Hallo,
ich habe da ein kleines Verständnisproblem betreffend die Kennzeichnung von Gefahrstoffen, hier speziell Atemluftflaschen.
Hintergrund ist dieser Artikel hier: http://www.kfv-muenchen.de/Wordpress/2015/10/07/atemschutz-neue-kennzeichnung-fuer-pressluftflaschen-nicht-noetig/
Zitat daraus:
ZitatDie Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vertritt die Auffassung, dass Atemluftflaschen / Druckluftflaschen im Feuerwehrdienst NICHT gemäß CLP-Richtlinie gekennzeichnet werden müssen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die Flaschen schon durch die bisherige Kennzeichnung eindeutig erkennbar sind und insbesondere bei Atemluftflaschen keine von den Herstellern auf thermisches Verhalten geprüfte und freigegebene Kennzeichnungsetiketten verfügbar sind. Als „interner Gebrauch“ wurde die Nutzung im Bereich der Feuerwehren eines Bundeslands (einschließlich THW) beschrieben. Sobald aberAtemluft-/Druckluftflaschen jedoch für Dritte (z.B. Privatpersonen oder Firmen) gefüllt werden, ist die Kennzeichnungspflicht anzuwenden.
Also wie jetzt? Wenn ich für interne Zwecke Gefahrstoffe ab- bzw umfülle, brauche ich die Kennzeichnungspflichten nicht zu beachten?
Irgendwie bin ich da jetzt etwas durch den Wind ...