Hallo zusammen,
ich stehe seit ein paar Tagen vor der Frage ob ich als Sifa überhaupt die SiBe ausbilden darf oder nicht. In den einschlägen Gesetzen und Vorschriften finde ich nur sehr schwammige Aussagen zu diesem Thema. In der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" steht leider nur folgendes geschrieben.
[..Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe im Betrieb nachhaltig wahrnehmen kön-
nen, benötigen sie neben den regelmäßigen Informationen durch Betriebsleitung,
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt...]
Hieraus lese ich das ich als Sifa durchaus schonmal die Weiterbildung der Sicherheitsbeauftragten übernehmen darf.
[...im Allgemeinen eine Ausbildung und auch eine regelmäßige Weiterbildung,
die von Unfallversicherungsträgern angeboten wird.]
Und dieses "...von von Unfallversicherungsträgern angeboten wird." sehe ich so das zwar die BG diese Aus- und Weiterbildung anbietet, aber die Unternehmer nicht zwingend verpflichtet ist die Mitarbeiter zur zuständigen BG zu schicken.
Hintergrund:
Ich wurde von der Geschäftsleitung gefragt ob ich als ausgebildeten Sifa nich ein paar SiBe ausbilden kann die danach bestellt werden.
Grundsätzlich kann ich diese Ausbildung übernehmen da ich das Nötige Fachwissen vorweisen kann. Aber wird das auch durch die Unfallversicherungsträger so akzeptiert?
Wie schaut die rechtliche Lage wirklich aus? Habt ihr Erfahrung mit diesem Thema?
Über viele Denkanstöße würde ich mich schon sehr freuen da das Netz nicht wirklich brauchbare ergebnisse liefert.
Vielen Dank
Maik