CO² Bierzapfanlage

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  • Übers :138: trinken bin ich wie eine Jungfrau zum Kind zu einem Restaurant geraten. Dieses wurde schon einige Jahre von einem GROSSEN mit 3 Buchstaben betreut.
    Ich habe mir mal den Zapfkellerangesehen:
    2,5*2,5*2,3m (14,4m³) sind die Raummaße. Es wird mit einer 10kg CO² Flasche geearbeitet.
    Bei meiner Berechnung komme ich auf eine CO² Sättigung des Raumes auf 34,72% im Falle einer Undichtigkeit.
    Max akzeptabler Wert sind 3 %--also eine tödliche Gefahr.
    Habe ich mich nun absolut verrannt und falsch berechnet, oder ist dies all meinen Vorgängern durchgegangen??


    Gruß vom alten Dental

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

    Einmal editiert, zuletzt von Dental ()

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  • Du liegst da ganz richtig. Faustregel: je kg CO2 werden 17 m³ Raumvolumen benötigt, um bei Ausströmen auf der sicheren Seite zu sein. Bei Deiner 10 kg Flasche somit 170 m³. Dies trifft man in der Regel nicht so an, also müssen andere Maßnahmen getroffen werden. Raum technisch belüften geht in diesem Anwendungsfall oft nicht, denn die Gasflasche steht in der Regel im Bierkühlraum. Würde man diesen technisch belüften müsste man gewaltige Energiemengen für die Raumkühlung verwenden, was betriebswirtschaftlich völliger Unsinn wäre. Gaswarneinrichtung im Bierkühlraum dürfte heute Standard sein. Alternative wäre die Gasflasche ins Freie zu bringen und dort in einer Gasbox zu installieren, mit fest verlegter Leitung zum Getränkelagerraum. Da hätte man dann "nur" noch die Gefahr bei undichten Leitungsverbindungen, die bei einer Festinstallation allerdings recht selten sind.


    Übrigens, auch die Trinkbrunnen in denen aufgesprudeltes Wasser zu zapfen ist, wie man dies an einigen Schulen oder in Krankenhäusern vorfinden kann, haben das selbe Problem. Oft in relativ kleinen Räumen installiert und in der Regel keine Gaswarneinrichtung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Dental.


    Du gehst von einer vollen Flasche aus. Der Inhalt wird ja immer weniger. Soweit also ok.


    Aber.
    Ich habe noch nie einen Gastro-Betrieb gesehen, der keine Ersatzmunition hat. Ein leere Flasche am Wochenende oder auch in der Woche mit einer Pause von 3 Stunden (für die Beschaffung), wäre für den Betrieb nicht gut.


    Da muss/sollte noch mehr sein!!!

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Ok,


    gehen wir also von einer schlechten Materialbewirtschaftung aus.


    Keine Ersatzmunition vorhanden und damit einfacher. Man soll auch nicht immer alles hinterfragen und dann noch negativ sehen. :thumbup:
    (Das färbt sogar im privaten Bereich ab und führt immer wieder zu verbalen Nackenschlägen der Ehefrau.)

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hi Waldi, ich rechne nur die angeschlossene Flaschen.
    Wie im Leben richtig voll und zu unter diesen Umständen harmlos

    Dann schau mal in Tabelle 1 der TRGS 510, anschließend in Kapitel 10.


    Siehe da, es gibt einige Vorgaben die hier zutreffen z.B. 10.3, Absatz 4-6.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Bei Getränkeschankanlagen gelten in der Regel als Alarmschwellen 1,5% für Voralarm und 3% für Hauptalarm. Wer möchte kann noch 0,5% wählen, was dem AGW entspricht.

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