Kennzeichnung von Gefahrstoffen: hier Atemluftflaschen

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  • Hallo,
    ich habe da ein kleines Verständnisproblem betreffend die Kennzeichnung von Gefahrstoffen, hier speziell Atemluftflaschen.
    Hintergrund ist dieser Artikel hier: http://www.kfv-muenchen.de/Wordpress/2015/10/07/atemschutz-neue-kennzeichnung-fuer-pressluftflaschen-nicht-noetig/

    Zitat daraus:

    Zitat

    Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vertritt die Auffassung, dass Atemluftflaschen / Druckluftflaschen im Feuerwehrdienst NICHT gemäß CLP-Richtlinie gekennzeichnet werden müssen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die Flaschen schon durch die bisherige Kennzeichnung eindeutig erkennbar sind und insbesondere bei Atemluftflaschen keine von den Herstellern auf thermisches Verhalten geprüfte und freigegebene Kennzeichnungsetiketten verfügbar sind. Als „interner Gebrauch“ wurde die Nutzung im Bereich der Feuerwehren eines Bundeslands (einschließlich THW) beschrieben. Sobald aberAtemluft-/Druckluftflaschen jedoch für Dritte (z.B. Privatpersonen oder Firmen) gefüllt werden, ist die Kennzeichnungspflicht anzuwenden.

    Also wie jetzt? Wenn ich für interne Zwecke Gefahrstoffe ab- bzw umfülle, brauche ich die Kennzeichnungspflichten nicht zu beachten?
    Irgendwie bin ich da jetzt etwas durch den Wind ...

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Dein Link funktioniert nicht, da ist hinten ein â reingerutscht, das weg muss.

    Für Gasflaschen gibt es die Ausnahme nach Artikel 23 der CLP Verordnung. Dort wird auf Anhang I, Abschnitt 1.3 verwiesen.
    Diesem ist dann im Prinzip zu entnehmen, solange die Flasche nach ISO 7225 gekennzeichnet ist, ist alles in Ordnung.
    ISO 7225 ist die Kennzeichnung nach Gefahrgutrecht, also mit dem grünen Klasse 2 Piktogramm usw. => ist die Atemluftflasche entsprechend transportrechtlich gekennzeichnet kann CLP entfallen.
    Problem ist jetzt nur, dass die Kennzeichnung eigentlich nicht verdeckt werden darf, oder wenn sie verdeckt wird, dass sie dann auf der "Umverpackung" zu wiederholen ist. Hier würde ich allerdings einmal behaupten, dass jeder Feuerwehrmann und auch ein normal denkender Mensch eine Atemluftflasche in der Regel als Druckgasbehälter erkennt, da benötigt man kein zusätzliches Etikett.
    Bei Abgabe an Dritte gilt wieder obige Regelung, das Etikett muss sichtbar sein. Auch hier genügt nach Art. 23 das transportrechtliche Piktogramm.

    Das Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht wurde in den letzten Jahren ja schon weitgehend harmonisiert, in Zukunft gibt es dann vielleicht irgendwann einmal nur noch eine einheitliche Kennzeichnung. Bis dahin ist allerdings noch ein langer Weg.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS (12. Oktober 2015 um 08:16)

  • Hallo,

    Hallo,
    ich habe da ein kleines Verständnisproblem betreffend die Kennzeichnung von Gefahrstoffen, hier speziell Atemluftflaschen.
    Hintergrund ist dieser Artikel hier: http://www.kfv-muenchen.de/Wordpress/2015/10/07/atemschutz-neue-kennzeichnung-fuer-pressluftflaschen-nicht-noetig/

    Zitat daraus:

    Also wie jetzt? Wenn ich für interne Zwecke Gefahrstoffe ab- bzw umfülle, brauche ich die Kennzeichnungspflichten nicht zu beachten?Irgendwie bin ich da jetzt etwas durch den Wind ...

    dies wurde so nicht nur vom KFV München kommuniziert, sondern
    auch von der LFS BaWü in einer Anfrage. Wobei dieses nicht abschließend
    ist, da es wohl nur für öffentlichen Feuerwehren gilt. WF/BtF/ Dfw sind als
    Firmen oder Teil von Firmen anders zu bewerten. Eine entsprechende
    Nachfrage dazu steht aber noch aus, da es dazu Unklarheiten gibt.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

    Einmal editiert, zuletzt von SimonSchmeisser (12. Oktober 2015 um 08:55)