Ab wann ist eine Arbeitsstätte eine Arbeitsstätte?

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  • Guten Abend,


    ich beschäftige mich mit der Aufgabe, einen "Copycenter" in einem Unternehmen umzuziehen.
    Dort stehen einige Kopiergeräte, Schneidemaschinen und Bindemaschinen.
    Der Zielraum befindet sich in einem Keller ohne Tageslicht, da die Nutzung der Geräte künftig stark eingeschränkt wird.
    4 Arbeitnehmer sollen ca. 5-10% ihrer Arbeitszeit dort verbringen, an ca. 2-3 Tagen im Monat.


    Würde für diese Nutzung die Arbeitsstättenverordnung gelten?

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  • Sobald da jemand arbeitet

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."


    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Moin,

    Würde für diese Nutzung die Arbeitsstättenverordnung gelten?

    hast Du mal in die Arbeitsstättenverordnung geschaut?
    Aus meiner Sicht: Arbeitsstätte: ja - Arbeitsplatz: nein.
    Daraus ergibt sich Dein Ergebnis der in §3 geforderten GefB mit den resultierenden Konsequenzen.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,



    ja beim Zusammentreffen von Mensch und der Maschinerie startet die Tätigkeit.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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