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  • Danke Waldmann für den Bericht.

    Was mir dadurch auffällt, ist diese Aussage


    • Karzinogene Azofarbstoffe
    Azofarbstoffe mit einer karzinogenen Aminkomponente (H350):
    Zubereitungen von Azofarbstoffen mit Karzinogenen der Aminkomponente der Kategorie 1A oder 1B sind nach § 3 Absatz 2 GefStoffV und TRGS 905 Nr. 4 entsprechend ihrem Gehalt an potenziell durch reduktive Azospaltung freisetzbarem karzinogenem Amin und dem Gehalt des Azofarbstoffes in der Zubereitung als karzinogen einzustufen (H350).

    Das heißt für mich, dass ich erstens bei der Zubereitung ein Problem habe und zweitens bei der Benutzung spätestens bei dem mechanischen Entfernen dieser Farben.
    Oder sehe ich das Falsch.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Für diese Stoffgruppe besteht in Deutschland schon seit vielen Jahren eine entsprechende Abgabeeinschränkung. Sie spielt somit für Privatpersonen in der Regel keine Rolle, außer man bezieht Gegenstände z.B. direkt aus Asien, da könnte man dann etwas einschleppen. In manchen Lederwaren könnte ich mir vorstellen findet man möglicherweise auch die hier relevanten Azofarben, ansonsten ist deren Einsatz, wie bereits erwähnt, schon länger stark reglementiert.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.