TRGS 510 Interpretation

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  • Hallo in der TRGS 510 steht unter 10.3 Bauliche Anforderungen und Brandschutz


    (5) In Räumen unter Erdgleiche dürfen maximal 50 gefüllte Druckgasbehälter gelagert
    werden, wenn
    1. bei technischer Lüftung ein zweifacher Luftwechsel in der Stunde gewährleistet ist.
    Dieser muss entweder ständig wirksam sein oder durch eine Gaswarneinrichtung automatisch
    eingeschaltet werden, wenn ein festgelegter Grenzwert überschritten wird.


    2. bei natürlicher Belüftung die Lüftungsöffnungen mindestens einen Gesamtquerschnitt
    von 10% der Grundfläche dieses Raumes haben, eine Durchlüftung bewirken und der
    Fußboden nicht mehr als 1,5 m unter der Geländeoberfläche liegt oder

    3. sie in Sicherheitsschränken gelagert werden, die die Anforderungen EN 14470-2 erfüllen.
    Abweichend von Satz 1 dürfen Druckgasbehälter mit Sauerstoff oder Druckluft ohne die
    dort genannten Anforderungen gelagert werden. Entleerte ungereinigte ortsbewegliche
    Druckgasbehälter dürfen in doppelter Anzahl vorhanden sein.

    Wie interpretiert Ihr das.


    Punkt eins oder Punkt zwei und Punkt drei müssen erfüllt sein


    oder die Anforderungen an ein Lager sind erfüllt und ich muss Punkt eins oder Punkt zwei erfüllen und Punkt drei entfällt (Brandausbreitung - Einwirkung durch geeignetes Lager gewährleisten)


    oder ich erfülle Punkt drei


    Ich bitte um Austausch

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  • Du kannst wählten zwischen Punkt 1, 2 oder 3. Also entweder technische Belüftung, natürliche Belüftung mit entsprechendem Gesamtquerschnitt (ist aber nur bis 1,5m unter Erdgleiche erlaubt) oder eben in entsprechenden Sicherheitsschränken.


    Bei Sauerstoff und Druckluft musst Du die Bedingungen nicht einhalten.
    Bei "leeren" Druckbehältern darfst Du die doppelte Menge, hier also bis 100 Stück lagern. Leere Sauerstoff oder Druckluft Behälter in unbegrenzter Menge.


    Der Punkt 10.3 (1) gilt trotzdem, also die Ausführung der Wände usw.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS ()

  • Hallo,


    das ODER steht schon drin.


    Entweder 1 oder 2 oder 3 oder 2 oder 1 oder ................


    --> Suche dir einen Punkt aus, den erfüllt ihr und gut ist es.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin,

    Ich bitte um Austausch

    ohne jetzt selbst die Zeit zum Nachschauen zu haben:
    guck mal in folgende Merkblätter der BG RCI:
    M 062 - Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV Information 213-084)
    M 063 - Lagerung von Gefahrstoffen
    Antworten auf häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085)


    ... vielleicht ist eine Antwort auf Deine Frage dabei.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Wobei ein Gaslager im Keller bereitet in der Regel mehr Probleme, als es Vorteile bietet. Mein Vorschlag bei Gaslagern, immer ein Lager im Freien anstreben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.