Gefährdungsbeurteilung Werkstatt

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  • Och Siggi,


    jetzt hast Du meine ganze schöne Ironie kaputt gemacht. Ich hatte es doch so schön umschrieben, und jetzt kommst Du und verwirrst die Leute mit Fakten. :thumbup:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Es ist ja Wahnsinn wie man bei der GB vom Hölzchen auf Stöckchen kommt !
    Was geschieht mit den Schweißgasen ? Gibt es einen Abzug dafür ? Ist der Volumenstrom groß genug ? Wird der Abzug regelmäßig gewartet ?
    und und und !

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  • Hintergundinfo : wir haben noch keinerlei GBU o.ä und wurden von der Bezirksregierung "ermahnt" und nun die Frage ob erst mal grob und "Quick and dirty" um zu zeigen wir sind dran und spätrer dann alles ganz genau aufdröseln oder lieber direkt von Anfang an alles ordentlich aufdröseln damit man sieht dass wir es auch ordentlich machen aber dafür sehr viel langsamer ?
    Mache den FASI Job nebenbei im Tagesgeschäft.

    Hallo Stephan,


    wenn die Dringlichkeit durch die Bez.-Reg. schon bestätigt ist, solltest du zunächst einmal eine grobe Übersicht über alle Betriebsbereiche erstellen. Damit fragst du bei der Bez.-Reg. nach einer Fristverlängerung ( falls diese gesetzt ist) von mindestens einem halben Jahr. Biete Ihnen an, nach drei Monaten einen kurzen Zwischenbericht zu erstellen. In der Regel sind die Mitarbeiter nicht abgeneigt. Falls erforderlich hole die Hilfe von außen.


    Mit den jeweiligen Vorgesetzten und Mitarbeitern wird die GBU gemeinsam erarbeitet. Das ist keine Aufgabe für den "Lone Ranger", diese Arbeit kann nur gemeinsam bewältigt werden. Die erforderlichen Maßnahmen, welche sich auf der Beurteilung ergeben, müssen ja auch von allen getragen werden. Also besser vorher ist Mannschaft mit ins Boot holen.


    Mit jeder erstellten GBU werden die Erfahrungswerte größer und es geht besser von der Hand.


    Das Expertenwissen hier im Forum immer nutzen. Mehr Fachwissen kannst du nicht finden. Ich bin auch noch nicht lange hier, habe aber schon festgestellt, dass jede Frage geduldig und ohne zu "schulmeistern" beantwortet wird. Schließlich haben wir alle einmal mit dem Job ( Berufung :-)) angefangen.


    VG

  • Hallo Stephan,
    wie wäre es (als Anfang) mit einer checkliste?
    Ich bin zwar kein Freund einer solchen, da oftmals Häkchen gemacht werden und gedacht wird, das genügt. Aber als Einstieg, um die Gefährdungen erst einmal zu erfassen und zu systematisieren, ist eine Checkliste ganz nützlich.
    Dann kann man auch das Risiko beurteilen und dort anfangen, wo es am Nötigsten ist (hohe Unfallgefahr mit schwerem Ausgang -> drehende Werkzeugmaschinen generell, Brandgefahr -> Schweißen).
    Eine sehr gute Hilfe findest du bei:
    https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/fachinformationen/
    https://www.bghm.de/arbeitssch…en/schlosserei-metallbau/


    https://www.bghm.de/arbeitssch…/unterweisungshilfen.html



    Dort gibt es auch Betriebsanweisungen.


    Und:
    suche mal nach GUV-I 8702 gleich BGI-8702.


    Viele Grüße
    Ralph


    PS: Soll ich dir unsere Checkliste als PN schicken?

    Die großen Tugenden machen einen Menschen bewundernswert, die kleinen Fehler machen ihn liebenswert. (Pearl S. Buck)

  • Ich hab mich neulich damit sehr intensiv beschäftigt....


    Schau dir das mal an.
    https://www.arbeitssicherheit.…ibrary/document/5004522,1


    Darin findest du sehr viel, was zum Thema Gefährdungsbeurteilung beiträgt.
    Und was ich immer wieder dazu empfehle sind weiterhin die Checklisten der BG RCI zum Thema Maschinen.
    Findest du hier im Forum unter Merkblatt T001 ff. Merkblätter zur Maschinenbetrachtung

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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  • Moin,


    lasst doch Stephan erst einmal zu Wort kommen. :D Werkstatt ist nicht gleich Werkstatt.


    Schlosser ist was anderes als Schreiner ist was anderes als Kfz-Mechaniker ist was anderes als als Dreher ist was anderes als Elektrofuzzi ist was anderes als ....


    Ihr müsst die Leute auch mal ausreden lassen. :D


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo zusammen,
    also unsere Werkstzatt ist die Werkstzatt eines Industriebetriebes und keine KFZ Werkstatt oder ähnliches.
    In unserer Werkstatt stehen die Klassiker wie Drehbank, Fräse, Ständerbohrmaschine ........ .
    Es gibt natürlich weder eine Betriebsanweisung noch eine Gefährdungsbeurteilung bisher.
    Wir haben noch nicht einmal eine benannte FASi obwohl ich meine Urkunde Ende November 2016 vorgelegt habe.


    Strafe wäre ja nur 25.000 Euro laut Bußgeldkatalog.
    In unserer kleinen Firma wird, auch wenn nicht so vorgesehen, alles an mir neben meioner normalen Arbeitszeit hängen bleiben und wenn ich Pech habe, wird es ein Ehrenamt da m an ja nur andere Dinge während seiner Abreitszeit macht und nicht mher.
    Wenn dies offoziell wird ist es wohl der Startschuss zur Arbeitssuche in einem anderen Betrieb.


    Aber ich fürchte dass dies gar nicht mal so ungewöhnlich in diesem Berufszweig ist.


    Da kann dann nur jeder selber seines Glückes Schmied sein !


    Gruß


    Stephan

  • Hallo Stephan,


    nicht den Kopf in den Sand stecken. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit muss vom Arbeitgeber schriftlich bestellt sein. Deine Fachkunde hast du durch deine Urkunde nach bestandener Prüfung nachgewiesen.
    Also ohne schriftliche Bestellung, keine Arbeit als SIFA. Da wird dein Arbeitgeber sich schon entscheiden müssen. Bußgeld zahlen und anschließend die SIFA für die Arbeit freistellen (bzw. ihr zeitliche Ressourcen einräumen) oder SIFA freistellen und (vielleicht) kein Bußgeld zahlen müssen.


    Prüfe mal die Möglichen bei deiner BG. Viele Berufsgenossenschaften bieten richtig gute Möglichkeiten für die Gefährdungsbeurteilung und die Erstellung von Betriebsanweisungen an. Damit könnte der Betrieb "erst mal die Kuh vom Eis" holen. Dann heißt es "bitte nicht zurücklehnen", denn Arbeitsschutz muss leben.


    Mike144 und die anderen Nutzer haben dir schon tolle Vorschläge gemacht.


    Also Kopf hoch, dass wird schon.


    VG

  • Strafe wäre ja nur 25.000 Euro laut Bußgeldkatalog.

    Der Bußgeldrahmen ist deutlich höher. Auch kann er je Einzelfall verhängt werden, wobei man bei mehreren Fällen möglicherweise "Mengenrabatt" bekommt. So manch ein Richter könnte dies aber dann auch als vorsätzliche Tat sehen die fortgesetzt und wiederholt durchgeführt wird und dann ist man nicht mehr bei der Ordnungswidrigkeit, sondern beim Straftatbestand. Da droht dann noch mehr als der Verlust von Geld.


    Der Arbeitgeber hat da jetzt erste einmal eine schöne dicke Aufgabe zu bewältigen. Das wird er nicht alleine erledigen, da müssen die betrieblichen Führungskräfte mit ran (sofern es da einige gibt). Dich könnte er aufgrund Deiner Fachkunde ja auch mit einigen Aufgaben betrauen. Ich würde dann auf alle Fälle eine konkrete Vorgabe der hierfür zur Verfügung stehenden Zeit einfordern. Sinnvoll wäre wahrscheinlich auch, erfahrene externe Hilfe in Anspruch zu nehmen, also z.B. für eine befristete Zeit einen entsprechenden externen Dienstleister als SiFa.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Tach. Nochmal ich.


    Ohne offizielle (schriftliche) Bestellung würde ich an deiner Stelle die Füße komplett stillhalten. Du stehst da in keiner Weise in der Verantwortung, es sei denn du hast irgendwo her eine Vorgesetztenfunktion.


    Wenn dein Chef meint, er bürdet dir das auf, stellt dir aber keine Zeit zur Verfügung würde ich das auch nicht unterschreiben und den "Auftrag" ablehnen. Da du bei "null" anfangen musst, und ich davon ausgehe, dass du jetzt nicht eine FASI mit Erfahrung bist, die sich in alles nochmal reindenken muss, brauchst du Zeit. Dein Chef kann ja mal anfangen zu rechnen ob er lieber die Bußgelder bezahlen will, oder dir Zeit einräumt.


    Zum Anfang:
    Fang klein an. Nimm dir eine Checkliste, was für euren Betrieb zutreffen könnte und arbeite dich daran ab.


    Ich nehme zum Erfassen gerne die Checkliste der BG RCI A017 (Seite 5 und 6)
    http://downloadcenter.bgrci.de…uery=/a017.xml&field=path


    Erfasse mal alle Maschinen und gruppiere die.
    Entsprechen die Maschinen den Regelwerken? Gibts es vorgegebene Prüfintervalle? Werden die erfüllt? Wer erfüllt die? Darf der das? Stimmen die Prüfintervalle der Belastung ("Normaler" Prüfintervall einer Maschine verringert sich gem. GefBeurt z.B. bei Schichtnutzung)?
    Sind die Betriebsanweisungen da, akutell und individuell angepasst? Was sagen die Bedienungsanleitungen dazu?


    Gibt es SCHRIFTLICHE Beauftragungen für die unterschiedlichen Tätigkeiten im Unternehmen (Krane, Prüfer, Leiternbeauftragte etc.)?


    Gibt es Unterweisungen? Wer macht die? Darf der das? Werden die Unterweisungen dokumentiert?


    Habt ihr ein Managementsystem? Steht da vielleicht was zum Thema Arbeitsschutz drin (Stellenbeschreibungen, Maschinenwartungspläne, Zuständigkeiten etc.)


    Wenn ihr Metallmaschinen habt, müsstet ihr auch KSS haben. Also somit Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe. Hol den Betriebsarzt ins Boot.



    Solche "Späße" (ja; ich weiß; etwas flappsig ausgedrückt) wie "Beleuchtung", "Verkehrswegebreiten", "Bildschirmarbeitsplätze" etc. würde ich fürs erste hinter die Maschinen stellen. Muss aber dann auch noch gemacht werden.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Die Frage ist wo fängt dann die "Arbeitsverweigerung" an da man ja nun dafür bezahlt wird Aufgaben zu erledigen die einem von seinem Vorgesetzten "aufgetragen" werden.
    Wenn er sagt ich solle den Hof kehren soll man es machen, auch wenn es nicht zum Aufgabengebiet gehört, aber wenn er sagt man solle GBU schreiben dann darf/kann/ soll man nein sagen ohne offizielle Bestellung als FASI ?


    Ist in der Praxis alles nicht so einfach .
    Aber vielleicht bessert es sich ja und man kommt zur Einsicht der Notwendigkeit.
    Laut Betreuungsmodell hätte ich bei ca. 50 MA auch gar nicht so viel Zeit zur Verfügung wie ich benötige bei STart punkt 0.

  • Die Frage ist wo fängt dann die "Arbeitsverweigerung" an da man ja nun dafür bezahlt wird Aufgaben zu erledigen die einem von seinem Vorgesetzten "aufgetragen" werden.
    Wenn er sagt ich solle den Hof kehren soll man es machen, auch wenn es nicht zum Aufgabengebiet gehört, aber wenn er sagt man solle GBU schreiben dann darf/kann/ soll man nein sagen ohne offizielle Bestellung als FASI ?

    Klar, in der Praxis keine schöne und auch keine leichte Situation. Aber eines ist ja Fakt: Wenn Dein AG von Dir verlangt, Aufgaben als SiFa zu übernehmen/auszuführen muss er Dich schriftlich dazu bestellen (und der Betriebsrat/die Arbeitnehmervertretung muss der Bestellung zustimmen). Das ist gesetzlich (siehe frühere Beiträge) geregelt und auch er hat sich an diese Gesetze zu halten. Vielleicht hilft es zur schnelleren Einsicht, ihm mal den entsprechenden Gesetzestext zu zeigen. Und er kann Dich ohne Bestellung nicht die Aufgaben einer SiFa erledigen lassen. Wenn das zu einer Kündigung wegen Arbeitsverweigerung führen sollte, bin ich mir sicher, dass das ein Arbeitsgericht anders sieht.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Hol den Betriebsarzt ins Boot.

    Wenn es einen gibt, was ich bezweifle.

    Laut Betreuungsmodell hätte ich bei ca. 50 MA auch gar nicht so viel Zeit zur Verfügung wie ich benötige bei STart punkt 0.

    Kann schon reichen, denn die ganzen Aktionen sind ja in der Regel nicht Bestandteil der Betreuung, nur der Teil der Beratung gehört dazu.

    Vielleicht hilft es zur schnelleren Einsicht, ihm mal den entsprechenden Gesetzestext zu zeigen.

    Wird nicht nötig sein, die Bezirksregierung wird bestimmt einen GDA Orgacheck verlangen, siehe da, es fehlen einige elementare Dinge.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • aber wenn er sagt man solle GBU schreiben dann darf/kann/ soll man nein sagen ohne offizielle Bestellung als FASI ?

    Moin Stephan,
    ich habe an der Stelle überhaupt kein Problem "Nein" zu sagen und verweise auf den § 6 ASIG.
    Die SiFa berät bei der Erstellung der GBU den Arbeitgeber
    Man darf/kann und sollte aus meiner Sicht auch mit offizieller Bestellung "Nein" sagen.
    Der AG hat den Hut auf und wir beraten nach besten Wissen und Gewissen.
    Nicht mehr und auch nicht weniger.....


    Gruß


    Dirk

    Die Zeit ist ein großer Lehrer.
    Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler


    Es ist einfacher ein Atom zu spalten als ein Vorurteil (Albert Einstein)

  • Hallöchen Stepahn,


    Ich habe dich persönlich angeschrieben, da ich in meinen Bereichen die selben Maschinen und Anlage habe, wie du sie brauchst.
    In dieser Nachricht findest du meine E mail Adresse. Ichwürde dir zur Unterstützung gerne meine GBU der Maschinen und Anlagen (Lackieranlage,Ständerbohrmaschine, Wuchtbank, Drehmaschinen etc.) zukommen lassen.
    Dann hast du wenigstens etwas in der Hand um deinen AG besser zu Unterstützen ;)

  • Hallo Stephan,


    war bei uns genauso (nichts, auch keine Gfb´s vorhanden). Auch wir wurden, allerdings nach einam schweren Unfall mit Gliedmaßenamputation, angehalten dies "nachzuholen".
    Wir machen das vom Start weg genau und unsere BG findet den Zeitrahmen auch o.k. Ihr ist wichtig das überhaupt was vorwärtsgeht und in der Regel kooperativ wenn es länger dauert. Auch der Regierungsrat der Gewerbeaufsicht ist hier verständig.
    Man kann halt Konzerne nicht mit KMU in einen topf werfen was Vorschriftenmässig meist geschieht.