Größe von Spinden in der Gastronomie

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  • Hallo Liebe Arbeitsschützer,


    ich stehe Aktuell vor dem Problem eine passende Antwort zur Spinngröße im Hotel zu finden. Im Aktuellen Fall geht es darum, dass der Betreiber eines Hotels die Umkleideräume für die Mitarbeiter renoviert. Da das Gebäude nicht genügend Platz bietet jedem Arbeitnehmer einen gem. ASR großen Spind (mind. 1800 mm höhe) zur Verfügung zu stellen hat er sich entschieden jedem Mitarbeiter einen kleineren Spind zur Verfügung zu stellen (900 mm hoch). Da er Besuch von der Behörde hatte und diese der Meinung ist die höhe der "kurzen" Spinde nicht ausreichend sind hat er mich ins Bot geholt.


    Die ASR spricht bei der Spinngröße von 300 mm breite, 500 mm tiefe und 1800 mm höhe. Die Verordnung über Arbeitsstätten regelt hier nur, dass eine Möglichkeit gegeben sein muss das Mitarbeiter Ihre Sachen unzugänglich von anderen aufbewahren können.


    Nun zu meiner Frage. Gibt es hier ein Schlupfloch welches genutzt werden kann um die Spinde die sich der Unternehmer aufgrund der zur Verfügung stehenden Fläche für Umkleideräume nutzen kann? Gibt es bekannte Ausnahmefälle? Oder muss hier zwingend die Größe der Spinde eingehalten werden die in der ASR beschrieben ist (300 mm breite, 500 mm tiefe und 1800 mm höhe)?


    Über eine Angeregte Diskussion würde ich mich freuen.


    LG Maik


    PS: Für die Köche ist nach allen Richtlinien gesorgt und eine schwarz weiß Trennung ist hier bereits umgesetzt.

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  • Welchen Status hat eine ASR?
    Was ist das Schutzziel bei einer Forderung nach einem 1,8m hohen Schrank?
    Wie kann auf anderem Wege das Schutzziel erreicht werden?


    Ich könnte mir vorstellen, dass man bei Aufbewahrung von üblicher Straßenkleidung auch mit einem niedrigeren Schrank zurecht kommt. Er sollte allerdings so hoch sein, dass eine gängige Jacke nicht gerade unten am Schrank aufliegt und somit verschmutzt werden kann. Eine Abtrennung für die Schuhe könnte auch sinnvoll sein.
    Hat man z.B. im Spind unten ein separates Schuhfach, darüber den Bereich für die Jacke und die Möglichkeit am Boden des Jackenfachs z.B. ein Papierhandtuch, wie man es eh am Waschbecken anbietet, auszulegen, um eine Verschmutzung von aufliegender Kleidung zu verhindern, so sehe ich für mich das Schutzziel als erreicht an. Natürlich sollte man die Abmessungen der ASR anstreben, wo dies aber nicht möglich ist muss man eben versuchen das Schutzziel trotzdem zu erreichen, eben auf anderem Wege.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,


    sind normalgroße Schränke (nach ASR) nicht möglich, aber ein, sagen wir mal, gleichwertiger Ersatz schon, dann würde ich es rund machen:
    Eine kurze schriftliche Begründung, vielleicht als GB, und der Sachverhalt ist dann doch erst einmal klar.


    Als Ergänzung:
    Falls es einen Betr.Arzt gibt, diesen evtl. mit ins Boot nehmen. Der "kann" vielleicht Hygienedinger anders beurteilen?

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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