Stromunfall Fremdfirma

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  • Moin,

    wir haben bei uns gerade eine Firma im Haus, die Stromkabel verlegt. Gestern ging auf einmal die Sicherheitsbeleuchtung an und das normale Flurlicht aus. Ursache: Ein Kollege der Firma hat unter Spannung an einer Unterverteilung gearbeitet und dabei einen Kurschluss fabriziert. Ich bin kein Elektriker, deswegen kann ich es nur so weitergeben, wie es mir mein Elektrokollege erklärt hat. Der Monteur hat zwei Sicherungen(?) NH-00 50A (Euch wird das was sagen, mir leider nicht) abgeschossen. Er hat dabei wohl ordentlich eine gefackelt bekommen, denn er konnte nicht mal sagen, ob er eine gewischt bekommen hat oder nicht, meinte aber, ihm ginge es gut. Wir haben dann seinen Chef informiert, der ihn umgehend zum Arzt geschickt hat. Der Kollege steht heute wieder auf der Matte (keine Auffäligkeiten beim Doc) und zieht Strippen. So weit, so gut.

    Jetzt stehe ich gerade etwas auf dem Schlauch. Soll ich jetzt eine interne Unfallanalyse durchführen oder liegt das in der Verantwortung der Fremdfirma? Unser Gebäudemanagement will das Ganze natürlich lieber auf die Ebene der Fremdfirma verlagern.

    Weitere Infos: Der Monteur ist ordnungsgemäß ausgebildet und darf diese Tätigkeiten, die er verrichtet hat durchführen. Er kennt das Gebäude aus vorangegangenen Aufträgen bereits. Bis dato hat er alle Aufträge ohne Zwischenfälle abgearbeitet.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo Guudsje,

    bei uns wird ein Unfall, egal ob Fremdfirma, Zeitarbeiter oder eigene Mitarbeiter, gleich behandelt.

    Es wird eine Unfallaufnahme durchgeführt und dann werden die entsprechenden Maßnahmen ergriffen um so einem Unfall vorzubeugen.
    Bei Fremdfirmen wird der Vorgesetzten zum Gespräch eingeladen und man erläutert, die in Zukunft einzuhaltenden Maßnahmen zur Unfallverhütung.

    Den Fehler, den der Monteur der Fremdfirma gemacht hat, kann auch dem eigene Monteur passieren.

    Mfg

    FS

  • Hallo Frank,

    ich gehe von aus, dass die Elektroverteilung dem Stand der Technik entspricht und nicht von Karl-Otto zusammengeschustert wurde. Da Du schreibst er kennt das Gebäude aus vorherigen Aufträgen und somit auch die vorhandene Eloinstallation, sehe ich keine Notwendigkeit bei euch.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • bei uns wird ein Unfall, egal ob Fremdfirma, Zeitarbeiter oder eigene Mitarbeiter, gleich behandelt.

    Bei uns auch, nämlich gar nicht. :cursing:


    Es wird eine Unfallaufnahme durchgeführt und dann werden die entsprechenden Maßnahmen ergriffen um so einem Unfall vorzubeugen.

    So hätte ich das auch gerne, auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

    ich gehe von aus, dass die Elektroverteilung dem Stand der Technik entspricht und nicht von Karl-Otto zusammengeschustert wurde.

    Ne, der heißt glaube ich Thomas. :D

    Da Du schreibst er kennt das Gebäude aus vorherigen Aufträgen und somit auch die vorhandene Eloinstallation, sehe ich keine Notwendigkeit bei euch.

    Okay, dann stehen wir ja erst einmal auf der sicheren Seite.

    Gruß Frank

    :62:

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin Frank,

    es ist immer blöd, wenn so etwas passiert.

    Die Frage ist nach dem WARUM? Der gute Elektriker darf nicht unter Spannung arbeiten. Dafür gibt es Sicherheitsregeln und gegen die hat er verstoßen. Warum also und wieso, das kann man aus der Ferne nicht beurteilen.

    Im Normalfall ist es nach einem Stromschlag so, dass man mind. 24 Stunden unter EKG-Beobachtung im Krankenhaus stehen sollte. Dabei wird erkannt, ob nicht das Herz doch ein wenig aus dem Takt ist. Auch das ist scheinbar nicht passiert.

    Die Mentalität des schmerzfreien Indianers, nah ja.

    Wer trägt die Verantwortung? Auch wieder aus der Ferne: Keine Ahnung, wobei eine Fachkraft wissen müsste, was sie darf! Wie waren die Absprachen von AG und AN? Werkvertrag? Handwerkerleistung? Ist der Elektriker durch seinen Vorgesetzten oder durch euch in die Lokalitäten eingewiesen worden?
    Fakt ist sicherlich das Arbeiten an einer offenen Elektroverteilung und das Nicht-Abschalten. Also beides klare Verweise.

    Am einfachsten für euch wäre natürlich das komplette Abarbeiten des Vorganges durch den Handwerker. Vielleicht schließt du dich mit der Firma einmal kurz?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Die Frage ist nach dem WARUM?

    Moin,

    das möchte ich ja gerne klären.

    Im Normalfall ist es nach einem Stromschlag so, dass man mind. 24 Stunden unter EKG-Beobachtung im Krankenhaus stehen sollte.

    Einspruch Euer Ehren. Wir verfahren nach den Hinweisen der DGUV zum Stromunfall.

    Wie waren die Absprachen von AG und AN? Werkvertrag? Handwerkerleistung?

    Handwerkerleistung

    Ist der Elektriker durch seinen Vorgesetzten oder durch euch in die Lokalitäten eingewiesen worden?

    Die Einweisung erfolgte durch unseren Elektromenschen.

    Also beides klare Verweise.

    Es gab wohl auch ein entsprechendes "Gespräch" zwischen Chef und dem Monteur. Wahrscheinlich ist er deshalb im Moment nicht so kommunikativ, wenn wir uns mit ihm unterhalten. :whistling: Wir haben ja den Chef informiert.

    Vielleicht schließt du dich mit der Firma einmal kurz?

    :44: Weil heute Fasnacht ist, lasse ich das mal durchgehen. :44:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Waldmann,

    Der gute Elektriker darf nicht unter Spannung arbeiten


    mh... das sehe ich etwas anders. Siehe auch DGUV-Regel 103-011. Das Arbeiten unter Spannung ist per se kein Verstoß.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Ob Werkauftrag oder was auch immer - Ihr habt den Mann bei Euch beschäftigt. Dabei hat er die heiligsten Regeln der Elektrotechnik mißachtet:
    1. Freischalten
    2. Gegen Wiedereinschalten sichern
    3. Spannungsfreiheit feststellen
    4. Erden und Kurzschließen
    5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

    Dem F(l)achmann sollte man die Hammelbeine lang ziehen. Solch ein Unfall lässt Zweifel an der Qualifikation oder wenigstens der Zuverlässigkeit des Mannes zu. Ich würde daher eine Unfallanalyse machen und geeignete Maßnahmen ergreifen. Etwa, daß man in jeder Ausschreibung und im Werkvertrag ausdrücklich die Verpflichtung zu einem sicherheitsgerechten Verhalten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik aufnimmt. Eine andere Möglichkeit könnte sein, daß Ihr gemeinsam mit der SiFa des Elektrikers eine Unfallanalyse macht und Maßnahmen ableitet.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Solch ein Unfall lässt Zweifel an der Qualifikation oder wenigstens der Zuverlässigkeit des Mannes zu.

    Moin Michael,

    wenn ich jetzt aber in die DGUV-Regel 103-011 1.1 reinschaue, die Stephan dankenswerterweise ins Spiel gebracht hat, darf der Kollege doch unter Last an der Unterverteilung hantieren, wenn er hierzu entsprechend ausgebildet ist.

    Ich würde daher eine Unfallanalyse machen und geeignete Maßnahmen ergreifen.

    Das habe ich auch vor, während unser Gebäudemanagement noch etwas "huft".

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo,

    das Arbeiten unter Spannung,

    https://www.vbg.de/apl/zh/bgra3/titel.htm

    ist nicht der Normalfall. Es gibt einige Situationen, da geht es nicht anders. Für diesen Fall sind die Leute entsprechend geschult, haben spezielles Werkzeug und besitzen auch das eine oder andere Gummiteil zum Körperschutz.

    Ein "Zuppeln" in einer Verteilung, bei der bspw. eine Leitung nachgezogen wird gehört nicht zu einer solchen Notsituation. Somit würde ich in diesem Falle diese spezielle Arbeit nicht tolerieren. Das Ergebnis spricht ja auch für sich.


    @ Frank,

    kurz und schließen, schon verstanden, das hat der Elektriker ja auch gut hinbekommen.

    Keine 24-Std-EKG-Untersuchung? Ok, doch sollte min. durch einen Kardiologen ein EKG gemacht werden und dem die weitere Entscheidung überlassen werden.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ok, doch sollte min. durch einen Kardiologen ein EKG gemacht werden und dem die weitere Entscheidung überlassen werden.

    Genau, das ist das, was wir den Leuten immer an die Hand geben, aber zur Untersuchung kann man sie bekanntlich nicht zwingen. er hat es dann aber doch gemacht.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • ok,

    lese deine Unterschrift (Ich stelle ...........).

    Du kannst die Leute nicht zwingen. Ist zwar unverständlich, doch ...................., ach, lassen wir's.

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Ich konnte hier nicht lesen welche Arbeiten nun wirklich ausgeführt wurden, deshalb sollte man auch nicht vorschnell urteilen.

    Wenn er z.B auf Fehlersuche war kann man die 5 Sicherheitsregeln schon einmal knicken, auch ist dies nicht zwangsläufig AuS und trotzdem kann ich dabei nen Phasenschluss bauen


    Mfg Dierk

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Moin Dierk,

    ich formuliere es mal laienhaft. In den Fluren wurden Schienen an der Decke gezogen, in die Strahler "eingeklickt" werden. Das ganze muss natürlich mit Strom versorgt werden. Beim "Auflegen" (keine Ahnung ob das so heißt) der Leitung auf die Unterverteilung gab es ein sattes Gersäusch und die Beleuchtung wechselte von normal auf Sicherheitsbeleuchtung. Ich hoffe, ich konnte es einigermaßen verständlich rüberbringen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Das ist ja eine höchst wichtige Arbeit, bei der man nicht freischalten darf oder kann und auch nicht bis zum Feierabend mit dem Auflegen in der Verteilung warten kann.

    Böse Menschen. :D

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin Frank,
    die 5 Sicherheitsregeln kennt jede Elektrofachkraft und sollte sich daran halten. Nur wie sieht es in der Realität aus?
    Arbeiten in Anlagen die unter Spannung stehen ist eher die Regel als die Ausnahme, weil das Abschalten vom Auftraggeber nicht erwünscht ist. Bei einer Abschaltung stehen andere Arbeitsbereiche still und das kostet.
    Beispiel: An der Verteilung hängen 200 Büroarbeitsplätze und der Monteur braucht 1 Stunde um Bauteil XY auszutauschen.Das sind 200 nicht geleistete Arbeitsstunden die der beauftragende Unternehmer dennoch bezahlen muss.
    Die DGUV Regel 103-011 schreibt:
    3.1 Organisatorische Voraussetzungen: Vom Unternehmer, der eine elektrische Anlage betreibt, ist zu entscheiden,ob und welche Arbeiten unter Spannung an dieser Anlage durchgeführt werden.

    In unserem Betrieb werden deswegen viele Arbeiten in elektrischen Anlagen nur Nachts durchgeführt, damit der Elektriker auch abschalten kann. Das kostet uns zwar den Nachtzuschlag aber dafür muss der Elektriker nicht unter Lebensgefahr arbeiten

    Gruß

    Dirk

    Die Zeit ist ein großer Lehrer.
    Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler

    Es ist einfacher ein Atom zu spalten als ein Vorurteil (Albert Einstein)

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  • Hallo Frank,

    genau deshalb gibt es ja die Gefährdungsbeurteilung.
    Da legt man Vor Beginn der Arbeiten fest, wie gearbeitet wird. Der Nachunternehmer hat dabei die Pflicht die GB zu erstellen, der Auftraggeber unterstützt ihn dabei und klärt u.a. die gegenseitegen Gefährdungen ab.

    Bei uns (amerikanisches Unternehmen) gibt es dafür Checklisten mit zusätzlichen Freitext-Feldern.

    Bei allen Arbeiten an elektrischen Anlagen und Installationen durch Fremdfirmen wird zusätzlich auch die Anlagenverantwortung (nach DIN VDE) auf den Nachunternehmer übertragen, d.h. der Nachunternehmer ist für die Zeit der Arbeiten der Betreiber mit den zugehörigen Pflichten.
    Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt dann die Abnahme und Rückübergabe der Anlage.

    Das hört sich relativ aufwendig an, wenn das entsprechend eingespielt ist, läuft das aber zügig ab.

    Eine Einweisung durch euren "Elektromenschen" gibt's ja eh, da kann man auch eine Checkliste ausfüllen und sich die Gefahren und das "sichere Arbeiten" noch mach klar machen (lassen).

    Gerade im E- Bereich kann es ja relativ schnell zu schweren Unfällen kommen,
    Bei Flugzeugen wird auch nicht nur vor dem ersten Start sondern vor jedem Start alles haarklein durchgekaut.

    Gruß
    Schmandhoff

  • genau deshalb gibt es ja die Gefährdungsbeurteilung.

    Bei uns heißt der Halbsatz dann "genau deshalb sollte es eine Gefährdungsbeurteilung geben."

    Der Nachunternehmer hat dabei die Pflicht die GB zu erstellen, der Auftraggeber unterstützt ihn dabei und klärt u.a. die gegenseitegen Gefährdungen ab.

    Ich werde mich jetzt anhand der DGUV-Regel 103-011 durchhangeln und anfangen, hier dicke Bretter zu bohren. Zumindest habe ich schon Reaktionen bei den Kollegen hervorrufen können.

    "Mer häwwe aach sonst nix anneres zu due."
    "Wassn Uffwand"
    Der Klassiker "Dreissisch Joahr iss nix passiert und jetzt kimmscht Du".
    "Mer verwalde und noch tot".

    Das sind doch beste Voraussetzungen für eine gemeinsame Zielerreichung. :S

    Egal, das Thema ist gesetzt, mal schauen, wie es weitergeht.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Daß 30 Jahre nichts passiert ist macht es mit jeden Tag wahrscheinlicher, daß etwas passiert... Außerdem kann man etwas auch 30 Jahre lang verkehrt machen.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.