Betriebsanweisung für CO2-Löscher

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  • Moin zusammen,

    ich möchte eine BA für den Einsatz von CO2-Löschern erstellen und hab hier entweder an der falschen Stelle gesucht oder es gibt nichts.

    Da gehört für mich etwas mehr dazu als "nur" das richtige Löschen mit einem Feuerlöscher allgemein reinzuschreiben. (Z. B. Raum nach dem Löschen vor dem Betreten richtig durchlüften usw.)

    Ich bräuchte da Eure Hilfe weil ich

    a) nix vergessen will und
    b) nicht unbedingt der Experte bin.

    Alles ist willkommen - Links, Hinweise, Stichpunkte, Insiderinformationen (eine Vorlage nehme ich natürlich auch :D )

    Danke und Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Ich versteh den Ansatz nicht...

    Auf den Feuerlöschern ist doch grundsätzlich die Bedienungsanleitung drauf. Das reicht doch. Wenn eine detaillierte Bedienungsanleitung mit Bildern etc. erübrigt sich doch ne BA. Mach lieber ne Unterweisung.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Ja... oder du stellst den FL auf den Tisch und erklärst es am "lebenden" Objekt. Ich finde na BA für Feuerlöscher zu viel des guten. Da ist schon anschaulich erklärt was und wie zu tun ist.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

  • Hallo nj1964,

    ich sehe das ähnlich wie Mike. Eine BA für Feuerlöscher (wenn, dann natürlich für alle Typen) sehe ich nicht als sinnvoll.
    Die Brandschutzhelfer, die mit den Geräten umgehen sollen, müssen sowieso regelmäßig geschult werden. Dabei spielt ja auch gerade die Benutzung der Feuerlöscher eine Rolle, weshalb sie auch praktisch geübt werden soll.
    Die wichtigsten Hinweise sind zudem auf dem Feuerlöscher selbst abgebildet.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • Hi,

    im Hinblick auf §12 Absatz 2 der BetrSichV sehe ich die auf den Löschern aufgedruckte Gebrauchsanleitung als vollkommen ausreichend an und halte eine Betriebsanweisung für den Umgang mit dem Feuerlöscher für übertrieben.
    Wichtig ist beim CO2-Löscher der richtige Umgang mit dem Löscher in der Praxis (stoßweises Löschen). Meiner Meinung nach ist hier eine rein theoretische Einweisung / Unterweisung nicht ausreichend, den Mitarbeitern muss auch die Gelegenheit gegeben werden, (regelmäßig) praktisch mit den CO2-Löschern zu üben.

    Meine Empfehlung: spar dir die Betriebsanweisung und steck die Zeit und Energie lieber in eine Unterweisung mit Praxisteil.

    Die Bedienung steht auf dem Feuerlöscher, ebenso der Warnhinweis zu elektrischen Anlagen. Weitere Hinweise zur Handhabung im Rahmen der Unterweisung: Griff am Schneerohr nutzen (CO2 tritt mit ca. -72 Grad Celsius aus dem Löscher aus, bei längerem Hautkontakt besteht somit die Gefahr von Kälteschäden), ungeschützte Finger weg vom ggf. liegengebliebenen "Schnee" (verflüchtigt sich von selbst), mit kurzen Sprühstößen arbeiten und nach jedem Sprühstoß erst schauen, ob noch ein weiterer Sprühstoß erforderlich ist. In kleinen Räumen nach Einsatz des Feuerlöschers lüften (mit Erstickungsgefahr durch zu hohe CO2-Konzentration nach Einsatz eines Handfeuerlöschers ist nur in kleinen Räumen zu rechnen). Nach dem Einsatz (auch wenn nur ein Sprühstoß abgegeben wurde) muss der Löscher neu befüllt und einsatzbereit gemacht werden (den Leuten mitteilen, wer sich im Betrieb um benutzte Feuerlöscher kümmert und somit umgehend nach erfolgreichem Löschereinsatz verständigt werden muss).
    Ansonsten gelten natürlich die allgemeinen Hinweise zum richtigen Umgang mit Feuerlöschern beim Löschversuch (z.B. von oben nach unten, von vorne nach hinten, Windrichtung beachten...).

    Tipp: Die zu erwartende CO2-Konzentration lässt sich in Abhängigkeit der Füllmenge des Feuerlöschers und der Raumgröße im Vorfeld abschätzen, so kann im Rahmen der Unterweisung ggf. darauf hingewiesen werden, in welchen Räumen nach dem Löschen Lüftungsmaßnahmen erforderlich sind bzw. beim Einsatz des Feuerlöschers Erstickungsgefahr bei falscher Handhabung möglich ist.

    schöne Grüße

  • Ja... oder du stellst den FL auf den Tisch und erklärst es am "lebenden" Objekt. Ich finde na BA für Feuerlöscher zu viel des guten. Da ist schon anschaulich erklärt was und wie zu tun ist.

    Ich bin auch kein Freund von 10 000ten Betriebsanweisungen ....doch in manchen Firmen ist das normal....

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Meiner Meinung nach ist hier eine rein theoretische Einweisung / Unterweisung nicht ausreichend, den Mitarbeitern muss auch die Gelegenheit gegeben werden, (regelmäßig) praktisch mit den CO2-Löschern zu üben.

    .... jeden Mitarbeiter praktisch auf Feuerlöscher zu Unterweisen sehe ich als sinnvoll an aber nicht als muss, ich denke die praktischen Übungen sollten die Brandschutzhelfer lieber öfters machen ....

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Bei meinen Gefahrstoffunterweisungen geht es ab und zu ja auch um Brände und Explosionen und da gebe ich dann immer den Rat: "Wenn Sie wieder zu ihrem Arbeitsplatz gehen, schauen Sie mal nach wo sich dort der nächste Feuerlöscher befindet." Weiterhin dann noch: "Lesen Sie die Bedienungsanleitung des Löschers durch und prägen sich die wichtigsten Dinge ein. Probieren Sie den Löscher aber nicht aus, denn dann muss er umgehend zur Überprüfung und evt. Neubefüllung."
    Viel mehr muss meiner Meinung nach der Laie nicht wissen und die Brandschutzhelfer werden ja entsprechend geschult.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • schauen Sie mal nach wo sich dort der nächste Feuerlöscher befindet

    Eine meiner Lieblingsbeschäftigungen; du läufst durch die Halle und sprichst einen nichtsahnenden Mitarbeiter an.

    "Darf ich sie mal was fragen?"
    Verständnisloses Schauen + "Hä?"

    "Wo isn der nächste Feuerlöscher?"
    Verständnisloses Schauen + "Hä?" + hektisches Umschauen...

    :D

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Viel mehr muss meiner Meinung nach der Laie nicht wissen und die Brandschutzhelfer werden ja entsprechend geschult

    öhm, ja ok, dass man bei CO² Gefahr läuft sich selbst die Luft zum atmen zu rauben.... brauch niemand wissen.... Hauptsache es brennt nicht mehr.... :D

    Also ich denke aber auch dass man das Unterweisen sollte, ich meine welche Gefahren beim Verwenden eines CO² Löscher von diesem ausgehen. Wenn man dazu eine BA erstellt, sei es drum, schaden kann das nicht!

    link zu einer Beschreibung

    Einmal editiert, zuletzt von Andrasta (18. Januar 2017 um 14:01)

  • öhm, ja ok, dass man bei CO² Gefahr läuft sich selbst die Luft zum atmen zu rauben.... brauch niemand wissen.... Hauptsache es brennt nicht mehr....

    Schon mal nachgelesen, was auf der Bedienungsanleitung zum Feuerlöscher steht?

    Die Gefahr des Erstickens durch Einsatz von CO2 Löschern wird von vielen überbewertet und ist nur in wenigen Fällen wirklich vorhanden.
    Selbst Personen können problemlos im direkten Strahl eines CO2 Löschers gelöscht werden, ohne dass man sie dadurch umbringt. Bei Pulver dürften die körperlichen Beeinträchtigungen des Opfers deutlich höher sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das ist aber von vielen Faktoren abhängig. Wie groß ist der Raum in dem gelöscht wird? Wie schnell kann wieder Sauerstoff zugeführt werden? Möglicherweise ist es ein Fensterloser Raum? Das sind in größeren Anlagen Schaltschrank Räume nämlich meistens. Zwar dann klimatisiert, aber ist die Klimaanlage noch in Betrieb nach einem Brand? Weiß man das dann ganz sicher?

    Man sagt immer schnell daher dass etwas "überbewertet" wird. Aber ich bin der Meinung, mögliche Gefahren kann man oftmals nicht genug überbewerten. Besser so als zu wenig.

    Wie gesagt, es kann nicht schaden, die Menschen die in die Bedrängnis der Verwendung kommen können, über mögliche Risiken zu informieren.

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  • Dürfen denn CO2-Feuerlöscher in Räumen hängen, in denen keine Fenster sind resp. die ein zu geringes (Luft)-Volumen haben?
    Und: wenn es brennt, sollte man dann vorher lüften? ?(

    Und: Sind BA´s nicht nur dann zu erstellen, wenn eine Restgefährdung auftritt? Gilt das auch bei Rettungsgeräte?

    (Also mich hat mal eine Kollegin gefragt, ob die Notduschen (in einem chem. Labor) nicht zu kaltes Wasser hergeben. Wegen der Erkältungsgefahr!)

    Die großen Tugenden machen einen Menschen bewundernswert, die kleinen Fehler machen ihn liebenswert. (Pearl S. Buck)

    Einmal editiert, zuletzt von Ralph (18. Januar 2017 um 16:33)

  • Natürlich dürfen die das. Ich habe hier einen Kunden der hat sogar gesteuerte Anlagen die ganze Räume mit CO² fluten. Vorher ertönt ein Alarm damit alle Mitarbeiter den Bereich sofort räumen.

  • MIt einem 3kg CO2 Löscher kann man problemlos einen 3*3*2,5m kleinen Raum fluten, ohne auf lebensbedrohliche Konzentrationen zu kommen. Mit einem Feuerlöscher wird man üblicherweise eh nur Entstehungsbrände löschen und somit ist die Erstickungsgefahr eher gering. Bei größeren Bränden entstehen durch den Brand weitaus gefährlichere Gase und Dämpfe.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • @Alle,

    eine Betriebsanweisung ist, üblicherweise bzw. in meiner Welt, das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung.

    Wenn ich jetzt also hier die in einigen Beiträgen angesprochenen, potentiellen Gefahren betrachte und diese, erstmal, als gegeben anerkenne, dann frag ich mich im nächsten Schritt nach den hieraus resultierenden, möglichen Risiken. Das jemals jemand nach dem Einsatz eines Handfeuerlöschers am Löschmittel erstickt ist, habe ich noch nie vernommen. Das andere, gesundheitliche Schäden aufgetreten sind auch nicht (und hey, erzählt mir jetzt nix von Kälteverbrennungen, nur weil jemand einem anderen CO2 auf den Arm gesprüht hat!!!)...

    Also, wenn ich eine so geartete Gefährdungsermittlung für die Verwendung von Handfeuerlöschern aufstelle, bleibt für mich am Ende nichts übrig, das es wert waere, in eine BA überführt zu werden.

    Aber...."Wer's will!"

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hallo zusammen,
    auch in meiner Welt habe ich keine ergänzenden Worte. Keine BA für einen Feuerlöscher.
    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • CO2

    Ein wenig anders, als die meisten, schätze ich die Frage nach der Gefährdung schon ein.
    Das kommt vielleicht daher, dass ich oft in Schulungsgruppen war. Viele Menschen auf beschränktem Raum, die möglicherweise etwas hilflos durcheinander laufen, wenn ein Brand ausbricht?
    Meine Erfahrungen sind so, dass sehr viele Mitmenschen überhaupt keine Vorstellung davon haben, was ein Handfeuerlöscher ist.
    Selbstverständlich ist das Wichtigste die Unterweisung. Das ist ja mehrfach dargestellt.
    Grundlage der Unterweisung ist die Betriebsanleitung, die auf dem Löscher nur verkürzt wiedergegeben ist.
    Dies ist ja eher eine Instruktion für den letzten Augenblick.
    Gerade der Löschversuch an brennender Kleidung ist für mich eine Horrorvorstellung.
    Daher bin ich für eine Betriebsanweisung.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo @'alle

    eine spannende, weil inspirierende Diskussion, wie ich finde.

    Mal unsortiert meine Gedanken, die beim Lesen kamen:

    1. Die Frage nach der gesetzlichen / DGUV- / sonstigene Anforderung (z.B. aus Gefährdungsbeurteilung) für das Erstellen einer BA:
    - fallen CO2-Löscher unter die Bestimmungen des ArbSchG? Hm, möglich.
    (als reines und selten benötigtes Notfallequipment sehe ich sie da eher in der Regel in der Unterweisung zu Notfallmaßnahmen.)
    - BetrSichV? Hm, möglich. Auch wenn ein Feuerlöscher meistens ein Notfallequipment ist, kann es doch auch ein Arbeitsmittel sein. Z.B. bei praktischen Ausbildern von Brandschutzhelfern. Druckbehälter, nun ja.
    - GefStoffV? CO2 ist zwar ein Gefahrstoff - aber fallen die CO2-Löscher darunter? Eine Kennzeichnung als Gefahrstoff gibt es schon mal nicht...
    ...

    2. Können von CO2-Löschern Gefährdungen ausgehen? - Definitiv - genügend Beispiele siehe oben.
    - Es können auch noch weitere Gefährdungsfaktoren dazukommen (z.B. physische Faktoren beim häufigen Handling bei Herstellung bzw. Prüfung von Löschern, bei praktischen Ausbildern von Brandschutzhelfern...)

    3. Ja, ich kann mit durchaus Gegebenheiten vorstellen, bei denen auch BAs für CO2-Löscher sinnvoll sein können - in Abhängigkeit der GefB - z.B.:
    - Produktion
    - Prüfung / Instandhaltung
    - praktische Ausbildung
    - Montage / Inbetriebnahme der FL
    - Transport / Versand der FL
    - regelmäßige Benutzung (Feuerwehr)
    - spezielle Gegebenheiten - z.B. Labor mit hoher Wahrscheinlichkeit von Metallbränden neben Flüssigkeitsbränden - in zu engen oder tiefgelegenen Räumen sollte (!) schon vroausschauend kein CO2-Löscher installiert sein.)
    - CO2-Löschanlagen (bzw. Räume mit Inertgas-Löschanlagen) - definitiv ein MUSS.
    - ...

    4. Für reines und selten benutztes Notfallequipment (im betrieblichen Bereichen mit nicht signifikant erhöhten speziellen Gefährdungen Brand, Ersticken, ...) sehe ich
    - die Inhalte in der regelmäßigen Unterweisung zu Notfallmaßnahmen aufgehoben - freilich, wenn eine auf die spziellen Gegebenheiten abgestimmte und aktuelle BA vorliegt, hat man einen schönen Faden für die Inhalte der Unterweisung :)
    - im Brandfall - wie auch schon von Vorpostern genannt - eher andere Gefahrenquellen / Gefährdungsfaktoren als dominant (selbst bei besonders schützenswerten Personengruppen)
    - im Brandfall ist das Zeitfenster für das Auffinden und Studieren einer BA sehr gering.

    5. Fazit für mich in meiner Situation:
    - keine BA für übliche betriebliche Ausstattung mit Handfeuerlöschern.
    - BA für Übungsfeuerlöscher erstellen - auch für die Wasserspritzer.

    brandschutzbeauftragte und auf die FASi-Praktikumsberichtbewertung wartende Grüße,
    Wickinger

    2 Mal editiert, zuletzt von Wickinger (18. Januar 2017 um 20:39)