Zulassung als SIFA/FASI in der Schweiz

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  • Hallo,

    ich habe mal einen Frage, wenn man in Deutschland die Ausbildung als Sifa/Fasi absolviert hat, noch nach alter Ausbildung bzw. generell, darf man dann die Aufgaben auch in der Schweiz erfüllen?
    Benötigt man dort zusätzliche Ausbildungen / Befähigungen / Scheine?

    Ich habe ja schon einen Beitrag im Forum gelesen, dass jemand schon in der Schweiz gearbeitet hat.

    Ich frage, weil wir jetzt eine Schweizer Niederlassung haben, wo wir die Belange der Arbeitssicherheit / Lagerung usw. erfüllen müssen. Und die Frage im Raum steht, ob ich das machen kann oder wir das extern in der Schweiz vergeben müssen.
    Fakt ist, dass ich mich in die (wahrscheinlich) abweichenden Schweizer Gesetze einarbeiten müsste.

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Hallo Falco,

    danke dür die Info mit der Suva, habe ich jetzt auch gefunden.
    Ich hab mir schon gedacht, dass der Kurs teuer ist.
    Und der ist nur einmal im Jahr? Oder gibt es sonst noch weitere Anbieter von privater Seite, die das auch (teurer) anbieten?

    Ich muss mal sehen ob die meine Ausbildung anerkennen, ich denke ich werde Probleme bekommen, die Stunden meiner (alten) Sifa-Ausbildung in deren Fragebogen zu überführen, insbesondere dann auch bei den Fortbildungen.
    Aber Versuch macht kluch :-). Und kostet erstmal nichts, außer etwas Mühe die Unterlagen zusammenzusuchen.

    Ichh abe auch von die Antwort von der Suva bekommen, dass unsere Mitarbeiter der Schweizer Niederlassung vor Ort von einem Arbeitsmediziner betreut werden müssen, dass kann nicht unser Betriebsarzt machen, wenn die hier vor Ort sind. Auch der Betriebsarzt brächte mindestens diesen Kurs!

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Die Schweiz ist nicht iin der EU. Dadurch könnte es schwieriger werden.

    @'Roland
    Hast Du eine Anschrift? Ich meine, es hätte zum diesem Thema einen Thread gegeben. ?(

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Hallo,

    Roland: Nur Urkunden reicht leider nicht:
    Aufstellung wie viele Stunden was bei der Ausbildung gelehrt wurde und von welchem Institut, Nachweise von Fortbildungen, Lebenslauf, Arbeitszeugnis, Nachweis dass mindestens seit 3 Jahren als Sifa gearbeitet wurde.
    Wobei ich die Ausbildung aufgeschlüsselt nach den Stunden als das Problem empfinde. Das wird schwierig das mit den Schweizer Vorgaben in Einklang zu bringen.
    Da hab ich es als Nicht-Ingenieur sogar noch etwas einfacher, die Schweiz unterscheidet da ja bei den Fasis (Ingenieur/Nicht-Ingenieur), ich muss keine Ausbildung in Controlling und Werbung nachweisen.

    Und der 4 Tages Zusatzkurs über Schweizer Gesetzte/Vorschriften ist Pflicht.

    Ich schicke gerne die Links, wenn Interesse. Sind aber auf der Suva Seite leicht zu finden.


    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Hallo Ralf,

    gern geschehen. Durch die Formulare wühle ich mich demnächst dann auch mal durch.

    Für die Praxis verweise ich noch auf die Seiten der EKAS, hier der direkte Link zu den Arbeitshilfen. Die Wegleitung ist sehr zu empfehlen...http://www.ekas.admin.ch/index-de.php?frameset=30

    Und dann noch: http://www.arbeitssicherheitschweiz.ch/


    Viele Grüße und toi, toi, toi, Falco