Hallo,
es gibt einen neuen Entwurf der Verpackungsverordnung. Den Link füge ich nachfolgend bei.
http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Date…rfassung_bf.pdf
Jetzt gibt es ja den § 3 Abs. 2 in dem die Begriffe erklärt / bestimmt werden. Ich über trage das jetzt mal auf unsere Speisenversorgung. Ich kaufe mir etwas zu Essen, z. B. Mittags.
Das bekomme ich in Thermoverpackungen, Styroporverpackung. So wie man es auch von Metzgereien (Mittagsmenü) kennt.
Fällt jetzt unsere Speisenversorgung unter § 7 Systembeteiligungspflicht? Ich denke ja. Was heißt das jetzt? Ich muss uns registrieren lassen?
Vorab schon mal vielen Dank für die Ideen und Anregungen hierzu.