Moin zusammen,
ich wüsste gerne, wie Ihr über den folgenden Vorfall denkt bzw. was Ihr machen würdet:
Auf einer unserer Baustellen ist ein NU mit dem Ausfugen des Verblendmauerwerks beauftragt worden. Das Gebäude - 4 Etagen - wurde von uns dafür eingerüstet.
Das erste, was der NU gemacht hat, war der Ausbau der 30 cm Gerüstkonsolen zwischen Verblendmauerwerk und Gerüst. Von unserem Bauleiter darauf angesprochen sagte der NU, dass er oben anfangen wolle zu verfugen und den herunterfallenden Fugenmörtel unten auf Malervlies sammeln und wieder verwenden wolle. Dies sei seine übliche Vorgehensweise.
Unser Bauleiter steckt nun in der Klemme. Er weiß, dass der Ausbau der Innenkonsolen eine Absturzgefahr heraufbeschwört, die er selbst durch den korrekten Gerüstaufbau verhindern wollte und kann das eigentlich nicht tolerieren. Andererseits hängt ihm der Termindruck zur pünktlichen Fertigstellung des Gebäudes im Nacken. Ein anderes Fugunternehmen zu beauftragen dauert zu lange.
Er hat sich jetzt vom NU schriftlich bestätigen lassen, dass diesem die Absturzgefahr bekannt ist und er nach Beendigung seiner Arbeiten das Gerüst wieder ordnungsgemäß herstellt.
Insgesamt hat unser Bauleiter mehr als nichts gemacht und versucht sich damit abzusichern - aber ich hab dabei kein gutes Gefühl.
Was meint Ihr dazu, habt Ihr noch Ideen?
Gruß aus dem Norden
nj 1964