DGUV G309-003 Kranschein oder Kranschein und Anschlägerschein?

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  • Ich glaube, hier passt die Frage besser:
    Ich beschäftige mich gerade mit einem Unfall, bei dem die einschlägigen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben lustig ignoriert wurden.
    Mehrere Mitarbeiter wurden bei Aufnahme der Tätigkeit nach einem Kranschein gefragt. Den hatte keiner. Also kam die Anweisung, den Kran dennoch zu bedienen. Dabei handelte es sich um einen üblichen Portalkran, wie er in vielen Produktionshallen, Schlossereien, Werkstätten u. ä. zu finden ist.


    Die Ausbildung eines Kranführers beinhaltet grundsätzlich auch die Themen Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten. Ist damit das Thema Anschläger gegessen? Es gibt ja auch die Qualifikation des Anschlägers.


    Nach bisherigem Informationsstand hat der verletzte Mitarbeiter die Last selber fehlerhaft angeschlagen und den Kran bedient (er wurde nicht unerheblich verletzt: beide Beine, mehrfacher Bruch oder Brüche, Weichteilverletzungen; voraussichtlich 10 Tage Krankenhausaufenthalt). Die Last ist wohl gekippt, verrutscht o. ä. und traf den Mann an den Beinen. Er hatte weder die erforderliche Qualifikation, noch eine entsprechende Unterweisung. Aber er hatte die Anweisung, den Kran einzusetzen. Das ging ca. 3 Wochen gut, bis es zum Unfall kam.


    Ich überlge jetzt gerade, was erforderlich gewesen wäre: Hätten G25 und Kranschein ausgereicht? Oder ist ein Portalkran, der ja über die ganze Halle und damit auch über Personen, Maschinen und Geräte gefahren werden kann schon ein zu großes Kaliber, das einen qualifizierten Anschläger erfordert hätte?



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Hallo,


    die Beauftragung schriftlich hast du schon mal bei der Auflistung vergessen.


    Wir haben bei uns auf Kran im Einsatz mit 4-10 Tonnen jeweils. Alle Mitarbeiter sind in diesem geschult und auch Beauftragt. Anschläger extra haben wir nicht. Denke diese sind eher bei großen Kran zu finden wo der Kranbediener nicht selber anschkagen kann weil er oben in einer Kanzel sitzt.


    Gruß Roland

  • Hallo Michael,


    in einer guten Kranschulung ist auch das Anschlagen enthalten. Wie schon von Roland vermutet, ist die Qualifikation des Anschlägers für zusätzliches Personal notwendig.


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Roland!


    4-10 t sind für mich schon ein große Krane.
    Ein Anschläger kann durchaus auch bei einem flurbedienten Kran mit 4 t auf dem Haken nötig sein.
    Dies kann allein schon wegen der Maße der Last nötig sein.


    Grüße
    Flügelschraube

  • Inzwischen stellt sich der Ablauf anders dar: Die Last ist nicht verrutscht, sie geriet ins Pendeln. Besonders erschreckend ist dabei, daß der Mann gleich 2x (!) von der etwa 4 m langen schwingenden Last getroffen wurde. Der Mann sprach von einer Störung der Steuerung, es kann sich dabei aber auch um eine Schutzbehauptung handeln. Daß er so stand, daß er überhaupt getroffen werden konnte spricht meiner Ansicht nach für sich.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • [...]


    Die Ausbildung eines Kranführers beinhaltet grundsätzlich auch die Themen Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten. Ist damit das Thema Anschläger gegessen? Es gibt ja auch die Qualifikation des Anschlägers.
    [...]

    Hallo,


    interessant finde ich diese Frage auch. Bisher konnte eine entsprechende Fortbildung bei der BGHM besucht werden. Doch ab 2017 bildet selbst die BGHM keine Anschläger mehr aus, sondern lediglich Kranführer (soweit die Aussage unseres Betreuers). Entsprechend würde ich davon ausgehen, dass bei einer intensiven Kranschulung inkl. dem Thema "Anschlagen von Lasten" eine Fachkenntnis des Mitarbeiters ausweist und somit auch als Anschläger genommen werden kann.


    Bei uns wird es mittlerweile auf Drängen unserer Auftraggeber unabhängig voneinander intern ausgebildet (haben einen Meister, der Kranführer ausbilden darf). Hierzu wurde extra eine Schulung von uns selbst erstellt. Am Ende gibt es einen Fragenbogen und bei bestehen ein unternehmeneigenes Zertifikat.
    Frage ist nun, reicht theoretisch nur die Kranschulung oder reicht auch unsere internen Schulungen?



    [...]
    Er hatte weder die erforderliche Qualifikation, noch eine entsprechende Unterweisung. Aber er hatte die Anweisung, den Kran einzusetzen. Das ging ca. 3 Wochen gut, bis es zum Unfall kam.
    [...]

    Frage hierzu: wer hat die Anweisung gegeben und was hat dies für Konsequenzen? (sehr interessant für mich als Neuling)



    Gruß
    Pascal

  • Die Konsequenzen sind noch nicht bekannt. Mir ist lediglich bekannt, daß die zeitgleich mit dem Notarzt alamierte Polizei ermittelt, bzw. ermittelt hat. Sobald ich mehr erfahre werde ich berichten.


    Was die Anweisung angeht: Die erfolgte durch den Entleiher, also dem Unternehmen, das den Leiharbeiter eingesetzt hat. Meines Wissens hat das der dortige Vorgesetzte angewiesen. Mir ist aber nicht bekannt, ob der auch nur auf entsprechende Anweisung handelte oder nicht.


    Die Bedienung eines Kranes gilt ja oft als derart einfach, daß eine Schulung als verschwendete Zeit angesehen wird. Tatsächlich ist vielen Leuten aber die Trägheit der Last nicht bewußt, was leicht zu Fehlbedienungen führt. Ob das hier der Fall war oder die Steuerung tatsächlich nicht immer zuverlässig funktionierte weiß ich auch nicht. Zumindest spricht aber der Standort des verletzten Mannes im Gefahrenbereich dafür, daß er sich nicht darüber im Klaren war, daß die Last so weit schwingen würde. Er hat sich ja quasi selbst erlegt und das beweist meiner Ansicht nach seine mangelnde Qualifikation bzw. Erfahrung (es war ja nicht seine erste Kranbedienung).



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.