E-Zigarette

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  • Hallo zusammen,


    wir haben bei uns im Unternehmen (in NRW) im Gebäude ein Rauchverbot und für die Raucher draußen Raucherzonen eingerichtet.
    Jetzt jedoch kommt es vermehrt vor, das einige Leute im Gebäude E-Zigaretten zu sich nehmen.
    Bei E-Zigaretten handelt es so viel ich weis nicht um rauchen sondern um dampfen, somit würden E-Zigaretten nicht in des Rauchvervot und den Nichtraucherschutz fallen.
    Die belästigung ist aber dabei nicht geringer, durch die zusätze im Dampf ensteht eine sehr starke geruchsbelästigung.


    Hab ihr auch solche Probleme, wenn ja wie löst ihr das.


    Gibt es eine andere Möglichkeit außer das dampfen von E-Zigaretten z.B.: in der Hausordnung zu verbieten. Das würde bei uns etwas dauern.


    Habe auch schon hier das Forum durchsucht aber noch nichts zu diesem Thema gefunden.


    Vielen Dank im vorraus

    Gruß
    Wolfgang

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  • Danke,


    aber da steht immer nur empfiehlt.
    Ist das irgendwo gesetztlich geregelt?


    Ich hatte mal was von Gerichtsurteilen gehört in denem gesagt wurde das E-Zigaretten dampfen ist und somit nicht unter das Rauchverbot fällt.

    Gruß
    Wolfgang

  • Wir hatten auch so ein Problem.
    Lösung: Zigaretten raucht man, E-Zigaretten raucht man folglich auch (egal welches Prinzip) also §5 Arbeitsstättenverordnung "Nichtraucherschutz"


    Hat funktioniert


    Gruß
    Marc

    Grüße aus Oberschwaben
    Marc

  • aber da steht immer nur empfiehlt.
    Ist das irgendwo gesetztlich geregelt?

    Meiner Meinung nach sollte ein Unternehmen die Empfehlung vom BFR umsetzen


    Da hat übrigens der Unternehmer auch ein Hausrecht das Dampfen zu verbieten

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Moin,


    in Gebäuden ist es einem Rauchmelder egal ob er jetzt Zigarettenrauch, Dampf aus einer E-Zigarette oder Wasserdampf aus einer Kochstelle sieht.
    Ergo: Nein.


    Dabei möchte ich an dieser Stelle nichts zum Geruch sagen.


    Rauchen, egal wie, nur an ausgewiesenen Orten und sonst nirgendwo.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Gibt es eine andere Möglichkeit außer das dampfen von E-Zigaretten z.B.: in der Hausordnung zu verbieten. Das würde bei uns etwas dauern.

    Ich sehe nur den Weg über die Hausordnung bzw. eine Betriebsvereinbarung (beides mitbestimmungspflichtig). Die gesetzlichen Regelungen zur E-Zigarette sind da noch sehr lückenhaft.
    Hilfsweise könnte man die Gefahrstoffverordnung heranziehen. Der Dampfer hat darzulegen, welche Stoffe in seinem Dampf sind, was er wahrscheinlich nicht kann. Daher ist aus Vorsorge von schädlichen Stoffen auszugehen. Im Zuge der Maßnahmenhierarchie empfiehlt es sich, die Dampffreisetzung zu unterlassen. Da man nicht unbedingt E-Zigaretten konsumieren muss, ist dies eine durchführbare Maßnahme => Dampfverbot.

    Lösung: Zigaretten raucht man, E-Zigaretten raucht man folglich auch (egal welches Prinzip) also §5 Arbeitsstättenverordnung "Nichtraucherschutz"

    E-Zigaretten erzeugen keinen Tabakrauch und fallen somit nicht unter §5 ArbStättV.


    In der EU Tabakprodukte Richtlinie 2014/40 werden E-Zigaretten und die Liquids weitgehend reglementiert und vieles wird analog zu Tabakprodukten eingeschränkt. Diese Richtlinie ist bis jetzt noch nicht in nationales Recht umgesetzt, muss aber bis 20.5.2016 umgesetzt werden, ansonsten wird sie automatisch geltendes Recht.
    Regelungen zum Nichtraucherschutz sind momentan und wohl auch in Zukunft Sache der Bundesländer. In diesen Länderregelungen sind bis heute auch keine Regelungen zur E-Zigarette enthalten, diese müssten aber aufgrund der EU Tabakprodukterichtlinie wohl in Zukunft mit aufgenommen werden.
    => noch hat man wenig rechtliche Möglichkeiten. Ich sehe hier das Hausrecht des AG, welches ihm die Möglichkeit gibt, betriebliche Belange zu regeln, als die momentan einzige rechtssichere Möglichkeit an.


    Irgendwie sind für mich E-Zigaretten so etwas wie ein Schnullerersatz. Da nuckeln erwachsene Menschen an einem Plastik oder Metallteil herum um anschließend Rauchwölkchen auszublasen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Zusammen,


    wir hatten das gleiche Problem! Wir behandeln Raucher wie Dampfer gleich.


    Maßnahme wurde über das Hausrecht geregelt damit keine langen Diskussionen aufkommen.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • Moin
    die E-Zigaretten sind übrigens auch brandgefährlich...


    Wir hatten letztens einen AU mit einer E-Zigaretten bzw. mit dem Akku. Derist im Kleidungsstück eines MA explodiert (wurde wohl in der Tasche zusammen mit Münzen aufbewahrt).


    Der MA erlitt Verbrennungen und musste im Krankenhaus stationär behandeltwerden.
    Der Arbeitsraum musste von den Spuren der brennenden Kleidung gereinigtwerden.


    Also auch unbenutzte E-Zigaretten lieber in sensiblen Bereichen nicht mit sich führen…

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von de Uil ()

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  • Hallo,


    diese Problematik ist bekannt, im Internet findet
    man dazu immer wieder Fälle, z.B.:


    http://www.welt.de/regionales/…Mann-verliert-Zaehne.html


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Sorry, das ist jetzt bös...
    Wenn ich das "Dampfen" jetzt in unseren Räumen erlauben würde, bräuchte dann jeder "Dampfer" ein Ex-Schutz-Dokument und wäre er dann eine wandelnde Ex-Schutz Zone?


    Zum Thema:
    Ich habe es bei fast allen meiner Unternehmen die ich betreue über das Hausrecht/Hausordnung geregelt.
    Vielleicht kann man das Thema auch über die Gefährdungsbeurteilung lösen; Stichwort "Sicherer Umgang mit Maschinen". Wenn der "Dampfer" in der einen Hand die "Zigarette" hat, und mit der anderen einen Maschine bedienen soll, ist das eine unsichere Situation.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Moin,


    wobei wir wieder bei den bösen Akkus wären.


    Der Dampf und das normale Umfeld einer E-Zigarette, da ist nichts ex-gefährdend. Hier wird ein Stoff (Wasser mit Aromen und ???) erhitzt und verdampft.
    Vom Aufbau her sind die kleinen E-Zigaretten recht simpel: Auf einem LiIon-Akku sitzt ein Heizwendel. Durch den fließt ein Strom und erhitzt den Wendel und dieser wiederum die Flüssigkeit. Ergebnis: Qualm.
    Der Heizwendel, ein Widerstand, muss von seiner Leistung her zum Akku passen. Ein zu kleiner Widerstand bringt zwar eine schnellere Erhitzung, doch auch einen höheren Strom und der kann u.U. genauso wie der Kurzschlussfall sein. Ist da keine Sicherung zwischen gebaut, dann könnte das ein Abbrennen des Akkus zur Folge haben. Die gespeicherte Leistungsdichte in den Akkus reicht für ein Feuer gut aus.


    Zahlreiche Videos dazu gibt's im Internet.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Falls du "Munition" suchst:
    Dann sind wir auch im Breich von Ex-Schutz.
    Es gibt sehr viele Unternehmen, die nicht ohne E-Stapler, E-Ameisen usw. auskommen. Die Ladestationen sind Ex-Bereiche. Noch besser; der Dampfer arbeitet im Bereich vom Gefahrstofflager... Die Mitarbeiter haben die potentiellen "Zündquellen" (in Form der E-Zigarette) wenn sie erlaubt sind meist in der Tasche und laufen damit dann auch noch in den Ex-Bereich rein. Da du nicht ausschließen kannst, dass die Beschäftigten die Dinger nicht in der Hosentasche oder sonstwo am Körper tragen: Verbot von Zündquellen (in Form der E-Zigaretten) über die Gefährdunsbeurteilung.
    Ich weiß; ist ein bisschen an den Haaren herbeigeholt, kann aber als Argument dienen.

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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 ()

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  • Vielen Dank für die ganzen Antworten.


    Ich denke mal einige von uns haben mit dem Problem zu tun.


    Aus den ganzen vorschlägen hier lässt sich für jedes Unternehmen bestimmt was passendes zusammenstellen.
    Ich werde die verschiedenen Argumente mal der Geschäftsführung erläutern und dann versuchen die E-Zigarette aus den Gebäuden zu entfernen.

    Gruß
    Wolfgang

  • Falls du "Munition" suchst:
    Dann sind wir auch im Breich von Ex-Schutz.
    Es gibt sehr viele Unternehmen, die nicht ohne E-Stapler, E-Ameisen usw. auskommen. Die Ladestationen sind Ex-Bereiche. Noch besser; der Dampfer arbeitet im Bereich vom Gefahrstofflager... Die Mitarbeiter haben die "Zündquellen" wenn sie erlaubt sind meist in der Tasche und laufen damit dann auch noch in den Ex-Bereich rein. Da du nicht ausschließen kannst, dass die Beschäftigten die Dinger nicht in der Hosentasche oder sonstwo am Körper tragen: Verbot von Zündquellen über die Gefährdunsbeurteilung.
    Ich weiß; ist ein bisschen an den Haaren herbeigeholt, kann aber als Argument dienen.

    Hi Mike,


    richtig.


    Dann kannst du aber auch weiterspinnen: Feuerzeug in der Hosentasche, statische Aufladung von Kunststoff-Schuhsohlen oder über Kunststofffasern in der Kleidung, falsches Werkzeug (Funkenschlag), defekte Geräte, elektrische Geräte mit Funken (Bohrmaschine, Kohlebürsten und kleine, nicht gekapselte Gleichstromantriebe), statische Aufladung bei einer Staubabsaugung, ....


    Die Ausgangsfrage bezog sich halt auf die E-Zigarette.

    .
    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.





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  • Hallo zusammen,
    auch E-Zigaretten sind nicht gesund. Es heißt ja nicht, daß man Aromen, die essbar sind auch gesund beim Inhalieren sind.
    Alarmierend dieser Beitrag "E-Zigarette führ zu Popcorn-Krankheit". Also sind Dampfer und Raucher nicht gut für Nicht-Dampfer und Nicht-Raucher, also gleich zu behandeln meiner Meinung nach.


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Haja... meine ich doch....


    Die potentiellen Zündquellen sind in dem Falle die E-Zigaretten. Sorry, wahrscheinlich waren meine Finger mal wieder schneller als mein Hirn. Da klangs nämlich noch sinnvoll.
    E-Zigarette = potentielle Zündquelle = Gefährdung in Ex-Bereichen = Verbieten per Gefährdungsbeurteilung.


    (Ich hab den Beitrag oben geändert; vielleicht wirds für Außenstehende meines Hirns und meiner zu schnellen Gedankensprünge jetzt verständlicher) :D


    Der verwirrte Mike

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    Mike

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  • Die potentiellen Zündquellen sind in dem Falle die E-Zigaretten. Sorry, wahrscheinlich waren meine Finger mal wieder schneller als mein Hirn. Da klangs nämlich noch sinnvoll.
    E-Zigarette = potentielle Zündquelle = Gefährdung in Ex-Bereichen = Verbieten per Gefährdungsbeurteilung.

    Ja,
    völlig einverstanden.


    Da war doch irgendein Dreieck ?( mit irgendetwas zum explodieren oder brennen? Das funktioniert eben ohne Zünder nicht mehr. |?

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





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