GB Fahrzeuge

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  • Hallo zusammen,


    es kam heute die Frage auf, ob Fahrräder unter Fahrzeuge fallen, oder ob für diese eine separate GB erstellt werden muss.


    Beste Grüße
    Susanne

    "Better Safe - Than Sorry!"

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  • Moin Susanne,


    ein Fahrzeug ist ein technisches Geräte, dass der Fortbewegung mit Muskelkraft oder anderen Hilfsmitteln dient. Je nachdem wie Ihr die Räder einsetzt, ist auch eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Es ist eine Abwägung, ob es über das "normale" Gefährdungsrisiko (allgemeines Lebensrisiko) bei der Teilnahme im Straßenverkehr hinausgeht und/pder Betriebsspezifika vorliegen, die eine Gefährdungsbeurteilung erfordern.


    Gerade neulich gab es einen Thread hierüber. Gefährdungsbeurteilung Fahrrad Fahren im Betrieb HILFE
    Da ist auch einiges an Informationen verlinkt.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ja,


    was wäre denn ein Fahrrad: Ein technisches Gerät, das der Fortbewegung dient? Also, definiert.


    Der zweite Teil nach dem "oder":
    Was wäre denn das Fahrrad im bspw. Betrieb? Ein Betriebsmittel/Arbeitsmittel, das vom AG zur Verfügung gestellt wird? Dann sollte es auch eine GB erhalten und entsprechende Prüfungen.


    Ist das allerdings dein Privat-Rad, dann bleibt es dir überlassen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo zusammen,


    danke für die schnellen Antworten.


    Es handelt sich um Betriebsfahrräder die den MA seitens des AG zur Verfügung gestellt werden. Es ist ein recht großes Betriebsgelände und die Räder werden von der GL bis zum Helfer genutzt. Somit ein Arbeitsmittel.


    Wir möchten die Anzahl der GB's möglichst gering halten, doch soll nichts untergehen. Daher kam die Frage nach der separaten GB auf.

    "Better Safe - Than Sorry!"

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  • Moin Susanne,


    dann kommen die Betriebsspezifika zum Tragen. Wenn Ihr nix besonderes habt und keinen speziellen Werksverkehr, ebene, übersichtliche Flächen etc. dann könnte es eine Minigefährdungsbeurteilung geben, nach dem Motto "Entspricht dem allgemeinen Lebensrisiko beim Fahrradfahren" oder evtl. sogar noch geringer, wenn Ihr nur bei Tage unterwegs seid. In diesem Fall wäre einfach nur zu dokumentieren, dass Ihr Euch des Problems angenommen und eine Riskioanalyse vorgenommen habt.


    Schwirren bei Euch Stapler oder Sattelzüge übers Firmengelände und die Kollegen fahren bei Wind und Wetter und/oder in der Dämmerung oder Dunkelheit, sieht das Ganze natürlich wieder anders aus, aber Du kennst ja Deinen Laden besser als wir. :) In dem verlinkten Thread hat ein Kollege auch bereits eine Gefährdungsbeurteilung erstellt ist, wobei manchmal weniger mehr ist.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.