Entgeltfortzahlungsgesetz

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Mir ist aufgefallen, daß man immer wieder unterschiedliche Angaben zur Entgeltfortzahlung bei weniger als vier Wochen bestehenden Arbeitsverhältnissen findet. Mal soll es gar keinen Entgeltfortzahlungsanspruch geben, dann erst nach den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses bis zur Höchstgrenze von sechs Wochen, was de facto zwei Wochen bedeuten würde und dann findet man auch die Angabe, dass es unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses sechs Wochen sind, die allerdings erst vier Wochen nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses beginnen.


    Was macht man? Nachschlagen! Gesetze im Internet sind da eine seriöse Quelle: https://www.gesetze-im-interne…esrecht/entgfg/gesamt.pdf Nur steht da nichts von der vierwöchigen Frist. Das führt zu einer simplen Frage: Wo steht denn, wann und wie lange der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist, wenn das Arbeitsverhältnis zum Beginn der Arbeitsunfähigkeit noch keine vier Wochen bestand?



    Gruß Michael



    P.S.: Blindfuchs.... Ich habe die Zeile mit den vier Wochen gefunden... Demnach entfällt die 100 % Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zu 100 %, wenn das Arbeitsverhältnis noch keine vier Wochen bestand, richtig?

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

    Einmal editiert, zuletzt von Micherheit () aus folgendem Grund: Hab' was gefunden. Aber ganz geklärt ist es noch nicht.

  • ANZEIGE
  • Ich habe die Zeile mit den vier Wochen gefunden... Demnach entfällt die 100 % Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zu 100 %, wenn das Arbeitsverhältnis noch keine vier Wochen bestand, richtig?

    Ich verstehe §3 Absatz (3) auch so.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

    Einmal editiert, zuletzt von porcupine ()

  • falls es was hilft, für den ÖD steht hier was
    http://www.oeffentlichen-diens…5-entgeltfortzahlung.html


    Aber woher die Infos stammen, steht da auch nicht ?(

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • In einem Schreiben der TK folgendes gefunden:
    ...
    3.
    Wartezeit
    Ein neu eingestellter Arbeitnehmer hat in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld. Besteht die Arbeitsunfähigkeit über das Ende der vierten Beschäftigungswoche hinaus, zahlen Sie als Arbeitgeber vom Beginn der fünften Woche an das Entgelt für bis zu sechs Wochen fort. Die Wartezeit verkürzt also den Fortzahlungsanspruch nicht.
    ...

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Evtl. sollte man daran wie an die Dampfmaschin' rangehen: Da stelle mer uns mal janz dumm! Da steht nur, dass das Arbeitsverhältnis bestanden haben muss, da steht nichts davon, wovon der Lebensunterhalt bestritten wurde und ob eine Arbeitsleistung erbracht worden sein muss. Das würde bedeuten, dass der Anspruch auch bei Arbeitsunfähigkeit entsteht. Wenn man so recht darüber nachdenkt, ist das genau das, was die TK angibt: Die vierwöchige Frist ist eine Art Wartefrist. Erst gibt es Krankengeld, dann sechs Wochen Entgeltfortzahlung und dann wieder Krankengeld. Das sollte dann analog auch für das Verletztengeld gelten, aber das schlage ich erst einmal nach. Wenn ich etwas gefunden habe, schreibe ich es hier. Falls nicht einer von Euch Bescheid weiß oder es schneller findet.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • ANZEIGE
  • Aber woher die Infos stammen, steht da auch nicht

    Doch, dort ist zu lesen "Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist für Arbeitnehmer, Arbeiter und Auszubildende im Privatsektor aber auch im öffentlichen Dienst gültig."

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Langsam wird die Sache rund, laut rechtslexikon.net ist auch ein gebrochener Arm eine Krankheit: "In deutschen Gesetzen findet sich keine Definition des Krankheitsbegriffs, aber die Rechtsprechung hat eine solche erarbeitet. Unter Krankheit versteht sie einen regelwidrigen Körper- oder Geisteszustand, der die Notwendigkeit einer Heilbehandlung, die Arbeitsunfähigheit oder beides zur Folge hat." Demnach gilt das EntgfG auch uneingeschränkt bei Arbeitsunfällen.
    Darum ging es mir. Wir haben hier einen Mann mit Arbeitsunfall, dessen Arbeitsverhältnis zum Unfallzeitpunkt noch keine 3 1/2 Wochen bestand und dessen Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich die sechs Wochen überschreiten wird.


    Allerdings könnte die Geschichte noch kompliziert werden, denn er handelte auf mündliche Weisung des Entleihers entgegen Arbeitsvertrag und auch entgegen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und bediente nach jetzigem Kenntnisstand einen Kran, nachdem er eine schwere Last unfachmännisch angeschlagen hatte. Das alles natürlich ohne entsprechende Qualifikation und ohne besondere Unterweisung. Bumms, Autsch, beide Beine kaputt.


    Passiert ist das in Bayern und im Augenblick ermittelt die von der Notrufzentrale automatisch mit auf den Weg geschickte Polizei. Die Polizei hat mich auch schon befragt und wollte speziell wissen, ob und in welchem Umfang der Mann hier unterwiesen wurde. Das wurde er, allerdings als Schweißer und nicht als Kranführer. Diese Arbeit hätte er nicht ausführen dürfen. Wobei ich ganz persönlich auf dem Standpunkt stehe, daß es schon nachvollziehbar ist, dass ein motivierter Mann erst einmal einen guten Eindruck machen will und das macht, was sein Linienvorgesetzter wünscht...


    Ich erwarte, dass zu diesem Unfall noch einiges nachkommen wird.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Das alles natürlich ohne entsprechende Qualifikation und ohne besondere Unterweisung. Bumms, Autsch, beide Beine kaputt.

    Wobei ich ganz persönlich auf dem Standpunkt stehe, daß es schon nachvollziehbar ist, dass ein motivierter Mann erst einmal einen guten Eindruck machen will und das macht, was sein Linienvorgesetzter wünscht...

    Motivation in allen Ehren und Bestrebung einen Arbeitsplatz zu erhalten, aber hat es sich gelohnt?
    Zwei kaputte Beine mit unklarem Ausgang ist doch recht fraglich


    Da bin ich wieder an meinem Lieblingspunkt:

    Das wurde er, allerdings als Schweißer und nicht als Kranführer.


    Was würdet ihr sagen, euer Arm ist gebrochen und muss operiert werden und es kommt der Frauenarzt und macht das, weil er hat es ja mal gesehen und Arzt ist er auch und der Vorgesetzte sagt, Mensch probiert doch mal.


    Aus meiner Sicht und dafür dient letztendlich auch eine Unterweisung!
    Jeder sollte nur das tun, was er kann, was er gelernt hat und welche Kenntnisse er davon hat.


    Keine Ausbildung im Kranbereich bzw. anschlagen von Lasten - Keine Bedienung eines Krans.
    Sorry wenn es hart klingt, aber die Quittung dafür hat er leider bekommen.
    Trotzdem dem Herren Gute Besserung und Genesung!

    :bremse:

  • Ich sage nicht, daß er klug gehandelt hat und auch nicht, dass ich an seiner Stelle so gehandelt hätte, ich habe nur Verständnis für seine Handlungsweise.


    Ich denke, dieses Verständnis ist auch gar nicht so falsch. Immerhin lässt einen das eben auch das Risiko sehen, dass eine zu hohe Motivation der Mitarbeiter fatale Folgen haben kann. Der tödliche Unfall in diesem Jahr hatte eine ganz ähnliche Vorgeschichte; der Mann ist in der ersten Woche verunglückt.


    Ich mache mir daher schon eine Weile Gedanken wie man die Motivation so lenken kann, dass das Unfallrisiko nicht steigt sondern sinkt.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • ANZEIGE
  • Was würdet ihr sagen, euer Arm ist gebrochen und muss operiert werden und es kommt der Frauenarzt und macht das, weil er hat es ja mal gesehen und Arzt ist er auch

    Du wirst es kaum glauben, aber das könnte durchaus vorkommen und wäre legal.


    Ich kenne eine Region in Deutschland in der leistet der Frauenarzt regelmäßig den hausärztlichen Notdienst.
    Manch ein Mann ist nach dem Praxisschild plötzlich gar nicht mehr so behandlungsbedürftig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wenn man(n) der Familienplanung wegen Zahl und Zustand der Spermien untersuchen lassen will, dann macht das - Tara! - der Gynäkologe. Da geht man(n) zu normaler Öffnungszeit mit dem Becher Sperma in die Praxis. Und für das Ergebnis wird man(n) unter irritierten Blicken alleine ins Besprechungszimmer gerufen.


    Manche Männer sollen froh sein, wenn sie einen gutaussehenden Postboten haben... :rolleyes:

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Hallo,
    mal eine Frage: hat den Arbeitsplatz ein Disponent vor Arbeitsaufnahme besichtigt ? Dann könnte man ja den Kran gesehen haben... Nur mal so zur Unterweisung des Mitarbeiters


    Und ja, die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber beginnt 28 Kalendertage nach Beginn der Beschäftigung. Die sechs Wochenfrist beginnt ab dann zu laufen.


    Gruß vom Rande der Alpen


    Horst

  • Wenn man(n) der Familienplanung wegen Zahl und Zustand der Spermien untersuchen lassen will, dann macht das - Tara! - der Gynäkologe. Da geht man(n) zu normaler Öffnungszeit mit dem Becher Sperma in die Praxis. Und für das Ergebnis wird man(n) unter irritierten Blicken alleine ins Besprechungszimmer gerufen.

    Solche Erfahrungswerte sind enorm wichtig für ein Fachforum, denn nur von der Erfahrung jedes Einzelnen kann ein solches Fachforum profitieren und sich weiter entwickeln.

    :bremse:

  • ANZEIGE

  • Dann könnte man ja den Kran gesehen haben... Nur mal so zur Unterweisung des Mitarbeiters

    Ein Portalkran in einer Industriehalle ist nun wirklich nicht außergeöhnlich. Das bloße Vorhandensein ist allerdings kein Anlass anzunehmen, dass der von einem Schweißer benutzt werden soll.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Das bloße Vorhandensein ist allerdings kein Anlass anzunehmen, dass der von einem Schweißer benutzt werden soll.

    Dazu wird Dir das Amt für Arbeitsschutz, die Bezirksregierung oder wer auch immer dafür von staatlicher Seite zuständig ist, etwas andres sagen.


    z.B. so etwas in der Art wie, Wie stellen sie sicher, dass die Anlage gegen unbefugte Benutzung gesichert ist oder wie stellen sie sich das nur unterwiesene Personen die Anlage benutzen

    :bremse:

  • Solche Erfahrungswerte sind enorm wichtig für ein Fachforum, denn nur von der Erfahrung jedes Einzelnen kann ein solches Fachforum profitieren und sich weiter entwickeln.

    Sei doch nicht so eine Spaßbremse! Ab und an ein bißchen Spaß darf und soll auch sein. Finde ich.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Dazu wird Dir das Amt für Arbeitsschutz, die Bezirksregierung oder wer auch immer dafür von staatlicher Seite zuständig ist, etwas andres sagen.
    z.B. so etwas in der Art wie, Wie stellen sie sicher, dass die Anlage gegen unbefugte Benutzung gesichert ist oder wie stellen sie sich das nur unterwiesene Personen die Anlage benutzen

    Dein Ansatz ist nicht nur sehr realitätsfern konstruiert, er hat auch eine große Lücke: Wer sagt Dir denn, daß der Kran nicht gegen unbefugte Benutzung gesichert war? Der Schweißer hat den Kran auf Anweisung benutzt und wenn der Hauptschalter des Krans per Schloß gesichert gewesen sein sollte, dann wurde dem Schweißer eben auch der Schlüssel dafür gegeben.


    Ein normaler Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern auch ein gewisses Vertrauen entgegen bringen. Eine unbefugte Benutzung wird daher sehr oft schlicht mit einer entsprechenden Anweisung, also einem Verbot verhindert. Was ja in aller Regel auch völlig ausreichend ist. Aber wie gesagt, in dem Fall, um den es ging war die Benutzung des Krans durch den nicht unterwiesenen Mann gewünscht, der Mann hat die Anweisung dazu erhalten.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • ANZEIGE
  • Dein Ansatz ist nicht nur sehr realitätsfern konstruiert, er hat auch eine große Lücke

    Wieder einmal Falsch!
    Dies ist so wörtlich aus Schreiben der Bezirksregierung zitiert.
    Aber man behauptet ja oft, das Behörden und Ämtern völlig realitätsfern sind.

    Wer sagt Dir denn, daß der Kran nicht gegen unbefugte Benutzung gesichert war?

    Mir sagt es keiner - ist aber auch absolut nicht relevant für mich, da es nicht mein Problem und nicht mein Arbeitsunfall ist

    wenn der Hauptschalter des Krans per Schloß gesichert gewesen

    Da haben wir den Fehler! War er gesichert oder nicht?

    Der Schweißer hat den Kran auf Anweisung benutzt

    War Derjenige Weisungsbefugt, musste der Schweißer sich an die Weisung halten?

    Ein normaler Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern auch ein gewisses Vertrauen entgegen bringen.

    Na ja Du unterstellst Mitarbeitern sie hätten auf einmal einen Arbeitsunfall weil der AG sie kündigt oder das Arbeitsverhältnis nicht weiter verlängert wird und unterstellst den Leuten einen "Fake-Unfall", brüstest dich damit das dieser Arbeitnehmer das falsche Attest abgegeben hat und du deswegen die genaue Diagnose kennst.


    Aber gut, da es dir eh alles zu realitätsfern ist lass ich es an dem Punkt mit weiteren Ausführungen

    :bremse:

    Einmal editiert, zuletzt von s.schmid ()

  • Ich kann den Zweck Deiner letzten Postings hier nicht nachvollziehen.


    Man kann sich sowohl über echte Fälle als auch über hypothetische austauschen. Sinn und Zweck ist stets durch den Austausch das eigene Wissen und Urteilsvermögen zu verbessern. Genau das erreicht man aber nicht durch Worte-im-Mund-Umdreherei und ähnliches Verhalten. Bei Dir habe ich den Eindruck, Fragestellung und Thema sind Dir egal, hauptsache Du kannst widersprechen und besserwissen.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.