Videoüberwachung

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  • Hallo,


    bei einer Videoüberwachung muß ich den Bereich kennzeichnen.


    Nun habe ich folgende Frage: Reicht es, wenn ich an der Einfahrt zum Betriebsgelände die Beschilderung laut DIN 33450 Videoüberwachung anbringe oder muß ich die überwachten Bereiche, wie Fahrzeugwaagen und Abfallsammelstellen genau kennzeichnen?



    Vom Aufwand wäre eine Kennzeichnung bei der Einfahrt wesentlich einfacher.


    Mfg

    FS

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  • Moin,


    Deine Frage ist eher was für die Datenschützer, aber was ich Dir schon mit auf den Weg geben kann. Vergesse nicht den Hinweis auf die zuständige Stelle gemäß §6 (2) BDSG, das sollte auch auf dem Schild erkennbar sein.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Das die Frage was für Datenschützer ist war mir schon klar.


    Aber hier gibt es bestimmt den ein oder anderen Kenner der Szene welcher mir einige Tipps geben kann, wie Du mit dem Hinweis auf die zuständige Stelle.


    Mfg

    FS

    Einmal editiert, zuletzt von FSCH () aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Daran habe ich mich mal orientiert. Das fand ich sehr nachvollziehbar erläutert, insbesondere, dass der Betroffene erkennen muss, welche Bereiche videoüberwacht sind. Insofern nach meiner Meinung: Alle überwachten Bereiche kennzeichnen, wenn Du auf der sicheren Seite sein möchtest.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Gerade erst gesehen:


    Nicht nur Schilder anbringen und KEIN Fitzel-Aussengelände erfassen (!), sondern auch:


    Verfahrensanweisung schreiben und den BR entsprechend informieren.
    (Ich habe das einmal für eine Uni gemacht. Bei speziellen Fragen eine PN an mich.)

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Vielen Dank für die Tipps.


    Ich habe das an einen Datenschutzbeauftragten weitergegeben. Soll der sich Schlau machen


    Mfg


    Hatten erst bei einem Kunden eine Überprüfung durch den Landesbeauftragten. Dort war an allen Zugängen zum Betriebsgelände jeweils ein Schild mit Text und bild angebracht "Videoüberwachung auf dem gesamten Firmengelände der .....". Dies war ausreichend und es bedürfte keiner extra Kennzeichnungen der einzelnen Bereiche.


    FG
    Sven

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