Ein paar Fragen zur selbstständigkeit

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  • Hallo zusammen,
    da ich neben meinem Beruf evtl ein paar weitere Kunden als SiFa betreuen möchte, habe ich noch ein paar Fragen.

    • welche Schulung(en) muss ich besuchen um Kunden über meine Branchenspezifische Ausbildung hinaus zu betreuen?
    • Muss ich mich irgendwo registrieren wenn ich als externe SiFa nebenbei arbeiten möchte?
    • gibt es Verbände oder ähnliches, wo ich beitreten sollte?

    Für ein paar Tipps oder Links wäre ich sehr Dankbar!

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  • Hallo,

    • gibt es Verbände oder ähnliches, wo ich beitreten sollte?

    Für ein paar Tipps oder Links wäre ich sehr Dankbar!

    Kommt darauf an was man für ein Ziel damit verfolgen möchte.
    Zum Beispiel als Netzwerk, für Weiterbildungen/ Nachweis,
    Partnerschaften usw..


    Siehe dazu u.a. http://www.vdsi.de/1484


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Lenny,


    im schlimmsten Fall brauchst Du den branchenspezifischen Teil von jeder BG, bei der Deine Klienten Mitglied sind. Kommt aber auf die BG an. Teilweise erkennen sie die branchenspezifischen Kenntnisse anderer BG'n an.


    Viele Grüße,
    Olli

    Qualität ist nicht alles, aber ohne ist alles nichts. :D

    Einmal editiert, zuletzt von Gutknecht ()

  • Wenn ein Kunde anfragt erstmal fragen bei welcher BG er ist , danach die BG anfragen, es könnte sonst schon mal Probleme geben

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."


    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Muss ich mich irgendwo registrieren wenn ich als externe SiFa nebenbei arbeiten möchte?

    Das Finanzamt dürfte sich über eine Vorabinformation freuen. Je nach Art, ob freiberuflich oder gewerblich ist evt. auch eine Gewerbeanmeldung notwendig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Teilweise erkennen sie die branchenspezifischen Kenntnisse anderer BG'n an.

    Teilweise sind aber auch einige Aufsichtspersonen der BGn glücklich darüber das überhaupt eine FASI den Betrieb betreut und räumen dann auch mal eine Frist ein die branchenspezifischen Kenntnisse der jeweiligen BG nachzuholen


    Häufig ist dies auch notwendig, da viele Kurse bereits bis Ende 2017 voll ausgebucht sind und z.B. BGETEM externe laut meines Kenntnisstandes gar nicht mehr nimmt

    :bremse:

  • Hallo,


    Du solltest außerdem mit Deinem Arbeitgeber klären, ob er damit einverstanden ist. Er kann Dir eine Nebentätigkeit aber nur untersagen, wenn er ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Beispielsweise weil Deine Arbeitskraft aufgrund Deiner Nebentätigkeit leidet (maximale Arbeitszeit beachten) oder wenn es einen Interessenkonflikt mit Deiner Haupttätigkeit gibt.


    Gruß
    Osnabrück

  • Hallo,
    ich melde mich noch mal zurück :)
    Arbeitgeber ist einverstanden, Gewerbe angemeldet, erster Kunde ist da, und, und, und.... alles erledigt.


    Mein erster Kunde ist auch bei der BG ETEM, wo ich auch die Schulung zur SiFa absolviert habe.
    Sollte also keine Probleme geben.


    Wenn ich auf meiner Homepage oder auf Visitenkarten mit der Tätigkeit als "externe Fachkraft für Arbeitssicherheit" werbe, kann ich doch nicht viel reißen.
    Ich darf doch eigentlich nur Kunden betreuen die bei der BG ETEM versichert sind.


    Wie handhaben das andere "externe SiFas" ? Oder wirbt man konkret damit, Firmen zu betreuen die bei der BG ETEM versichert sind?


    Über ein paar Tipps würde ich mich sehr freuen!


    Gruß Lenny

  • Hallo @Lenny,


    der "Vorteil" vieler externen Sifas ist, dass Sie ihre Ausbildung nach dem "alten" Model gemacht haben. Somit keine Probleme bei der Kundenakquise.
    Wenn du nun neue Kunden wirbst, ist es sinnvoll mit den entsprechenden BG zu klären ob und wie eine Betreuung möglich ist. Evtl. kann man sich auf
    eine Betreuung einigen, unter der Maßgabe das man die Fachspezifische Ausbildung zeitnah nachholt, oder evtl. schon einen Termin hat.
    Weil den BG'en ist ja durch aus was an der Betreuung gelegen. BGW z. Bsp. ist nur eine selbstlern DVD, kann man als schnell machen, wenn ein Kunde mit Auftrag droht.


    Ansonsten allgemein Werben, Akquise von Kunden ist sehr schwer, meisten wird man weiter empfohlen und dann ist es in der Regel in der gleichen Branche.


    Gruß


    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

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  • Hallo Lenny,


    Du solltest als Externer versuchen kurzfristig auch von anderen BGs die Fachkunde zu erlangen. Die meisten Kunden kommen, gerade am Anfang, vermutlich auch bei Dir über Mundpropaganda. Und dann sind die Branchen meist gleich, oder ähnlich.
    Die Fachkunde der BGW ist auch ohne Wartezeit recht schnell zu erlangen.
    Solltest Du eine Kundenanfrage aus dem Betreuungsbereich einer anderen BG erhalten, setz dich mit dessen BG in Verbindung. Oftmals ist es auch kein Problem den Kunden bereits zu betreuen und die Fachkunde beim nächsten freien Seminar zu erwerben.
    Viel Erfolg
    Gruß
    Stephan


    Edit: Da war Stephan schneller :)

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Ich noch mal :)
    Ich habe damals wie oben schon geschrieben bei der BG ETEM die Ausbildung gemacht. Da gab es dann einen branchenspezifischen Teil, der sich auf die Fertigung bezogen hat.
    Jetzt fragt ein kleineres Elektrounternehmen an, dass auch bei der ETEM versichert ist. Kann ich die betreuen, oder muss ich mich da auch noch branchenspezifisch qualifizieren?


    Gruß Lenny

  • Hallo Lenny,


    ..., setz dich mit dessen BG in Verbindung. Oftmals ist es auch kein Problem den Kunden bereits zu betreuen und die Fachkunde beim nächsten freien Seminar zu erwerben.

    Bei der BGETEM gibt es die branchenspezifik "Elektroinstallationsfachbetriebe". Die Absolvierung ist kein Problem, wenn Dein Arbeitgeber Mitglied der BG ist.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo zusammen,
    besten Dank für die Infos. Ich bin mit der BG so verblieben: Den/die Kunden kann ich betreuen; sollte TAB der Meinung sein das Qualifikation nicht ausreichend ist, mache ich den branchenspezifischen Teil.


    Nächste Frage :)
    Kunde keiner 10 Personen fragt an.
    Angebot wird erstellt nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 1 (Grundbetreuung) + Anlassbezogene Betreuung.


    Wenn ich die DGUV Vorschrift 2 Anlage 1 richtig verstehe, wird hier im ersten Teil die Gefährdungsbeurteilung verkauft (Salopp ausgedrückt).
    Die Anlassbezogene Betreuung wird sich wahrscheinlich in folgenden Gesprächen und abzuarbeitenden ToDo´s ergeben.



    Werde ich denn auch nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 1 als externe Sifa bestellt werden müssen?



    Gruß Lenny

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  • Hallo,


    vielleicht sollten Sie noch Berufserfahrung sammeln und dann erst den Weg
    in die Selbstständigkeit gehen.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Herr Schmeisser,
    vielen Dank für Ihren Beitrag. In der DGUV Vorschrift 1 §2 steht, dass ich bestellt werden muss. In der Anlage 1 liest es sich jedoch irgendwie anders. Ich habe meine Frage jedoch auch etwas seltsam beschrieben, wenn ich mir sie noch einmal anschaue. Ich wollte nicht den Eindruck hinterlassen nur eine GB zu verkaufen...
    Ich frage mal etwas anders:
    Ist es Ratsam einen Vertrag aufzusetzen wo ich als bestellte Person genannt werde, oder reicht es auch ein Angebot + Bestellungsurkunde zu erstellen?




    Gruß Lenny

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Lenny,


    ich persönlich würde ein Vertrag abschliessen, das gibt beiden Seiten eine gewisse Sicherheit ;)


    VG Toni

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Hallo,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. In der DGUV Vorschrift 1 §2 steht, dass ich bestellt werden muss. In der Anlage 1 liest es sich jedoch irgendwie anders. Ich habe meine Frage jedoch auch etwas seltsam beschrieben, wenn ich mir sie noch einmal anschaue. Ich wollte nicht den Eindruck hinterlassen nur eine GB zu verkaufen...
    Ich frage mal etwas anders:
    Ist es Ratsam einen Vertrag aufzusetzen wo ich als bestellte Person genannt werde, oder reicht es auch ein Angebot + Bestellungsurkunde zu erstellen?

    da ich nicht in diesem Bereich arbeite, kann ich diese Frage nicht
    beantworten.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo,


    Angebot?
    Vertrag?
    Bestellung?


    Das eine baut auf dem anderen sicherlich auf, hat aber auch nichts damit zu tun.


    Der Betrieb, das Unternehmen AA möchte gerne, dass Herr XX die sicherheitstechnische Betreuung gem. DGUV V2 macht. Dazu wird Herr XX von AA bestellt. Damit ist auch geregelt, was Herr XX für AA zu leisten hat (Stunden in der Grundbetreuung, fachlich frei) und wie er im Gefüge der Firma (Organigramm) steht --> Stabsstelle neben der Geschäftsleitung von AA. Ganz einfach gesagt.


    Das ist dann die Grundlage für die sicherheitstechnische Betreuung.


    Darüber hinaus ist XX aber entweder Angestellter von AA (Vollzeit, Teilzeit) oder er hat eine vertragliche Geschäftsbeziehung mit AA. Beim letzteren ist sicherlich irgendwann ein Angebot erstellt worden und dieses wurde durch einen Vertrag zwischen XX und AA untermauert und besiegelt.


    So sollte es eigentlich sein.


    Meist ist die Praxis der externen Betreuer so, dass eine Leistung gegen Entgeld erbracht wird und wahrscheinlich in 80% aller Fälle gar keine Bestellung erfolgt.


    Die Gefährdungsbeurteilung schwebt als Zauberwort immer über allen Dingen. Das tägliche Brot liegt in der Betreuung, der Beratung, der Besichtigung, der Beurteilung, der Weitergabe von Erfahrungen. Darin findet man dann alles wieder. Bringt man das zu Papier so darf man sicher auch von Gefährdungsbeurteilung sprechen. Diese, jetzt erschlagt mich, macht doch die SiFa "gar nicht". :D


    Parallel gilt das auch für den Betriebsarzt. SiFa und BA teilen sich die Stunden der Grundbetreuung (80/20). Dazu kommt noch als Krönung alles, was nicht durch diese Betreuung gedeckelt wurde. Beim externen Berater eben wieder alles gegen Berechnung. Auch wieder ein Punkt im Vertrag?


    Bei irgendeiner BG habe ich einmal "Probeverträge" gesehen. Ich schaue einmal ob ich die noch finde.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)