Sicherheitsdatenblatt Regranulate

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  • Hallo zusammen,

    wir hatten in der letzten Woche Audit und da ist dem Auditor leider folgender Umstand aufgefallen:

    Wir verarbeiten bei uns im Hause hauptsächlich Polyolefine und einen kleinen Teil POM im Spritzguss. Aus technischen Gründen können wir unser recyletes Granulat nur zu einem geringen Teil wieder einsetzten. Den Rest verkaufen wir als "Abfall" an einen Händler. Dazu meinte der Auditor, dass wir dann auch ein MSDS mitliefern müssten. Das ist natürlich sehr problematisch, weil a) kann das hier keiner erstellen kann und b) sind die Anteile der Kunststoffe bei jedem Batch sehr unterschiedlich. Was fällt euch dazu ein? Muss ich wirklich ein MSDS erstellen lassen oder kann ich das Material irgenwie umdeklarieren, das es nicht mehr in diese Regelung hineinfällt? Bei Metallspänen aus dem Werkzeugbau ist das ja auch nicht notwendig, das wird einfach als sortenreiner Metallabfall verkauft.

    Danke und Grüße
    Mikey

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  • Hallo Mickey,

    wenn ihr es als Abfall verkauft, benötigt ihr imo kein MSDS. Abfall ist von der Reach-Verordnung ausgenommen.

    Ich bin auf andere Einschätzungen gespannt

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Tja, das mit dem Abfall ist eine sehr enge kiste, wie ich gerade gelernt habe. Als Abfall bezeichnen kann man das schon, aber Reach hat sehr enge Vorgaben, was Abfall ist. Da fällt Regranulat / Mahlgut wohl nicht mit rein. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

    Gruß
    Mikey

    Einmal editiert, zuletzt von BadMikey (12. Oktober 2015 um 13:44)

  • schau mal hier rein. So weit mir bekannt, kann man es momentan noch als Abfall betrachten.
    Aber eine "enge Kiste" ist es ;)
    Deswegen auch meine Neugier auf andere Antworten/Meinungen/Einschätzungen

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,

    nach meinem Wissen geht es bei der Frage des Abfalles aus welchen mögliche Bestandteilen der Abfall besteht....Sind es Polymere? Diese sind zwar ausgenommen von der Registrierung aber Monomere soweit ich weiss nicht.
    So zieht sich das dann hin und her(was ist wenn, dann usw....), ohne einen Fachberater zum Thema Gefahrstoffrecht und Abfälle wirst du hier glaub ich nicht voran kommen.

    Wenn ich die Worte des Dozenten dann noch richtig im Kopf habe, geht die Frage dann noch weiter zum Thema " Was wird aus dem Abfall gewonnen"?
    Hier würden dann wieder Fallkonstruktionen warten.

    Bin gespannt was bei euch am Ende raus gekommen ist.

    Gruß

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

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  • Erst einmal ist abzuklären, ob der Abfall zur Verwertung oder zur Entsorgung abgegeben wird. Ich vermute einmal zur Verwertung. In diesem Falle greift auch Reach bzw. GHS.
    Jetzt ist zu klären ob gefährliche Inhaltsstoffe enthalten sind und in welchen Mengen. Sind diese unter 1% (0,1% bei CMR Stoffen) ist man in der Regel schon raus aus der Kennzeichnungspflicht und oft auch aus dem SDB.
    Wie ist denn die Frischware deklariert? Gibt es dafür SDB? Wenn ja, dann kann man zumindest vermuten, dass für das Recyclat auch solche SDB erforderlich sind, wenn nein, so würde ich mal annehmen, dass man auch beim Recyclat darauf verzichten kann, sofern nicht irgendeine Umwandlung oder ein Zusatz für entsprechende Einstufung sorgt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Aaaalso:

    Der Abfall wird zur Verwertung weitergegeben, also greift wohl Reach.
    Sicherheitsdatenblatt habe ich, gefährliche Inhaltsstoffe find ich darin nicht. Keine Einstufungs- oder Kennzeichnungspflicht nach EG-Richtlinien. Sonstige Gefahren: Ausrutschen durch verschüttetes Granulat :D . Es gibt ein Granulat, das bei Einsatz über Verarbeitungstemperatur Formaldehyd abgibt, das wird aber auch extra gesammelt. Alles andere sind Polyolefine (PE,PP etc.), warum es dafür ein MSDS gibt verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht.

    Edit:
    Ich habe gerade die Leitlinie zu Monomeren und Polymeren überflogen und wenn ich das richtig verstehe, sind die meisten Polymere sowieso von Reach ausgenommen. Oder?

    Noch ein Edit :D
    Ich habe vom Rech-Helpdesk gerade folgende Stellungnahme erhalten:
    Zu Ihrer Anfrage die folgenden grundsätzlichen Informationen:

    Die Bestimmungen von Artikel 31 REACH-VO zum Sicherheitsdatenblatt (SDB) betreffen ausschließlich gefährliche Stoffe oder Gemische, die die Kriterien von Art. 31 (1) bzw. (3) der REACH-Verordnung erfüllen. Nur für solche in Verkehr gebrachte Stoffe oder Gemische ist ein SDB gemäß REACH-VO zu erstellen und den Abnehmern zur Verfügung zu stellen.

    Anm.: Material, das als Abfall angesehen wird, fällt nicht unter die Bestimmungen von REACH.

    Wenn ich das richtig interpretiere, brauch ich zumindest für meine Polyolefine kein MSDS. MSDS bekomme ich von den Herstellern nur für Farbgranulate (z.B. wegen Titandioxid), die sind aber <1% in unserem Mahlgut vorhanden. Damit dürfte ich raus sein.

    Grüße
    Mikey

    2 Mal editiert, zuletzt von BadMikey (13. Oktober 2015 um 12:59)

  • ... Es gibt ein Granulat, das bei Einsatz über Verarbeitungstemperatur Formaldehyd abgibt, ..

    Dafür würde ich ein SDB oder zumindest eine Produktinformation schreiben, die den Sachverhalt erklärt. Ich gehe einmal davon aus, bei üblichem Einsatz entsteht kein oder nur eine sehr geringe Menge an Formaldehyd.

    ...MSDS bekomme ich von den Herstellern nur für Farbgranulate (z.B. wegen Titandioxid), die sind aber <1% in unserem Mahlgut vorhanden. Damit dürfte ich raus sein...

    Ich gehe einmal davon aus, die Farbgranulate sind in der Wirkung ähnlich wie das Titandioxid. Titandioxid wird in manchen Kreisen ja als hochgradig krebserzeugend gehandelt. Noch gibt es hierzu "nur" eine Einstufung der MAK-Kommission, die eigentlich keine Rechtswirksamkeit hat. Eigentlich dürften alle Stoffe wie Titandioxid krebserzeugend sein, wenn sie nicht leicht abgebaut werden können, bioakkumulierbar sind und in feinster Verteilung häufig und in höheren Dosen in die Lunge kommen. Somit keine neue Erkenntnis. Gebunden im Polymer, oder bei Titandioxid auch in der Zahnpasta passiert da eigentlich nichts, das ist inaktiv.
    Bei Deinen Granulaten hast Du ja bestimmt auch in den SDB erwähnt, warum diese gefährlich sind. Entweder über deren Eigenschaften oder einen Grenzwert, der einzuhalten ist. Für Titandioxid z.B. gilt der allgemeine Staubgrenzwert.
    Bei <1% Gehalt muss man meiner Meinung nach hier kein SDB verfassen, sofern nicht noch weitere kritische Stoffe/Bedingungen eine Gefahrenerhöhung bewirken. Schau mal in Anhang XIV der REACH Verordnung, ob nicht so ein Stoff in Deinen Produkten schlummert oder irgendwo ein PBT oder vPvB Stoff erwähnt ist. Wenn alles verneint wird, schriftlich zusammenfassen, dass man das auch noch nach Jahren nachvollziehen kann und schon hast Du begründet, warum kein SDB erstellt wird.
    Manche Hersteller erstellen auch ein Produktdatenblatt in Anlehnung an die VO 1907/2006 (Reach), rein als Informationsmedium, ohne hierzu verpflichtet zu sein. Das kann man so machen, muss es aber nicht unbedingt, zumal die Daten darin möglicherweise als zugesicherte Produkteigenschaft interpretiert werden könnten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.