Guten Tag Forum,
bei der Suche nach einer praktikablen Methode mehrere hundert Angestellte jährlich zu Unterweisen bin ich auf dieses Board hier gestoßen.
Aufgrund der speziellen Arbeit unserer Angestellten sind diese nur sehr wenig vor Ort und daher schwer für Schulungs/ Unterweisungszecke greifbar. Jedoch bringt ihre Tätigkeit vielerlei Gefahren mit sich. Daher müssen umfassende Sicherheitsunterweisungen mehrmals jährlich (aufgrund der Fluktuation) sichergestellt sein.
Dier Personaldecke gibt eine persönliche von fachkundigen Mitarbeitern durchgeführte Einweisung bei dieser Menge nicht mehr her, daher habe ich mir überlegt die Unterweisungen als e-learning zu gestalten.
Aus den DGUV Regel Kapitel 2.3 §4 konnte ich jedoch entnehmen, dass „Ein ausschließliches Selbststudium der Versicherten zur Unterweisung in der Regel nicht ausreichend“ ist. Das klassische Selbststudium, also das Lernen aus Büchern findet so natürlich nicht statt. Das Kapitel besagt aber auch, dass „Grundsätzlich persönliche Unterweisungen durchzuführen sind“. Trotzdem dürfen „als Hilfsmittel elektronische Medien eingesetzt werden“. Hierbei ist auf „artgerechte Aufbereitung, Verständnisprüfung und Möglichkeit zum persönlichen Gespräch zu achten“.
Daher meine Frage an euch:
Ist eine e-learning Unterweisung von Gesetzgeber her zugelassen?
Hat schon jemand Erfahrungen mit anderen Arten von Unterweisungen anstelle der persönlichen gemacht?
Hätte jemand Vorschläge wie in meinen Falle eine Unterweisung unter den gegebnen Umständen am besten durchführen wäre?
Vielen Dank im Voraus
Florian