Fake-Unfall?

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  • Der Medizinische Dienst neigt dazu, die meisten Patienten als arbeitsfähig zu beurteilen (übrigens ohne sämtliche medizinische Unterlagen zu bemühen. Auch der betroffene Patient wird weder befragt, noch untersucht). Widerspricht der Patient dieser Ferndiagnose nicht, ist der Krankengeldbezug schnell beendet. Widerspricht er aber und hat einen selbstbewußten behandelnden Arzt, dann bleibt es beim Krankengeldbezug, soweit die Höchstdauer von 78 Wochen noch nicht erreicht ist.

    Sorry, aber das ist wirklich nicht wahr!
    Der MDK fungiert als Gutachter und muss alle Beweise erheben undauswerten. Schließlich kann die Stellungnahme des MDK von Gericht zurBeurteilung herangezogen werden.
    Das dann häufig das Ergebnis raus kommt der Patient ist arbeitsfähig hängt damitzusammen das es eine Vielzahl von Tätigkeiten gibt die ein Patient mit gebrochenemBein ausüben kann beispielsweise.
    Der MDK beurteilt die Berufstätigkeit im ausgeübten Beruf und was darüberhinaus leistbar ist und was nicht. Das Ziel ist die Genesung und Heilung und natürlichdas schnelle wieder zur Arbeit gehen.
    Der MDK fordert sämtliche Unterlagen ein!
    Der MDK führt eine Untersuchung durch!
    Der MDK spricht mit dem Patienten!
    Ich habe hier eher den Eindruck, da hat jemand schlechte Erfahrung mit demMDK gemacht und möchte diesen als Böse darstellen und gemein. Das ist üblichund eben ein Berufsrisiko im/beim MDK.
    Im Übrigen reicht ein einfacher Widerspruch nicht aus! Es muss dann Klage erhobenwerden und zu Lasten des Klägers ein weiteres Gutachten einer unabhängigenStelle gefertigt werden.
    Ich war selbst lang genug bei MDK tätig, dies ist die kurz Fassung.
    Im Übrigen, wenn man nett und freundlich ist und auf Einladungen reagiertund nicht sagt, habe ich nicht bekommen, hat man bessere Karten beim MDK.
    Denn auch dies sind Menschen, die nur ihre Arbeit verrichten und prinzipiellsehr viel Verständnis für die Hilfebedürftigen haben und auch einen gewissenSpielraum was die Entscheidung angeht. Gerade im Bereich von Pflegestufen undnach Arbeitsunfällen oder schweren Erkrankungen. Wer aber böse, patzig und neunMal schlau ist, der verspielt sich eben alles.

  • Ich hatte aufgrund meines eigenen Unfalls die Gelegenheit, (zu) viel über den medizinischen Dienst der Krankenkassen zu erfahren. Ich habe mich in dieser Zeit mehr als intensiv mit dem MDK und seiner Rolle beim Bezug von Krankengeld auseinandergesetzt. Ich weiß, wovon ich rede, wenn ich schreibe: Der Medizinische Dienst neigt dazu, die meisten Patienten als arbeitsfähig zu beurteilen (übrigens ohne sämtliche medizinische Unterlagen zu bemühen. Auch der betroffene Patient wird weder befragt, noch untersucht). Es steht jedem frei, das nicht zu glauben. Ich muß es nicht glauben, ich weiß es und hatte selber darunter zu leiden.

    Ich hatte eine langes und ausführliches Posting verfasst, mich jedoch zum Schutz meiner Person dazu entschlossen, es hier nicht öffentlich zu machen. Wer sich dafür interessiert, wie der MDK tatsächlich im Falle einer längerdauernden Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitslosen vorgeht, der kann mir gerne eine PN schreiben, ich werde ihm dann ausführlich antworten.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Ich habe ja angeboten, wenn jemand über den MDK und dessen Ferndiagnosen zur Reduzierung der Krankengeldzahlungen diskutieren möchte, kann er oder sie das mit mir per PN machen. Öffentlich möchte ich das nicht machen, was u. a. Datenschutzgründe hat.

    Beim eigentlichen Thema sehe ich keine Lösung. Ich wollte da sicher auch meine Wut und Ohnmacht loswerden.
    Im Grunde ist das ein Problem, das es auch in der Rechtsprechung gibt: Kann man etwas nicht zweifelsfrei beweisen, kann es noch so wahrscheinlich sein, eine Verurteilung rechtfertigt das nicht. Im Zweifel für den Angeklagten. Weil es für eine Gesellschaft besser ist, zehn Bösewichte nicht zu bestrafen als nur einen Unschuldigen zu verurteilen.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.