Maschine Eigenbau

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  • Hallo zusammen,
    ist bei einer eigens hergestellten Maschine, die ausschließlich im eigenen Betrieb genutzt wird eine CE-Kennzeichnung erforderlich, meines Wissens nach nicht oder gibt es einen neuen Sachstand?

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  • Hallo tini,


    auch für eine selbst hergestellte Maschine für den Eigengebrauch sind die zutreffenden Richtlinien, u.a. die Maschinenrichtlinie anzuwenden.


    Siehe:
    Art. 2, Buchstabe i): Hersteller ist...... oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist.
    Art. 5, Abs. 1: Der Hersteller muss vor ... der Inbetriebnahme einer Maschine
    a) Anh. I erfüllen
    b) Technische Unterlagen nach Anh. VII Teil A erstellen
    c) Betriebsanleitung erstellen
    d) Konformitätsbewertungsverfahren durchführen
    e) EG-Konformitätserklärung ausstellen
    f) die CE-Kennzeichnung anbringen.

  • Hallo tini


    Es müssen alle Kriterien eingehalten werden, wie bei einer gekauften Maschine der Unterschied ist man muss die ganze Risikobewertung und Dokumentation selbst erledigen, die Maschinenrichtlinie gibt hier den Weg vor.


    Eine Empfehlung die alles vereinfacht gibt die BG RCI, in der Hoffnung, dass es auch richtig ist was beschrieben wird/ siehe BG RCI T008-0


    Das CE Zeichen darf erst vergeben werden wenn sich jemand findet, der die Haftung für die Maschine übernimmt, meist ist das der größte
    Knackpunkt.


    Gruß Kurt

  • Bei einer eigens hergestellten Maschine, die ausschließlich im eigenen Betrieb genutzt wird: Bei diesen Betrachtungen ist unerheblich, ob die Maschine weiterverkauft werden soll, in einem Filialbetrieb aufgestellt wird oder nur für den Eigengebrauch, also für die Verwendung durch das eigene Personal vorgesehen ist. Das spielt keine Rolle. Denn auch das Bereitstellen der Maschine für die eigenen Mitarbeiter gilt als ein In-Verkehr-Bringen. Auch wenn die Maschine niemals das Werk verlässt und ausschließlich von den eigenen Mitarbeiten bedient wird, gilt dies in juristischem Sinne als ein Bereitstellen und damit ein Inverkehrbringen.
    Fazit: Die CE-Kennzeichnung lässt sich nicht umgehen oder „vergessen“. Die Forderungen der Maschinenrichtlinie gelten genauso, wenn eine Maschine für den Eigenbedarf hergestellt und genutzt wird.
    Gruß Martin

  • Ich hab neulich mal was zum Thema CE und Prüfungen geschrieben. Das lässt sich 1:1 auf deinen Fall anwenden. Nur halt mit nem anderen Ergebnis.


    Prüfung nach Maschinenverordnung: Ist eine Maschine, weil hat nen Motor (so wie ich verstanden hab)
    Def. Maschine gem. Maschinenverordnung §2:
    „Maschine“



    • eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind;
    • eine Gesamtheit im Sinne des ersten Gedankenstrichs, der lediglich die Teile fehlen, die sie mit ihrem Einsatzort oder mit ihren Energie- und Antriebsquellen verbinden;
    • eine einbaufertige Gesamtheit im Sinne des ersten und zweiten Gedankenstrichs, die erst nach Anbringung auf einem Beförderungsmittel oder Installation in einem Gebäude oder Bauwerk funktionsfähig ist;
    • eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne des ersten, zweiten und dritten Gedankenstrichs oder von unvollständigen Maschinen im Sinne des Buchstabens g, die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren;
    • eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für Hebevorgänge zusammengefügt sind und deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist;

    Also gilt die MaschRL


    Weiter im Text.


    CE Kennzeichnung


    §7 ProdSG CE-Kennzeichnung


    Für die CE-Kennzeichnung gelten die allgemeinen Grundsätze nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des
    Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung


    Artikel 30 Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung

    • Die CE-Kennzeichnung darf nur durch den Hersteller oder seinen Bevollmächtigen angebracht werden.
    • Die CE-Kennzeichnung gemäß Anhang II wird nur auf Produkten angebracht, für die spezifische Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft deren Anbringung vorschreiben, und wird auf keinem anderen Produkt angebracht.

    Grundlage ist also, falls es eine Richtlinie für ein Produkt/Produktgruppe gibt, muss es CE gekennzeichnet sein.


    Diese Liste ist aufgeteilt in:

    • Haushaltskühl- und -gefriergeräte (96/57/EG),
    • Elektrische Betriebsmittel (2006/95/EG),
    • Einfache Druckbehälter (2009/105/EG),
    • Spielzeug (2009/48/EG),
    • Bauprodukte (89/106/EWG, ab 1. Juli 2013 durch die EU-Bauproduktenverordnung 305/2011 abgelöst)
    • Elektromagnetische Verträglichkeit (von Elektro- und Elektronikprodukten, 89/336/EWG, seit 19. Juli 2009 2004/108/EG)
    • Persönliche Schutzausrüstungen (89/686/EWG),
    • Nichtselbsttätige Waagen (90/384/EWG, novelliert durch 2009/23/EG ab 5. Juni 2009),
    • Aktive implantierbare medizinische Geräte (90/385/EWG, novelliert durch 2007/47/EG per 21. März 2010),
    • Gasverbrauchseinrichtungen (90/396/EWG),
    • Warmwasserheizkessel (92/42/EWG),
    • Explosivstoffe für zivile Zwecke (93/15/EWG),
    • pyrotechnische Gegenstände (2007/23/EG),
    • Medizinprodukte (93/42/EWG, novelliert durch 2007/47/EG per 21. März 2010),
    • Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (94/9/EG),
    • Sportboote (2003/44/EG (verändert die 94/25/EG) − siehe auch: CE-Seetauglichkeitseinstufung),
    • Aufzüge (95/16/EG),
    • Druckgeräte (97/23/EG, seit 15. Mai 2014 2014/68/EU),
    • Maschinen (Maschinenrichtlinie 98/37/EG, seit 29. Dezember 2009 2006/42/EG),
    • In-vitro-Diagnostika (Richtlinie 98/79/EG),
    • Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und (99/5/EG),
    • Seilbahnen für den Personenverkehr (2000/9/EG)
    • Messgeräte (2004/22/EG)
    • Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG)


    Da steht "Maschinen". Also.... haste ne Maschine in Betrieb, (egal ob neu, gebraucht, selbst gebaut) musst du ein CE Zeichen draufmachen. Vorher natürlich den kompletten Prozess zu Kennzeichnung durchlaufen...


    Da hilft nix.


    Und nicht vergessen:
    § 10 BetrSichV Prüfung der Arbeitsmittel

    • Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden. Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsgemäßen Montage und der sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel zu überzeugen. Die Prüfung darf nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden.
    • Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend den nach § 3 Abs. 3 ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen überprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen. Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel einer außerordentlichen Überprüfung durch hierzu befähigte Personen unverzüglich zu unterziehen, wenn außergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, die schädigende Auswirkungen auf die Sicherheit des Arbeitsmittels haben können. Außergewöhnliche Ereignisse im Sinne des Satzes 2 können insbesondere Unfälle, Veränderungen an den Arbeitsmitteln, längere Zeiträume der Nichtbenutzung der Arbeitsmittel oder Naturereignisse sein. Die Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 sind mit dem Ziel durchzuführen, Schäden rechtzeitig zu entdecken und zu beheben sowie die Einhaltung des sicheren Betriebs zu gewährleisten.

    Maschinen sind in regelmäßigen Abständen zu prüfen.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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