G41 (Arbeiten mit Absturzgefahr) auch für Leiterbenutzung relevant?

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  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,


    nach einen Vorfall (Leitersturz) kam die Frage auf, ob die Mitarbeiter hinsichtlich medizinische Vorsorgeuntersuchung die G41 beim Betriebsarzt gemacht werden muss.
    Ich denke nicht.
    Wie wird das bei euch gehandhabt?


    Grundsätzlich Absturzgefahr unabhängig von der Absturzhöhe an
    - Arbeitsplätzen an und über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann,
    - Verkehrswegen über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann.


    Aber was ist auf der Leiter? Benötigt jeder, der eine Leiter benützt, die G41 ? :/


    Grüße
    Eranio

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  • Moin Eranio,


    die G41 ist kein Bestandteil der ArbMedVV, deswegen gibt es auch keine entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorge. Hier handelt es sich um eine Eignungsuntersuchung, die vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen ist. In einem bestehenden Arbeitsverhältnis eher kritisch (siehe Forendiskussionen Eignungsuntersuchung vs. Vorsorge und die Diskussionen zur G25).


    Ich würde nicht jeden, der eine Leiter benutzt, vor Aufnahme der Tätigkeit zur G41 schicken. Wenn ein Hausmeister eine Leiter zum Leuchtmitteltausch benutzt, ist das etwas ganz anderes, als wenn ein Hausmeister mit einer riesen Anlegeleite Dachrinnen in sechs Meter Höhe kontrolliert. Unterweisung zum Thema Leiter - ja. Immer G41 - nein.


    Ich schicke auch nicht jeden, der ein Fahrzeug führt zur G25. Wenn einer alle naselang mal mit einem fahrzeug in den Außendienst fährt, ist für mich das Risiko für ihn genau so hoch wie in seinem normalen Alltag, da kann ich keine erhöhte Gefährdung erkennen, wenn es sich nicht um ein sehr spezielles Fahrzeug handelt. Fährt natürlich jemand eine kleine Kehrmaschine, kann das schon anders aussehen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Siehe hier

    Diese Information aus 2010 passt natürlich überhaupt nicht mehr bei Anwendung der ArbMedVV.
    Wie @Guudsje richtig beschrieben hat ist die G41 eine Eignungsuntersuchung und keine Vorsorgeuntersuchung (der Begriff sollte langsam bei allen gestrichen sein) und kann natürlich nicht durch eine BGV, BGI o.ä. legitimiert werden.


    M.E. nach gibt es eher sehr selten eine Leiterart, welche eine Höhenarbeit im Sinne der G41 zulässt :D

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Ich würde nicht jeden, der eine Leiter benutzt, vor Aufnahme der Tätigkeit zur G41 schicken.
    Hier stimme ich Guudsje zu.


    Das sehe ich genau so. Es muss erst der Bedarf ermittelt werden.

  • Hallo Frank,
    nun, nicht ganz so einfach. Die Wahrheit liegt wie immer, irgendwie dazwischen. Meine jedenfalls. Denn das machen sich alle ein wenig einfach, mit wie immer; "der Unternehmer hat im Rahmen eier GB zu ermitteln, dass..." Als ob es das für die Sifa einfacher machen würde, auf der es eh abgewälzt wird... Aber anderes Thema.
    Wo, oder ab wann fängt denn die Höhe an. Das ist doch die Frage. Wenn es denn auch komisch klingen mag, aber dies haben wir tatsächlich definiert, So richtig mit BA, GF, etc. - und das ist gut so, denn es macht sonst keiner und hat Klarheit geschafft. Frag mal Deinen BA, denn es gibt tatsächlich pathologigische Ursachen für bestimmte Reaktionen des Körpers bei Höhe - oder eben deren "Unverträglichkeit".
    Klarheit für alle; festgelegt, dass ab da G 41. Ich finds echt gut, denn ich habe genug weitere, der ewig gleichen Diskussionsthemen. Da geb ich gern eins ab <X
    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Hallo,
    ich arbeite in einem Unternehmen welches zu einem französischen Konzern gehört. Auf Grund div. Unfälle von Leitern weltweit hat der Konzern das Arbeiten von Leitern aus generell strikt verboten (Abmahnung droht). Aufsteigen mit Leiter ja, arbeiten nein! Damit wir überhaupt viele Arbeiten noch durchführen konnten haben wir eine Gelenkarmbühne bekommen, da die aber auch nicht überall zu nutzen ist wird ein Gerüst aufgebaut (bei Instandhaltungen z.B.), oder für immer wieder kehrende Arbeiten eine Podesttreppe mit Geländer, wobei bei dem oben befindlichen Podest ein Geländer und auf der Treppenseite ein Tor sein muss. Ab einer Höhe von 2 Meter muss eine Absturzsicherung da sein, ist kein Geländer vorhanden muss PSA gegen Absturz verwendet werden. Aber auch hier (PSA gegen Absturz) machen wir KEINE G41, da unser Betriebsarzt meint das die G41 nur eine Momentaufnahme wäre, nicht aber wirklich Auskunft darüber gibt ob der Mitarbeiter da oben mit einem mal umkippt. Wenn dann gelte die 41 nur wenn ein MA kurzzeitig ungesichert wäre (ich bin zwar anderer Meinung, aber der BA hat sich durchgesetzt). In Höhe kurzzeitig ungesichert gibbet bei uns nicht (ist auch verboten!)
    Leiter ist wirklich ein übles Ding, aber muss es wirklich immer die Leiter sein? das ist die Frage. Es gibt (wenn man Geld in die Hand nimmt) andere Möglichkeiten (z.B. Podesttreppen) Wie war das noch mal bei der GB und den Maßnahmen erst T dann O dann P ;)


    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

  • Hallo Zusammen,


    für meinen Teil handhaben wir das mit den Leitern in der Praxis folgendermaßen:


    1. Leitern (weil Arbeitsmittel gemäß BetrSichV)) werden jährlich durch eine Befähigte Person geprüft. Die Fristen werden in der GBB ermittelt, festgelegt und alles dokumentiert.
    2 Es existieren Betriebsanweisungen für die jeweilige Art von Leitern, die auch ebenfalls jährlich den Mitarbeitern durch Unterweisung bekanntgegeben werden.
    --> Diese Punkte zu verkaufen - sind schon schwierig genug!


    Eine Indikation der G41 sehe ich für meine Teil hier nicht und auch keine rechtliche Forderung. In den Gesprächen mit den BG'S und den Bezirksregierungen wurde da auch zu keinem Zeitpunkt versucht die Vorsorgeuntersuchungen ins Spiel zu bringen (man kann es auch übertreiben).


    Wenn ich aber in der Gefährdungsbeurteilung feststelle, dass für "spezielle Spezialalleitern", die so umfangreich und gefährlich und komplex sind, dass ein Abstürzen aus einer enormen Höhe fast sicher ist, könnte man "im Einzelfall" darüber nachdenken (--> ist aber weit hergeholt (sehr weit)).


    Die Nutzung einer Leiter ist keine Tätigkeit wie bei einem Industriekletterer usw.! Leitern und Tritte sind handelsübliche Arbeitsmittel (die auch jeder zu Hause nutzt).


    Gruß Andi

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  • Ab einer Höhe von 2 Meter muss eine Absturzsicherung da sein, ist kein Geländer vorhanden muss PSA gegen Absturz verwendet werden. Aber auch hier (PSA gegen Absturz) machen wir KEINE G41, da unser Betriebsarzt meint das die G41 nur eine Momentaufnahme wäre, nicht aber wirklich Auskunft darüber gibt ob der Mitarbeiter da oben mit einem mal umkippt.

    Hallo zusammen, hallo Ralph.
    Da stimme ich mit Eurem BA nicht überein. Die G41 ist eine "Eignungsuntersuchung", mit Ruhe-Ekg, usw. Hier können schon Kreislaufplobleme entdeckt werden. Weiterhin ist das räumliche Sehen ein wichtiger Punkt.
    Wenn der BA meint, dass die Untersuchung nur eine Momentaufnahme ist, dann frage ich mich, wie er die anderen Untersuchungen sieht. ;)
    Bei der Verwendung einer PSA gegen Absturz, im Speziellen als Auffangsystem, ist ein Absturz in das System jederzeit möglich. Das Auffangsystem verhindert den Absturz nicht, sondern das Aufprallen auf eine Aufprallfläche unterhalb der Absturzstelle. Vorausgesetzt der vorgegebene Sturzfreiraum wird eingehalten.


    Gruß


    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"


    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)