Fehlender Arbeitsschutz

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  • die ursprüngliche Fragestellung in Beitrag 1 hieß doch: Was haltet Ihr von dem Artikel?

    Meine Meinung habe ich doch dazu gesagt: Er informiert! Seh es erstmal sachlich. Ob richtig oder falsch, da siehe meine obige Antwort.

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  • Ist es das nicht?
    (Bundesministerium für Arbeit und Soziales: DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015 (siehe Anhang)

    Und ob die Fachkraft für Arbeitssicherheit die aufgeführte Verantwortung hat?

    Schon vor der BetrSichV 2015 gab es eine Betriebssicherheitsverordnung, somit ist dies nichts neues, zumal sich die beiden Varianten der Verordnung nicht so gravierend unterscheiden.
    Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in erster Linie beratend tätig, als Fachexperte für den Arbeitgeber. Die Verantwortung erstreckt sich in der Regel auf die fachlich korrekte und umfassende Beratung. Für die Umsetzung und Überwachung ist wieder der Arbeitgeber verantwortlich.
    Fast alle Vorschriften sehen den Arbeitgeber in der Verantwortung, siehe z.B. §4 BetrSichV, oder §3 ArbSChG.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ...........

    Und ob die Fachkraft für Arbeitssicherheit die aufgeführte Verantwortung hat? Die hat sie doch. Muss das hier noch diskutiert werden? Ob und wie weit sie rechtlich (strafrechtlich, arbeitsrechtlich) verantwortlich ist, das steht auf einem anderen Blatt.

    Es führt immer wieder zu erheblichen Mißverständnissen wenn von der Verantwortung der Fachkraft für Arbeitssicherheit gesprochen wird.
    Wir sind nicht operativ tätig sondern beratend.

    Zitat Wiki:
    Zentrale Aufgabe der FASi ist es, den Unternehmer bzw. Arbeitgeber auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit - genauer: "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung" zu beraten und zu unterstützen
    und weiter heisst es:
    Die FASi sollte weder mit dem Sicherheitsbeauftragten noch mit dem "Sicherheitsverantwortlichen" (Übertragung der Unternehmerpflichten; Weisungsbefugnis, ein zentraler Baustein der "Verantwortung" liegt bei der FASi in der Regel nicht vor) verwechselt werden.
    und weiter heisst es dann auch noch:
    Die FASi hat keine Weisungsbefugnis. Sie hat eine reine Beratungs- und Unterstützungsfunktion. Sie hat auch keine Führungsaufgaben (Ausnahme: eine leitende FASi hat gegenüber ihr unterstellten FASis Führungsaufgaben). Die FASi ist fachlich weisungsfrei (vgl. §8, Abs. 1 ASiG). Das bedeutet, dass ihr keine Person im Unternehmen Anweisungen zur Ausübung der Tätigkeit geben darf. Die FASi ist im Umkehrschluss für ihre fachlich richtige Beratung verantwortlich und muss ihre Aufgabenwahrnehmung selbstständig organisieren. Dabei kann es sich um einen Mitarbeiter des Unternehmens oder um einen externen Berater handeln (externe sicherheitstechnische Betreuung).

    Die in dem Artikel beschriebenen Aufgaben sind die Aufgaben des Unternehmers.

    Einmal editiert, zuletzt von Andrasta (26. November 2015 um 12:48)

  • Meine Meinung habe ich doch dazu gesagt: Er informiert! Seh es erstmal sachlich. Ob richtig oder falsch, da siehe meine obige Antwort.

    Hast Recht - auch falsche Informationen sind Informationen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Hallo,

    Sorry da ist viel falscher Inhalt geschrieben. Verantwortlich- die FaSi?? So ein Käse.
    Der genannte Stundenlohn ist mir allerdings im Gedächtnis geblieben. :P
    Ich sehe diesen Artikel rein als Werbung für ein Ingenieurbüro- nach dem Motto: kein Ding - ohne Ing.

    Grüße Dörk

  • Warum regt ihr euch eigentlich so schnell auf? Keep cool und hier lesen. Vielleicht verständlicher, nichts anderes habe ich gemeint, keine falschen Interpretationen bitte:
    Die SiFa im Betrieb - zwischen Haftung und Verantwortung
    "Fachkräften für Arbeitssicherheit kommen in den Betrieben Schlüsselfunktionen als Berater in allen Fragen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu. Weil sie aber nicht weisungsbefugt sind, müssen sie ihre Stellung oft erst erkämpfen. Trotzdem haben sie umfangreiche Verantwortung. Wir sagen Ihnen wofür Sie verantwortlich und haftbar sind - und wofür nicht...."

  • Wer regt sich denn auf? Es wird diskutiert, und das meiner Meinung nach äusserst sachlich. Also ich bin zumindest ziemlich entspannt.

    Allerdings ist das oftmals so unter meinen Kollegen aufm Bau dass sich Manche der Verantwortung die sie haben, nämlich fachlich richtige Beratung zu erteilen, nicht so bewußt sind. Und dass man auch dann als Fachkraft für Arbeitssicherheit mit haftet wenn der Unternehmer einem Nachweisen kann dass man ihn unzureichend beraten hat. Daher sollte man, so wie ich das handhabe, immer alles schriftlich festhalten. Immer schön protokollieren, auch was man besprochen hat. Aber das weicht hier jetzt doch sehr von der Artikel bewertung ab.

    Wir sind bei dem Thema ja nur gelandet weil der Artikel falsche Erwartung bei unwissenden Lesern wecken könnte. Einen solchen Cheff hatte ich in der Vergangenheit. Von dem habe ich mich aus diesem Grund auch schnell getrennt.

    Auch ist mir im Artikel die Angabe der Zeiten aufgefallen. Dies entspricht auch nicht mehr der Wahrheit dass man so pauschal pro Mitarbeiter eine Zeit festlegen kann. Das ist von der Gefährdungsbeurteilung und vom Arbeitsmedeziner abhängig was und wieviel Zeit aufgewendet wird. Eine Pauschale Aussage kann doch gar nicht gemacht werden.

  • Hallo Charlyri,

    Ja , aber da muss ich echt grinsen. Die Androhung theoretisch (weil gesetzlicher Bußgeldkatalog) , aber mit welchem Erfolg? Praktische Umsetzung? Erst mit der konkreten Umsetzung der Bußgeldmöglichkeiten beweist sich, was wirklich ist. Alles andere ist eine Farce.


    Technische Berufsgenossenschaften, wie z.B. die BG Bau verhängen regelmäßig Bußgelder. Einen gesetzlichen Bußgeldkatalog für die BG gibt es jedoch nicht, die BG ist ja kein gesetzlicher Vertreter. Sie ahndet auch keine Verstöße gegen die BetriebsSichV (darum geht es ja in dem Artikel). Verstöße gegen die Betriebssicherheit können von der Behörde (Gewerbeaufsicht, RP) geandet werden. Und auch das wird regelmäßig gemacht, vor allem bei überwachungsbedürftigen Anlagen.

    Ich kann die Entrüstung einiger nicht nachvollziehen. (Sind einige Unternehmer darunter? Manche Antworten lassen das vermuten. ) Der Artikel informiert, mehr nicht.

    Informieren kommt vom lateinischen informare (bilden, unterrichten). Wenn man den Begriff wörtlich nimmt, kann man bei dem Artikel wirklich nicht von informieren sprechen. :D

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Informieren kommt vom lateinischen informare (bilden, unterrichten). Wenn man den Begriff wörtlich nimmt, kann man bei dem Artikel wirklich nicht von informieren sprechen.

    Laut Duden: von etwas in Kenntnis setzen, über etwas unterrichten; jemandem eine Nachricht oder Auskunft über etwas geben
    Latein: darstellen - formen - gestalten http://www.frag-caesar.de/lateinwoerterb…rsetzung-1.html
    Das Wörtchen "bilden" kommt nicht vor. Also, was willst du mir wirklich sagen?

    Bußgelder. Einen gesetzlichen Bußgeldkatalog für die BG gibt es jedoch nicht...

    Über die Geldbuße entscheiden je nach Zuständigkeit die Berufsgenossenschaften und staatlichen Arbeitsschutzbehörden.Ich habe mich nicht auf die UVV der BGen bezogen, sondern auf den § 209 SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung) Bußgeldvorschriften. http://www.buzer.de/s1.htm?a=209&g…rSichV&ag=11477

    Sie ahndet auch keine Verstöße gegen die BetriebsSichV (darum geht es ja in dem Artikel)

    BetrSichV - Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften § 22 Ordnungswidrigkeiten - Die sollen die Aufsichtsdienste der BGen nicht nutzen können? Die neue BetrSichV - Die zuständigen Behörden können Verstöße gegen die Vorschriften der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) (mit umfangreichen Bußgeldmöglichkeiten ahnden. § 22 BetrSichV enthält neuerdings 42 verschiedene Tatbestände von Ordnungswidrigkeiten.
    http://www.buzer.de/gesetz/11477/b28359.htm

    Ach ja, und noch etwas: Setz doch einfach mal den § 22 BetriSichV in Verbindung mit dem erwähnten Artikel und zur Verantwortung der SiFa (Stichpunkt: Hilfe und Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung).

    Gruß Charlyri

    7 Mal editiert, zuletzt von Charlyri (27. November 2015 um 04:32)

  • @bauco
    kuckst du mal hier: Satzung der BG Bau
    dort unter Abschnitt X, §63 -§65 gibt es einiges zu Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern :)

    also, die können schon....

    @Charlyri
    habe ich aber nicht die Pflicht beim Informieren nach der Definition im Duden dies auch korrekt und fundiert zu tun?
    Kann denn nur das was ich in der Ausbildung lerne korrekt sein?
    Muss ich mich damit abfinden dass alles andere oberflächlich sein darf und/oder aus Halbwahrheiten bestehen darf?

    Ehrlich gesagt kann ich das nicht akzeptieren dass wenn jemand sich so ein Heikles Thema wie die Arbeitssicherheit vornimmt als Journalist, dann nicht ordentlich recherchiert. Es gibt nun mal in dem Artikel einiges was so nicht ganz richtig ist und so manchen Unternehmer der das liest in die Irre führen kann. :thumbdown:

  • Hallo Zusammen,

    das von Charlyri zu Verfügung gestellte Papier der BAUA:

    Kenntnisstand von Unternehmen und Beschäftigten auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in KMU.
    1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2014.
    ISBN: 978-3-88261-005-5, 329 Seiten

    bestätigt meine praktischen Erfahrungen von KKU,s und teilweise auch größerer Unternehmen. Die Akzeptanz des Arbeitsschutze in einigen dieser Unternehmen steht teilweise nur auf den Papier und Papier ist nunmal geduldig.
    In den größeren Unternehmen klappt das ganze System schon um einiges besser, vielleicht auch weil sie nach irgendwelchen ISO,s zertifiziert sind. Aber bemerkenswert finde ich die Aussagen einiger Unternehmer das sie nicht wissen welche Gesetze für den Arbeitschutz zuständig sind oder nicht wissen was eine Gefährdungsbeurteilung, BA, Gefahrstoffkataster unsw. ist auch das viele Unternehmen sich noch nie von einen Betriebsarzt oder einer SiFa beraten lassen haben erschüttert mich sehr verwundert mich aber nicht.

    Leider bestätigt dieses Papier meine eigenen früheren Erfahrungen im Arbeitsschutz. Leider!!!!! Ich dachte es wäre schon besser geworden.

    Ach ja schönen Dank an Charlyri das er uns auf das Papier von der BAUA aufmerksam gemacht hat!!!!!!!!!!

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Laut Duden: von etwas in Kenntnis setzen, über etwas unterrichten; jemandem eine Nachricht oder Auskunft über etwas gebenLatein: darstellen - formen - gestalten http://www.frag-caesar.de/lateinwoerterb…rsetzung-1.html
    Das Wörtchen "bilden" kommt nicht vor. Also, was willst du mir wirklich sagen?

    Der Duden ist halt auch nicht mehr das was er mal war. Im Ernst: Das liegt daran, dass Du beim Duden nach informieren geschaut hast und nicht nach dem lateinischen in formare (siehe hier). Aber auch wenn der Duden das Wörtchen bilden nicht aufführt: Ich wollte damit lediglich sagen, dass der Artikel in meinen Augen nicht unterrichtet/bildet. Auf Dein "Also was willst Du mir wirklich sagen?" bezogen: AxelS hatte auch schon mal darauf hingewiesen, versuch nicht immer etwas zwischen den Zeilen zu lesen, was dort nicht steht!

    BetrSichV - Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften § 22 Ordnungswidrigkeiten - Die sollen die Aufsichtsdienste der BGen nicht nutzen können? Die neue BetrSichV - Die zuständigen Behörden können Verstöße gegen die Vorschriften der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) (mit umfangreichen Bußgeldmöglichkeiten ahnden. § 22 BetrSichV enthält neuerdings 42 verschiedene Tatbestände von Ordnungswidrigkeiten.http://www.buzer.de/gesetz/11477/b28359.htm

    Ich habe den entscheidenden Teil mal rot markiert. Du beantwortest Dir die Frage damit selber. An den Katalog anlehnen können sie sich, aber der Bußgeldkatalog wendet sich an die Aufsichtsbehörde.

    @bauco
    kuckst du mal hier: Satzung der BG Bau
    dort unter Abschnitt X, §63 -§65 gibt es einiges zu Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern :)

    also, die können schon....

    Hallo Andrasta,

    jup, die können und machen das auch, hatte ich ja geschrieben ;) Meine Aussage bezog sich lediglich auf die Aussage von Charlyri "gesetzlicher Bußgeldkatalog der Berufsgenossenschaft", den es so nicht gibt.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Meine Aussage bezog sich lediglich auf die Aussage von Charlyri "gesetzlicher Bußgeldkatalog der Berufsgenossenschaft", den es so nicht gibt.

    Das ist nicht von mir: "gesetzlicher Bußgeldkatalog der Berufsgenossenschaft", das ist deine Interpretation. Bitte richtig zitieren. Zur Erinnerung: Ich schrieb in meiner Antwort in Nr. 40 an Axel:

    Ja , aber da muss ich echt grinsen. Die Androhung theoretisch (weil gesetzlicher Bußgeldkatalog) , aber mit welchem Erfolg? Praktische Umsetzung? Erst mit der konkreten Umsetzung der Bußgeldmöglichkeiten beweist sich, was wirklich ist. Alles andere ist eine Farce.

    Und dann siehe meine Antwort Nr. 50 zum SGB VII. Du willst mich für dumm verkaufen. Das ist nicht nur zwischen den Zeilen zu lesen. SGB VII ist jedenfalls die gesetzliche Grundlage der BGen. Unfallverhütungsvorschriften "UVV" spezifizieren, konkretisieren und ergänzen die staatlichen Gesetze und Verordnungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

    Zitat von bauco

    Ich habe den entscheidenden Teil mal rot markiert. Du beantwortest Dir die Frage damit selber. An den Katalog anlehnen können sie sich, aber der Bußgeldkatalog wendet sich an die Aufsichtsbehörde.

    Ob nur die Aufsichtsbehörde der Länder (meinst du sicherlich) und nicht auch der Aufsichtsdienst der BGen? Bin mir deiner Antwort nicht mehr sicher, daher werde ich mich beim Gesetzgeber bzw. BMAS erkundigen. Oder kann jemand anderes eine sichere Antwort darauf geben?

    3 Mal editiert, zuletzt von Charlyri (27. November 2015 um 11:10)

  • :21: bitte nicht hauen, im Zweifel ist keine von uns Rechtsgelehrter und die Interpretation von Gesetzes Texten kann immer heikel werden. Von daher, eine rechtssichere Aussage kann hier vermutlich keiner machen.

    Aber es ist Freitag, also erst mal enspannt an das Wocheende rangehen. :7:

  • Zumindest die Androhung von Bußgeldern wird genutzt.

    Ja , aber da muss ich echt grinsen. Die Androhung theoretisch (weil gesetzlicher Bußgeldkatalog) , aber mit welchem Erfolg? Praktische Umsetzung? Erst mit der konkreten Umsetzung der Bußgeldmöglichkeiten beweist sich, was wirklich ist. Alles andere ist eine Farce.

    Es ging also bei Deiner Antwort gar nicht um die Berufsgenossenschaft? Dann sorry, das habe ich dann falsch verstanden.

    Du willst mich für dumm verkaufen. Das ist nicht nur zwischen den Zeilen zu lesen.

    Nein, wie gesagt: Versuch bitte nicht etwas rauszulesen, was dort nicht steht. :cursing:

    Und jetzt hole ich mir mein Weihnachtsmannkostüm für heute Nachmittag ab und spende den Kindern auf dem Weihnachtsmark ein wenig Freude. :888:
    Ich wünsche ein erholsames Wochenende
    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Es ging also bei Deiner Antwort gar nicht um die Berufsgenossenschaft? Dann sorry, das habe ich dann falsch verstanden.


    Ja, es ging dabei um die BGen, aber nicht so, wie du mich ausgelegt hast. Deshalb hier nochmal eine Bemerkung zum besseren Verständnis:

    Einen "Bußgeldkatalog" bei Ordnungswidrigkeiten gem. SGB VII enthält das "Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)".
    http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/BJNR004810968.html

    Die BGen können darauf zurückgreifen. Im "Jurispraxiskommentar SGB VII" 2. Auflage 2014 las ich gestern, dass Bußgelder kaum noch als Sanktion bei Ordnungswidrigkeiten eingesetzt werden, - außer in der Baubranche. Unter dieser Prämisse ist die Androhung eine Farce. Einfach zum Lachen. Ich finde, die BGen sollten bei Ordnungswidrigkeiten mehr darauf zurückgreifen und nicht nur Bußgelder androhen. Der Wirkung wegen.

    Im Übrigen finde ich, dass Sifa`s durchaus auch für sich und für einen besseren Arbeitsschutz werben können. Das angesichts der Tatsache des Ergebnisses der Baua-Befragung: s. Antwort Nr. 40: Fehlender Arbeitsschutz

    Sifa´s sollten aber immer auf dem neuesten Stand sein, u.a., was Verordnungen und Gesetze betrifft, um nicht einer Möglichkeit der Haftung ausgesetzt zu werden. (Stichwort: Beratung,Gefährdungsbeurteilung, Haftung vermeiden)

    Aufgrund der Entrüstung einiger bezüglich des DVZ-Artikel zum Thema drei Buchempfehlungen:
    Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Basiskommentar - 1. Auflage 2015von Ralf Pieper. Nicht teuer und mit guter Kommentierung. Wichtig für Sifa´s,die immer am Ball bleiben wollen. Und wer mal die alte mit der neuen BetrSichV vergleichen willl: Betriebssicherheitsverordnung 2015 - Einführung - Verordnungstext -Vergleich alte und neue BetrSichV - Änderung der GefSoffV - 1. Auflage 2015 vonHans-Peter Raths. Wer die erstmal gelesen hat, versteht den Artikel besser. (Es gibt sicher bessere Artikel, zugegeben.)

    Ob die BGen auch auf den dort genannten "Bußgeldkatalog" (BetrSichV) zurückgreifen können, das erfrage ich noch. Ich teils dann mit. (Fakten sind mir wichtig und ich lern ja gern dazu.)

    Zum Thema psychische Belastung 2 Buchempfehlungen: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung - 2014 von der Baua. Als Einführung und Einstieg ist auch das empfehlenswert: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung - Begründung, Instrumente,Umsetzung - 2015 von Michael Treie.

    Wie damals im Sandkasten. Ihr könnt ja raussuchen, wem das größte gebührt.

    Zu Guudsje´s verschiedenfarbigen Kinderschaufeln: Ich wähle die Grüne und buddle in Ruhe weiter. Denn grün Grün ist die Farbe der Hoffnung.

    Nebenbei:
    Ich werde hier als "Schüler" bezeichnet.Schüler will ich immer bleiben. Ich lerne gern dazu. Wenn ich daneben eine Kleinigkeit zum besseren Arbeits- und Gesundheitsschutz beitragen oder dazu anregen kann, na dann.....

    3 Mal editiert, zuletzt von Charlyri (29. November 2015 um 09:44)