Hallo miteinander,
vielleicht kann mir jemand folgende Frage beantworten.
Nach dem BImSchG sind Anlagen ab 3000 KG NH³ Überwachungsbedürftige Anlagen.
Wir haben vier voneinander getrennte Anlagen, die ca.je 200 Meter auseinander liegen, mit ca.1500kg, 380kg, 500kg, 500kg Füllmenge NH³.
Nun wollen wir eine fünfte Anlage bauen und würden dann über die 3000 kg kommen.
Frage: Zählen die Anlagen als getrennte Kälteanlagen oder müssen sie zusammengerechnet werden.
Wenn Ihr etwas darüber wisst, wüsste ich bitte wo das steht.
Vielen Dank im voraus.