicht so an meine unterlagen dran sonst hätte ich euch nähere infos geben können.

    ps.: hab das mal auf die schnelle gefunden

    link 1
    link 2
    pdf


    das thema hatten wir schon mal :)
    klick mich

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • Hi awen,

    ...solche Schreiben sind leider gängige Praxis insbesondere im Speditionsgewerbe. Die rechtssprechung hat sich hier jedoch schon lange angepasst und stellt i.d.R. klar, dass der Verlader aus seinen Pflichten gem. § 412 HGB (beförderungssichere Verladung) nich so leicht herauskommt.

    Bei Verstößen resp. mangelhafter Ladungssicherung können sich sowohl der Fahrer als auch der "Leiter der Ladearbeiten" wie es so schön heißt, auf min. 75 € und 3 Punkte einstellen.

    Dabei ist immer zu bedenken, dass der Fahrer aus dem Schneider ist, wenn er keine Möglichkeit zur Kontrolle der Verladung hatte, z.B. er übernimmt eine verplombte Brücke. In einem solchen Falle geht die gesamte Sicherungsverantwortung auf den Verlader über.

    Zum anderen ist der Leiter der Ladearbeiten angesprochen; d.h. ich kann auch hier nicht die komplette Verantwortung an "Gabelstaplerfahrer Klaus" übergeben.

    Leider werden diese Umstände bei vielen Verladern nicht zur Kenntnis genoomen, ignoriert oder sind gar nicht bekannt - dann gibt's häufig ein böses Erwachen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Klasse, vielen Dank Euch allen. Das hilft mir weiter.

    Ihr seid schon ein Spitzenteam hier im Forum

    LG
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • habe noch ein paar nette Bildchen zwecks Motivationshilfe sowohl für Verlader als auch die Fahrzeugführer.

    ergänzend möchte ich noch anmerken wie es bei uns so gehandhabt wird. Die ordnungsgemässe Verladung wird vom Fahrer gegengezeichnet und zusätzlich forografiert und dann kann er erst abfahren. kommt es zu Kontrollen Vorkommnissen usw (da einige der Herren Fahrer auch gerne mal umpacken kann das seitens des Verladers schonmal ausgeschlossen werden.

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  • Moin,

    Wenn ich ein Packet versende, bin ich auch nicht dafür verantwortlich wenn die Post die Fracht nicht sicher verstaut.

    ... das ist ein aktuelles Problem, das mich beschäftigt ...
    Du schreibst das so, als gäbe es daran keinen Zweifel, aber
    nach welchen rechtlichen Grundlagen bin ich nicht verantwortlich für die Ladungssicherung bei Kurierdiensten?

    Ich habe heute vergeblich eine Stunde mit der UK PT und BG Verkehr telefoniert ... keiner konnte das beantworten ...

    Wenn ich bspw. bei der Paketannahme auf der Post ein Paket übergebe, habe ich keinerlei Einfluss auf die Ladungssicherung, weil ich nicht weiß, wann welcher Wagen das Paket aufnimmt - also erwarte ich, dass ich auch nicht in die Haftung komme; als Privatmensch wird wohl auch nicht das HGB anwendbar sein.

    Wenn jedoch die Post zu mir
    - privat
    - in die Firma
    kommt, um Pakete abzuholen, habe ich prinzipiell die Möglichkeit, die Ladungssicherung zu überprüfen und darauf Einfluss zu nehmen.
    Bin ich damit im dienstlichen und sogar im privaten Fall in der Haftung - oder gibt es für Kurierdienste einen generellen Ausschluss?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Nachdem ich auf die Frage

    Bin ich damit im dienstlichen und sogar im privaten Fall in der Haftung - oder gibt es für Kurierdienste einen generellen Ausschluss?

    leider hier keine Rückmeldung bekommen habe, habe ich weiter bei den BGn herumtelefoniert.
    Ich habe jetzt eine Antwort, die meine formulierte Vermutung unterstützt.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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  • Hallo a.r.ni,

    Deine Frage ist an mir vorbeigegangen. Verstehe ich Dich richtig, dass die BG der Meinung ist Du bist bei Paketdiensten für die Ladungssicherung zuständig? ?( Grundlage der Paketdienste ist nicht das HGB sondern das Postgesetz. Jedenfalls für Pakete bis 20 kg.
    Und aus dem PostG kann ich keine Pflicht zur Ladungssicherung ableiten. Aber das ist halt nur meine persönliche Einschätzung

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Grüß Dich,

    Verstehe ich Dich richtig, dass die BG der Meinung ist Du bist bei Paketdiensten für die Ladungssicherung zuständig?

    nicht generell, sondern so, wie ich vermutet habe:
    Haftung für diejenigen, die auf die Ladungssicherung Einfluss nehmen können.
    Im Extremfall auch Oma Krause aus der Nachbarschaft, die Ihre Waschmaschine, die sie via Internet gekauft hat, nicht mag, zurückschicken will und diese von einem Kurierdienst abgeholt bekommt.
    Dass die Rechtsprechung bei einem Unglück berücksichtigt, dass Oma Krause nix von ihrer Haftpflicht weiß und keine Ahnung von Ladungssicherung hat, darf man in diesem Fall bis auf weiteres getrost annehmen.

    --- Aber dort, wo Versicherungen Schaden regulieren sollen und sich vor Zahlungen drücken möchten, darf man viel Lobby-Arbeit und gewiefte Rechtsabteilungen voraussetzen ... (auch wenn die wesentlichen Punkte der LaSi in den Bereich des Handelsgesetzbuches fallen - und Oma Krause kein Kaufmann im Sinne des HGB ist ... etwas anderes wäre es vielleicht, wenn Oma Krause die ungewollte Waschmaschine über ebay verkauft ...)

    Bei Unternehmen, die bspw. Rückstellproben oder Warenmuster verschicken, die ein Kurierdienst abholt, kann dies ganz anders aussehen ...
    es gibt von der Ladungssicherung her keinen Unterschied, ob ich eine Palette einem Spediteur oder ein Päckchen einem Kurierdienst übergebe!

    ... und ich "freue" mich, mal wieder als Überbringer schlechter Nachrichten bei meinen Auftraggebern unterwegs sein zu dürfen ... ;(

    Als "Verlader" muss ich auf jeden Fall dafür sorgen, dass das Paket / Päckchen "sicherungsfähig" ist.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    2 Mal editiert, zuletzt von a.r.ni (8. Oktober 2015 um 16:09)

  • Hallo a.r.ni,

    Deine Frage ist an mir vorbeigegangen. Verstehe ich Dich richtig, dass die BG der Meinung ist Du bist bei Paketdiensten für die Ladungssicherung zuständig? ?( Grundlage der Paketdienste ist nicht das HGB sondern das Postgesetz. Jedenfalls für Pakete bis 20 kg.
    Und aus dem PostG kann ich keine Pflicht zur Ladungssicherung ableiten. Aber das ist halt nur meine persönliche Einschätzung

    Gruß
    Stephan

    Hallo Bauco,

    auch wenn ich jetzt im Dialog dazwischenfunke. Die Deutsche Post betreibt ein Minimalladungssicherung. Die Ablageregale haben eine hohe Kante und innerhalb der Ablageflächen sind Matten verlegt. Große Paketstücke werden auf dem Boden direkt vorne gelagert.

    Das einzige was ich noch nicht gesehen haben sind Ladungssicherungsgurte.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)