Staplerverkehr auf Rampen, Gehwege?

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo,


    ich bin im Moment am schauen welche Regelung es gibt wenn Stapler und Personen sich eine Rampe/Schräge teilen.
    Es gibt aus dem Kellergeschoss ein Tor mit Rampe, hier soll nun zusätzlich ein Gehweg eingerichtet werden. Darf
    ich die Rampe für beides nutzen? Ich kenne es von manchen amerikanischen Unternehmen das der Leitsatz gilt
    Tore sind für Maschinen und Türe für Menschen.
    Hab jetzt mal gegooglet aber noch nichts richtiges gefunden.


    *Kaef*
    falcon

  • ANZEIGE
  • Hallo,


    bringt dir die ASR A1.7 (Türen und Tore) und die AR A1.8 (Verkehrswege) etwas? Schau mal rein.


    Bitte auch im Kopf halten: Ein Stapler ist mit Last oft viel breiter, als ohne. Wo bleibt da der Mensch, der vielleicht auch nicht gesehen wird? Der kann nicht gewinnen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ... da die Last immer bergseitig transportiert werden muss, Stapler so gebaut werden, das man sich über die rechte Schulter umdrehen muss beim bergabfahren, ergibt sich immer auf der linken Seite der tote Raum. D.h.:Blick aus dem Tor rampenaufwärts rechts einzige Möglichkeit überhaupt einen Weg anzulegen. Absperrung mit Kantsteinen. Alles andere walzen Sie dir platt. Alle anderen Varianten sind technisch aufwendig und teuer.


    Gruß Canislupus

    Gruß Canislupus

  • ... da die Last immer bergseitig transportiert werden muss, Stapler so gebaut werden, das man sich über die rechte Schulter umdrehen muss beim bergabfahren, ergibt sich immer auf der linken Seite der tote Raum. D.h.:Blick aus dem Tor rampenaufwärts rechts einzige Möglichkeit überhaupt einen Weg anzulegen. Absperrung mit Kantsteinen. Alles andere walzen Sie dir platt. Alle anderen Varianten sind technisch aufwendig und teuer.


    Gruß Canislupus

    Wenn das ständig der Fall ist sollte man vielleicht auch über drehbare Fahrersitze nachdenken. Die VBG zum Beispiel unterstützt das.


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo black-falcon,


    wir haben in unserem Unternehmen alle Stapler mit Kamerasystemen (etwa 500-700€ bei MEKRA) ausgestattet und zusätzlich ein blaues Spotlight für die Rückwärtsfahrt montiert. Dadurch wird die Wirbelsäule des Staplerfahrers geschont und der Sichtbereich enorm erweitert.
    Die Bilanz kann sich sehen lassen: Die Zahl der Unfälle/Beschädigungen mit oder durch Stapler hat sich im 1. Jahr um 70% verringert!!!


    Gruß kronosom

    §328 StGB: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, ... wer
    eine nukleare Explosion verursacht..."

  • ANZEIGE
  • Vielen Dank für die Infos!!!
    Wir sind am überlegen ein scannersystem nachzurüsten, damit der Stapler automatisch abbremst wenn er Personen oder gegenständen zu nahe kommt.

  • Hi,


    Laser-Scanner gibt's von Sick. Die werden z.B. bei selbstfahrenden Transportmitteln eingesetzt.
    Hier kann der Projekteur mehrere Felder definieren, die von Not-Stopp über Warnung gehen. Klappt recht gut.


    Probleme sehe ich allerdings im Stapler-Bereich. Stapler fahren nicht auf Schienen oder nur auf einem starren Weg. Sie fahren durch weite Gänge, enge Gassen, um Stapel rum, an eine Last direkt ran und auch an Menschen vorbei. Da wird es schwierig die Felder genau zu definieren!

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)