Hallo Liebe Arbeitsschützer,
ich stehe Aktuell vor dem Problem eine passende Antwort zur Spinngröße im Hotel zu finden. Im Aktuellen Fall geht es darum, dass der Betreiber eines Hotels die Umkleideräume für die Mitarbeiter renoviert. Da das Gebäude nicht genügend Platz bietet jedem Arbeitnehmer einen gem. ASR großen Spind (mind. 1800 mm höhe) zur Verfügung zu stellen hat er sich entschieden jedem Mitarbeiter einen kleineren Spind zur Verfügung zu stellen (900 mm hoch). Da er Besuch von der Behörde hatte und diese der Meinung ist die höhe der "kurzen" Spinde nicht ausreichend sind hat er mich ins Bot geholt.
Die ASR spricht bei der Spinngröße von 300 mm breite, 500 mm tiefe und 1800 mm höhe. Die Verordnung über Arbeitsstätten regelt hier nur, dass eine Möglichkeit gegeben sein muss das Mitarbeiter Ihre Sachen unzugänglich von anderen aufbewahren können.
Nun zu meiner Frage. Gibt es hier ein Schlupfloch welches genutzt werden kann um die Spinde die sich der Unternehmer aufgrund der zur Verfügung stehenden Fläche für Umkleideräume nutzen kann? Gibt es bekannte Ausnahmefälle? Oder muss hier zwingend die Größe der Spinde eingehalten werden die in der ASR beschrieben ist (300 mm breite, 500 mm tiefe und 1800 mm höhe)?
Über eine Angeregte Diskussion würde ich mich freuen.
LG Maik
PS: Für die Köche ist nach allen Richtlinien gesorgt und eine schwarz weiß Trennung ist hier bereits umgesetzt.