Lärm und Vibrations Arbeitsschutzverordnung

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  • Guten Morgen,


    ich möchte gern eine Vibrationsbeurteilung (-analyse (?)) machen. Dazu hole ich mir die Beschleunigungsdaten aus der Bedienungsanleitung (hier: Pendelhubsäge). Jetzt lese ich dort ah = x,x m/s2. Der K Wert beträgt K= x,x m/s2.
    In die Berechnungstabelle gebe ich den ah-Wert und die erwartete Arbeitszeit ein. Dann bekomme ich ein Ergebnis, welches ich dann interpretieren und wevtl. Maßnahmen ergreife. Ich wollte an dieser Stelle wissen, was der Korrekturwert (K) mir eigentlichen Aussagen soll? Was genau wird da korregiert? Die VO gibt dazu keine Auskunft. Soweit ich das verstanden habe sind beide Werte ah und K zu addieren und dann in die Berechnungstabelle einzutragen? Stimmt das?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Hallo,


    vielleicht hilft Dir das weiter


    http://www.dguv.de/ifa/praxish…arm-vibrationen/index.jsp


    Für die Gefährdungsbeurteilung und die Aufstellung eines Vibrationsminderungsprogramms einschließlich der erforderlichen Dokumentation steht ein Vibrationsbelastungsrechner CHAV (EXE, 22,4 MB) mit einer Checkliste gemäß Fachbereich-Informationsblatt Nr. 052 (PDF, 494 kB) (ersetzt das frühere Fachausschuss-Informationsblatt) und weiteren Informationen zur Verfügung. Die Berechnungsgrundlagen entsprechen der Technischen Regel zur Verordnung "TRLV Vibration" und dem Stand der Technik nach DIN EN ISO 5349 und DIN V 45694.


    Mfg

    FS

  • Hallo FSCH,


    vielen Dank für Deine Ausführungen. Leider nein. Die von Dir vorgeschlagenen Seiten kenne ich und nutze ich auch. Die von mir gestellten Fragen hast Du leider nicht beantwortet. Auch aus der TRLV kann ich diese nicht beantworten.

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    Gruß Mick

  • Moin Mick,


    ich will Dir ja nicht zu nahe treten, aber trifft auf Dich der §5 LärmVibrationsArbSchV zu? Irgendwie passt das nicht zusammen Deine Fragestellung und die vorausgesetzte Fachkunde. Manchmal ist es zielführender, seine Grenzen einfach zu akzeptieren und Dinge den Profis zu überlassen. Sollte ich vollkommen danebenliegen, ignoriere diesen Beitrag einfach. 8)


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • @Guudsje

    Moin Mick,


    ich will Dir ja nicht zu nahe treten, aber trifft auf Dich der §5 LärmVibrationsArbSchV zu?


    Hallo Frank,


    das tust Du doch nie! (Ironie aus!) Ja, als Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte ich davon Ahnung haben. Ich könnte aber zu diesem Thema mal eine Auffrischung gebrauchen. Seminare besuchen ist bei uns aber ein Thema. Darf ja nichts kosten.


    Das Problem ist, dass nirgendwo aufgeführt ist, wie mit dem, in den Bedienungsanleitungen aufgeführten, Korrekturwert umzugehen ist. Ich habe jetzt aber doch etwas gefunden.
    Der Korrekturwert ist den Beschleunigungswerten dazu zu addieren. Dok1.docx
    Ich bin leider nicht allwissend. :/ Ich bräuchte sonst das Forum hier nicht. Sowie alle anderen ja auch nicht. :)

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    Gruß Mick

  • Der Korrekturwert ist den Beschleunigungswerten dazu zu addieren.

    Ich bin auch nicht allwissend und auch noch in der Ausbildung in der Sifa ;) Meiner Meinung nach steht das in dem von Dir hoch geladenen Dokument etwas anders drin. Oder ich kapier den Text nicht. ?(
    Ich verstehe das Dokument so. Es werden 4 Fälle unterschieden:
    1) gibt es ermittelte Messwerte, rechnet man mit denen
    2) sagt der Hersteller Vibrationswert <2,5 m/s², dann mit 2,5 m/s² rechnen
    3) Geräte mit Baujahr vor 2005 und Vibrationswert ≥2,5 m/s², dann den angegebenen Wert mit 1,5 multiplizieren, bei den genannten Ausnahmen mit 2
    4) bei Geräten ab Baujahr 2006 ist zum errechneten Gesamtschwingungswert die Messunsicherheit (=Korrekturfaktor) aus der Bedienungsanleitung zu addieren.


    Ich hatte in den Teilnehmerunterlagen für die Sifa-Ausbildung auch so ein Beispiel gefunden, wo plötzlich mit einem Korrekturfaktor multipliziert wurde. Hatte aber bislang weder in den Unterlagen noch in der LärmVibrationsArbSchV eine Berechnungsformel mit Korrekturfaktor für die Geräte entdecken können.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Ich bin auch nicht allwissend und auch noch in der Ausbildung in der Sifa ;)

    Guten Morgen Porcupine.
    Das war auch nicht auf Dich gemünzt, sondern für Guudsje. ^^



    1) gibt es ermittelte Messwerte, rechnet man mit denen KORREKT


    2) sagt der Hersteller Vibrationswert <2,5 m/s², dann mit 2,5 m/s² rechnen DAS HABE ICH SO NICHT VERSTANDEN: ICH WÜRDE IMMER MIT DEN VOM HERSTELLER ANGEBEGENEN wERTEN + KORREKTURWERT RECHNEN, s. Nr. 4
    3) Geräte mit Baujahr vor 2005 und Vibrationswert ≥2,5 m/s², dann den angegebenen Wert mit 1,5 multiplizieren, bei den genannten Ausnahmen mit 2 KORREKT
    4) bei Geräten ab Baujahr 2006 ist zum errechneten Gesamtschwingungswert die Messunsicherheit (=Korrekturfaktor) aus der Bedienungsanleitung zu addieren. KORREKT

    Bis auf Nummer 2 bin ich mit allem einverstanden. So habe ich das jetzt auch verstanden.


    Die TRLV Vibrationen Teil 1, Nummer 4.2.4 Abs 2 gibt mir die notwendigen Antworten. Wer lesen kann (ich anscheinend nicht ;( ) ist klar im Vorteil.


    Danke für Deine / Eure Hilfe.

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    Gruß Mick

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  • Das war auch nicht auf Dich gemünzt, sondern für Guudsje.

    Den Schuh hatte ich mir auch gar nicht angezogen @Mick1204 ;) alles bestens. Ich weiß schon selbst gut genug, dass ich nicht allwissend bin und auch, dass die Aufgaben als Sifa ein beständiges Weiterlernen bedeuten.
    Achso, ich glaube @Guudsje ist hier die einzige Person mit der Lizenz zum Hinstellen von Schuhen, auch wenn er die Lizenz nicht vorzeigt. :Lach:


    Ich habe das, was ich unter 2) geschrieben habe, so verstanden: Obwohl ein Hersteller angibt Vibrationswert <2,5 m/s² (da gibt er üblicherweise keinen exakten Zahlenwert mehr an, weil er das unterhalb dieses Wertes meines Wissens nämlich nicht mehr muss), rechnet man dann eben mit den 2,5 m/s², weil man dann sicher sein kann, dass man die zu erwartenden Vibrationswerte definitiv geringer als dieser Wert sind. Kann man verstehen, was ich meine...? ?(

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  • Ich habe das, was ich unter 2) geschrieben habe, so verstanden: Obwohl ein Hersteller angibt Vibrationswert <2,5 m/s² (da gibt er üblicherweise keinen exakten Zahlenwert mehr an, weil er das unterhalb dieses Wertes meines Wissens nämlich nicht mehr muss), rechnet man dann eben mit den 2,5 m/s², weil man dann sicher sein kann, dass man die zu erwartenden Vibrationswerte definitiv geringer als dieser Wert sind. Kann man verstehen, was ich meine...? ?(

    OK, dioesen Sachverhalt konnte ich mir bisher nicht vorstellen, da ich noch keine Bedienungsanleitung mit einem Wert <2,5 m/s2 gesehen habe.
    Alles ist gut. Nochmals vielen Dank. manchmal brauch man ein paar Schubbser dann geht es auch wieder. Darum mach ich hier auch mit. Ich kann gar nicht soviele Seminare besuchen, die eigentlich hier bräuchte. Täglich kommen irgendwelche Neuerungen.

    Gute Zeit und bis bald wieder....

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    Gruß Mick

  • Achso, ich glaube @Guudsje ist hier die einzige Person mit der Lizenz zum Hinstellen von Schuhen

    So siehts aus, dass das endlich mal einer ausspricht. :thumbup: Ich kann ja immer noch sagen "Ich habe das nicht gelernt, also muss ich es auch nicht wissen. Aber da ich meine SiFa ordentlich bezahle, muss die das gefälligst auch wissen." :44:


    Deswegen stelle ich Schuhe nur hin. Anziehen müsst Ihr die dann schon selber (oder auch nicht ;) )


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Nochmals vielen Dank.

    Kein Ding, bitte gern geschehen ^^@Mick1204 ...und kann ja sein, dass Du bei einem anderen Thema dann vielleicht mir 'nen Schubs geben kannst.


    Deswegen stelle ich Schuhe nur hin. Anziehen müsst Ihr die dann schon selber (oder auch nicht )

    Na hoffentlich nicht nur ausgelatschte Turnschuhe oder Schuhe die viel zu klein oder zu groß sind =O@Guudsje ...sonst steht am Ende Deine Lizenz auf'm Spiel :D

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  • @Guudsje ...sonst steht am Ende Deine Lizenz auf'm Spiel :D

    @Guudsje .......ist Beamter, ohne Lizens, dafür mit Ernennungsurkunde.



    @porcupine ich habe auch mal gegoogelt....es gibt sogar eine Rockband mit diesem Namen Porcupine tree.....


    Nee, habe ich so nicht gewusst. Wäre ich auch nie drauf gekommen. :D

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    Gruß Mick