Ein Fall für Sifa: Fremdfirmen und Arbeitsschutz - Gesammelte Rückmeldungen zum Download

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  • Gemeinsam mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit aus dem Zuständigkeitsbereich der BGW habe ich Fragestellungen aufbereitet.


    Ausgangslage
    "Bei der Vorbereitung von Ausschreibungen hat unser Betrieb beschlossen, die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften direkt in der Angebotsabgabe mit einzufordern: Quasi ein GSZeichen für die betroffenen Menschen, die an der Realisierung eines Auftrages in oder für unser Haus mitwirken werden, einzufordern.
    Ziel ist, für alle ein Zeichen zu setzen. Gesundheit aller Personen auf unserem Gelände und die Gesundheit der Personen, die für uns arbeiten, sind uns wichtig.


    Fragen
    1) Wer hat hilfreiche Dokumente (Vordruck, Textbaustein, Checkliste zur Wirkungskontrolle),
    was man bezüglich Arbeits-und Gesundheitsschutz beim Namen nennen sollte?


    2) Welche Anforderungen kann ich vom Auftragnehmer verlangen und wie kann ich die Einhaltung
    rechtlicher Standards von "Externen" sicher stellen? Wie sieht es mit Diplomatie aus?



    Antworten (Download der 624 KB)

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  • Hallo zusammen,


    kann man jetzt zusammenfassend sagen dass man sich um die Arbeitssicherheit der Fremdfirmen auch kümmern muss, wenn die eigenen Mitarbeiter oder Sachguter nicht in Gefahr sind, od er nicht ?
    Soll ich zum Heizungsmonteur der Fremdfirma hingehen und ihn darauf hinweisen dass er eine Schutzbrille beim Flexvorgang zu tragen hat oder nicht ?


    Grüße aus Aachen


    Stephan

  • Gegenfrage: Wenn Du nicht zum Fremdfirmenmitarbeiter gehst, wie willst Du dann glaubhaft mit deinem eigenen sprechen?!?!


    Wie sagt man so schön: "Sicherheit geht alle an!" Daneben gilt immer noch das Hausrecht des AG. ...und jetzt fangt nicht wieder mit dem Thema "Weisungsbefugnis" an...


    Die Eingangsfrage zielte allerdings in eine andere Richtung...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hallo Martin,


    bedeutet dies im Alltag dass bevor eine Fremdfirma die Arbeit aufnimmt auf unserem Gelände,haben sie ein Gespräch mit der FASI die dann noch mal auf die Einhaltung der aktuell gültigen Arbeitsschuitzvorschriften hinweist ?


    Muss dies dann unbedingt quittiert werden von den Fremdfirmenmitarbeitern ?


    Gruß


    Stephan

  • Hallo,


    wenn ihr Fremdfirmen auf Euerem Gelände habt die da irgendetwas machen sollen, dann sollte da eine Ein- Unterweisung von Euch schon vorhanden sein. Es geht ja auch um evtl. Zutrittsverbote, Sachen die man besser nicht aufmacht bevor eine Arbeitsfreigabe besteht, usw.....
    Die allgemeine Sicherheitsbelehrung kann man ja delegieren und sich den Nachweis vorlegen lassen


    Gruß vom Rande der Alpen


    Horstl

  • ...up to you...


    Wenn es dir egal ist, wer sich wie auf deinem Gelände rumtreibt - "Macht hoch die Tür die Tor macht weit..." wenn es dir nich egal ist - regel es!!!


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Stephan
    Alle Fremdfirmen bekommen von mir eine Sicherheitsunterweisung welche spezifisch unserem Standort angepasst ist.Also wo z.B. Sicherheitsschuhe Pflicht sind, Rauchmelderabschaltungen, Heißarbeitsscheine,Zutritt zu Prüffelder oder Roboterwirkkreis usw. Alles wird natürlich schriftlich dokumentiert und ich behalte das letzte Blatt mit der Unterschrift. Den Ausdruck der Sicherheitsstandards nimmt der Fremdfirmenmitarbeiter mit und übergibt es seinem Vorgesetzten, solange er dies nicht selber ist. Von mir der Hinweis, sollten andere Mitarbeiter bei uns tätig werden, so hat sein Boss bitte schön seine Mitarbeiter über unsere Sicherheitsstandards zu unterweisen. Ich mache das nicht für z.B. 200 Mitarbeiter einer Fremdfirma wenn mal andere Mitarbeiter kommen als die welche ich bereits unterwiesen habe.
    Gruß Martin

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  • Hallo Stephan,


    schau mal hier zum Thema


    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-865.pdf


    http://etf.bgetem.de/htdocs/r3…rma53/jb_003_a10-2011.pdf


    Bei Bedarf einer Vorlage melde dich per PN



    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo Stephan,



    leider fast vergessen hier im Forum gibt es einen eigenen Bereich zum Thema


    Fremdfirmen



    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo Stephan,

    Muss dies dann unbedingt quittiert werden von den Fremdfirmenmitarbeitern ?

    aus meiner Sicht ist es wichtig, dass man von dem Menschen der auf dem Gelände arbeitet einen Nachweis hat, dass er unterwiesen ist. Dies kann durch eigene Unterweisung passieren oder über den Chef der Fremdfirma.
    Wir legen viel Wert darauf, dass für uns tätige Fremdfirmen den Erhalt der Fremdfirmenordnung bestätigen und uns eine "Fremdfirmenselbstauskunft" ausfüllen. Auf diese Weise hat man den Nachweis, dass der Chef der Firma sich mit dem Thema beschäftigt hat.


    Gruss


    EHS Mann

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