Mir ist aufgefallen, daß man immer wieder unterschiedliche Angaben zur Entgeltfortzahlung bei weniger als vier Wochen bestehenden Arbeitsverhältnissen findet. Mal soll es gar keinen Entgeltfortzahlungsanspruch geben, dann erst nach den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses bis zur Höchstgrenze von sechs Wochen, was de facto zwei Wochen bedeuten würde und dann findet man auch die Angabe, dass es unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses sechs Wochen sind, die allerdings erst vier Wochen nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses beginnen.
Was macht man? Nachschlagen! Gesetze im Internet sind da eine seriöse Quelle: https://www.gesetze-im-interne…esrecht/entgfg/gesamt.pdf Nur steht da nichts von der vierwöchigen Frist. Das führt zu einer simplen Frage: Wo steht denn, wann und wie lange der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist, wenn das Arbeitsverhältnis zum Beginn der Arbeitsunfähigkeit noch keine vier Wochen bestand?
Gruß Michael
P.S.: Blindfuchs.... Ich habe die Zeile mit den vier Wochen gefunden... Demnach entfällt die 100 % Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zu 100 %, wenn das Arbeitsverhältnis noch keine vier Wochen bestand, richtig?