Hydraulikaufzüge

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  • Guten Abend zusammen, eine Technische Aufsichtsperson fragt im Zuge eine Begehung in unserem Betrieb nach, wo beim Hydraulikaufzugdas Sicherheitsdatenblatt wäre. ????????? Bei meiner Recherche bei der Errichter Firma und im Internet, wird von den Aufzugsfirmenkein Sicherheitsdatenblatt (fürs Öl?) an Hydraulikaufzügen angebracht. Am Tank und dem Hydraulikblock sind jeweils ein Typenschildmit den Informationen über Öl und Menge angebracht. Ich kenne Räume da hängt allenfalls eine Betriebsanweisung nach VAWS aus. Aber von einem Sicherheitsdatenblatt im Maschinenraum eines Aufzugs habe ich noch nie was gehört. Von euch/ Ihnen jemand? Hier wird sicher etwas verwechselt .... oder?

    Beste Grüße
    Uwe

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

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  • Hallo Uwe,

    habe ich so auch noch nicht gehört.

    An der Uni haben wir einige Aufzüge, die per Öl rauf und runter fahren. Nach einem SDB hat auch noch nie einer gefragt. Klar jetzt, der übliche Papierkram von BG über BA über gefühlte 1000 Prüfungen und Wartungen und Unterweisungen bis hin zur Lebensdauer der Leitungen.

    Das Öl ist auch nichts spezielles. Ganz "normales" Hydrauliköl. Gleiche Qualität wie in jedem Baufahrzeug. Die Menge reicht schon zum Baden aus. Daher auch entsprechende Auffangwannen im Maschinenraum.

    Am einfachsten fragst du den Prüfer. Der wird seinen, dann erfüllbaren Wunsch, dann auch konkretisieren können. Handelt es sich um das Öl, hilft Tante G..le sicher sofort.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Uwe,

    das SDB muss nicht im Aufzugsraum ausgehangen werden, ist aber auch nicht verkehrt. ;)
    Für Arbeiten an dem Aufzug muss es aber zur Verfügung gestellt werden. Die richtige Antwort an die TAP wäre z.B.: Im Intranet unter Gebäude XY - Wartung und Instandsetzung - Hydraulikaufzug - Sicherheitsdatenblätter

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Das SDB müsste, sofern es sich bei dem Hydrauliköl um einen Gefahrstoff handelt, spätestens mit der ersten Lieferung mitgeliefert worden sein. Da allerdings Hydrauliköl kein einheitliches Produkt darstellt, kann man nicht eindeutig sagen, ob es sich dabei um einen Gefahrstoff handelt => beim Lieferanten nachfragen.
    Sollte es sich um einen Gefahrstoff handeln, muss dieser in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden und das SDB entsprechend archiviert werden. Wie man dann das SDB den Mitarbeitern zur Einsicht bringt, die damit umgehen müssen bleibt weitgehend dem Betrieb überlassen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.