​Zertifikat oder Teilnahmebescheinigung?

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  • Hallo liebe Leute,


    ich habe da mal eine grundsätzliche Frage, vielleicht liege ich auch falsch. Was meint ihr?:
    Gerade habe ich die PV bei der BGHW erfolgreich beendet. Das ist der fünfte Fachteil in der Fasi Ausbildung, den ich absolviert habe. Bisher gab es nach bestandener Prüfung, wie wohl überwiegend in der Erwachsenenbildung, ein Zertifikat. Jetzt nur eine Teilnahmebescheinigung. Ich bin total frustriert und die oberste Seminarleitung stellt sich auch stur nach dem Motto, wir haben noch nie Zertifikate ausgestellt. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass die Kollegen, die auch die Grundausbildung dort gemacht haben, ein Abschlusszertifikat bekommen haben. Leider hab ich es nicht gesehen und keinen Kontakt zu irgentjemand. Auch weiß ich nicht, was in der Prüfungsordnung steht. Kann jeder selbst bestimmen, was oben drauf steht?
    Ist jemand unter euch , der sich auskennt? Bitte melden! Da ich das machen und selbst bezahlen musste (lange Geschichte, die bei euch sicher vollstes Unverständnis erntet) , fühle ich mich angeschmiert...


    Viele Grüße!

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  • Bislang war ich immer der Meinung, dass Seminare ohne Prüfung mit einer Teilnahmebescheinigung und mit Prüfung mit einem Zertifikat abschließen.


    Letzte Woche habe ich auch die PV bei der BG BAU als Selbstzahler mit Prüfung erfolgreich abgeschlossen. Am Ende gab es eine "Bescheinigung". Von anderen BGen habe ich auch schon mal eine Urkunde bekommen. Eine eindeutige Regelung scheint es nicht zu geben.


    Aber ist das eigentlich wichtig? ?(

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Moin,


    bei fachlich relevanten Dingen: Zertifikat und/oder Urkunde mit Unterschrift vom Dozenten + Leiter der Institution.
    Bei normalen Teilnahmen: Bescheinigung, Unterschrift vom Dozenten.


    Keine Ahnung wo da jetzt juristisch der Unterschied sein soll. Ist das nicht auch egal, solange der Nachweis für etwas erbracht wird?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Habe Ende Juni mit dem Kombikurs Metall/Bau und Elektro bei der BG abgeschlossen.
    Für die Ausbildungsstufe III (Branchenspezifischer Teil) habe ich ein Zertifikat erhalten und auch noch zusätzlich ein Abschlusszertifikat.

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr



    "An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern." - Erich Kästner
    "Es gibt nichts Gutes! Außer man tut es!" - Erich Kästner
    "Am Ende wird alles gut !! Und wenn es noch nicht gut ist- Ist es noch nicht das Ende" - Oscar Wilde

  • Danke für eure Rückmeldung! Habe gerade nochmal alles nachgeschaut: Von der BGW gab es doch eine "Urkunde". Das finde ich aber ok.


    Also scheint wirklich jede BG das anders zu machen. Nachvollziehen kann ich das nicht wirklich. Ich weiß nicht, ob das letztendlich beim Kunden entscheidend ist. Aber gefühlt... wer ließt schon das Kleingedruckte? Prüfung bestanden oder nicht. Da sehe ich das erst mal wie Waldmann: Teilnahmebescheinigung/-bestätigung ist für mich wie "Anwesend - ja", nicht wie "Kenntnis nachgewiesen". Aber vielleicht bin ich da zu empfindlich. Natürlich weiß ich, dass ein Zertifikat mit einer "Bescheinigung" gleichbedeutend ist. Im umgangssprachlichen Gebrauch sind dazwischen aber Welten, denke ich.


    Leider habe ich keinen Zugang zur Prüfungsordnung der BGHW für Seminarteilnehmer gefunden, um nachzulesen. Mein Kommunikationspartner, den ich danach gefragt hatte, stellt sich garade tot. Da werde ich wohl an die zentrale Adresse schreiben müssen in der Hoffnung, ich stehe inzwischen nicht schon auf der roten Liste ;)

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  • Ehmmm... super wäre natürlich, wenn sich vielleicht doch noch jemand finden würde, der vor nicht allzu langer Zeit die Fasi Ausbildung bei der BGHW gemacht hat und mir darüber Auskunft geben kann, was auf der Abschlussurkunde steht.

  • Auf die Schnelle bei Google diesen "Zettel" gefunden.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Moin,


    ähemmm,


    sind das reale Personen und geben die so ohne weiteres die Zustimmung über das Weitergeben von persönlichen Daten?
    (Selbst wenn die Dok's frei im www stehen, wäre ich mit der Weitergabe so vorsichtig.)

    .
    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • @AnsgarLudewig
    Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Es geht um eine einzelne PV mit LEK 4 bei einer BG und nicht um die Ausbildungsstufen I und II bzw. die komplette Ausbildung.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Bei mir nannte es sich jeweils Urkunde, aber es ist doch egal, ob es sich Urkunde, Zertifikat oder Teilnahmebestätigung nennt, wenn darin bestätigt wird, dass man die erforderliche Fachkunde dadurch nachgewiesen hat.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Also ich habe meine Ausbildung bei der VBG absolviert und für jeden Ausbildungsteil (Präsenphase 1-5) jeweils eine Teilnahmebescheinigung erhalten.
    Für die abgelegten Prüfungen (LEK1/ LEK2 und Facharbeit) gab es ein Zertifikat.
    Zum Anbchluss gab es dann für alles die Urkunde.


    Wir hatten glaub 13 Bescheinigungen insgesamt. 8o

  • Danke WALDMANN für den Hinweis.


    Ich gehe zwar davon aus, das wenn diese Bilder frei zugänglich im Netz stehen, ohne das die personenbezogenen Daten geschwärzt sind, das es sich entweder um nicht existente Personen handelt oder diese Personen mit der Abbildung Ihrer Daten im öffentlichen Internet einverstanden sind.


    Um jedoch Probleme für diese Seite zu vermeiden hab ich die Abbildungen anonymisiert.

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  • Danke für eure Mühe! Zertifikate von anderen PV Seminaren bei anderen BGen habe ich vorgelegt, mit der Bitte sich dem anzuschließen bzw. mir ein neues Papier auszustellen, weil es sich wohl um ein Versehen handelt. Ohne Erfolg.
    Um den Mann mit seinen eigenen Waffen zu schlagen (siehe erster Beitrag) nützt mir leider nur ein "Zertifikat" von der BGHW, dass, wenn ich das richtig verstanden habe, für den FasiAbschluss ausgegeben wird.
    Die BGHW-Leute scheinen hier aber in der Minderheit zu sein. Hatte gehofft, es gibt auch von da Rückmeldungen :-/ Schade...


    Schönes Wochenende schon mal!

  • Guten Morgen,


    habe eben mit der DGUV telefoniert. Von deren Seite ist das ok siehe http://www.baua.de/de/Informat…r-Arbeitssicherheit.htm/l DGUV Report 2/2012: "Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit" Seite 280. Nicht das, was ich mir erhofft hatte... :-/ So muss ich mich wohl damit abfinden.


    Jetzt bin ich nur noch gespannt, ob ich Einblick in die Prüfungsordnung bekomme oder/und sich überhaupt noch einmal jemand dazu äußert.


    Bleibt immer noch die Frage, was steht aktuell oben auf der Abschlussurkunden der BGHW für Ausbildungsstufe I und II?