Ammoniak NH³

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  • Hallo miteinander,


    vielleicht kann mir jemand folgende Frage beantworten.
    Nach dem BImSchG sind Anlagen ab 3000 KG NH³ Überwachungsbedürftige Anlagen.
    Wir haben vier voneinander getrennte Anlagen, die ca.je 200 Meter auseinander liegen, mit ca.1500kg, 380kg, 500kg, 500kg Füllmenge NH³.
    Nun wollen wir eine fünfte Anlage bauen und würden dann über die 3000 kg kommen.
    Frage: Zählen die Anlagen als getrennte Kälteanlagen oder müssen sie zusammengerechnet werden.
    Wenn Ihr etwas darüber wisst, wüsste ich bitte wo das steht.
    Vielen Dank im voraus.

    belude

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  • Hallo zusammen,


    bitte auch die 4. BImSchV. Nr. 10.25 beachten:


    Kälteanlagen mit einem Gesamtinhalt an Kältemittel von 3 Tonnen Ammoniak oder mehr sind immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig.


    Gruß
    Andreas

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."


    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Hallo ihr zwei,
    das mit der 4. BImSchV. Nr. 10.25 ist mir klar.
    Ich bräuchte aber die Auskunft speziell über vier voneinander getrennte Anlagen, die jeweils ein Kühllager versorgen.Wie oben beschrieben.
    Ich wünsche allen ein schönes Wochenende.
    Gruß Bernd

    belude

  • Hi,


    die Antwort liefert doch die 4. BImSchV in § 1 Absatz 3: Die im Anhang 1 bestimmten Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn mehrere Anlagen derselben Art in einem engen räumlichen und betrieblichen Zusammenhang stehen (gemeinsame Anlage) und zusammen die maßgebenden Leistungsgrenzen oder Anlagengrößen erreichen oder überschreiten werden. Ein enger räumlicher und betrieblicher Zusammenhang ist gegeben, wenn die Anlagen
    1. auf demselben Betriebsgelände liegen, 2. mit gemeinsamen Betriebseinrichtungen verbunden sind und 3. einem vergleichbaren technischen Zweck dienen.


    1 und 3 dürfte deiner Beschreibung nach gegeben sein. Wenn 2 ebenfalls erfüllt wird, dann ist eine BImSchG-Genehmigung erforderlich. Arbeiten die Anlagen getrennt voneinander, dann nicht.
    Im Zweifel gilt: vorher bei der zuständigen Behörde nachfragen (i.d.R. sind die gerne behilflich, wenn sie im Vorfeld kontaktiert werden ;) .


    schöne Grüße

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  • Hallo MrH,
    vielen Dank für deine Ausführung.
    Ich habe mittlerweile die Frage klären können.
    Meine Anlagen gelten als getrennte Anlagenteile und sind somit nicht genehmigungspflichtig.
    Nochmals vielen Dank für Eure Hilfe
    Liebe Grüße
    belude

    belude