Gefährdungsanalyse Versorgung von Asylanten

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  • Hallo Mitstreiter und Leser,


    seit wenigen Tagen wird unser Unternehmen (Sanitätshaus) in den Bereichen der Homecare, Orthopädie, Schuhorthopädie und Reha mit der Versorgung von Asylanten konfrontiert. Dabei sind 90 Prozent der zu Versorgenden immer erst seit kurzem in Deutschland. Dadurch ist noch keine Aussage über eventuelle ansteckende Krankenheiten und so weiter einholbar. Hat jemand Erfahrung in der Handhabung mit dem Kundenklientel? Folgende Maßnahmen sind bereits eingeleitet:
    a) Sichtung durch mich und dem Betriebsarzt aller Impfausweise der Mitarbeiter
    aa) Nachimpfung erfolgt durch Betriebsarzt
    b) Unterweisungen zum tragen von Schutzkleidung
    c) Unterweisung Hygienemaßnahmen

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  • Hallo,


    vielleicht helfen diese Ansätze auch weiter:


    DGUV: Vermeidung von Infektionsgefahren beim Umgang mit asylsuchenden Personen


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo,

    Anscheinend gibt es noch keine neuen direkten Regeln für den Umgang.

    Dokument hat Stand: 16.09.2015. Was fehlt Ihrer Meinung nach?


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Zu bedenken ist:


    Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)
    § 62 Gesundheitsuntersuchung
    (1) Ausländer, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen haben, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden. Die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmt den Umfang der Untersuchung und den Arzt, der die Untersuchung durchführt.
    (2) Das Ergebnis der Untersuchung ist der für die Unterbringung zuständigen Behörde mitzuteilen.


    Ist also Ländersache. Und welche übertragbare Krankheiten untersucht werden, wird im AsylVfG nur allgemein festgelegt.


    Serologische Untersuchung von Asylbewerbern zum Ausschluss einer Infektion mit HIV und Hepatitis B-Virus
    http://www.bayerisches-aerzteb…asylverfahrensgesetz.html


    Selbst wenn im Hinblick auf mögliche Infektionskrankheiten wie Hep B, C oder HIV eine Untersuchung in einem Land "zwingend" ist und eine solche festgestellt und diese mitgeteilt wird: Der Kunde wird diese in der Regel nicht mitteilen.


    Den Schluss, den ich daraus ziehen würde: Den gleichen wie ihr, ungeachtet der bestehenden aktuellen AMR, und natürlich entsprechende Hygienemaßnahmen.
    Frau Nahles möchte dem (Fach-)Kräftemangel in der (Grund-)Pflege mit Migranten / Asylanten begegnen.In der Pflege würde ich daher nicht anders reagieren, wenn ich die Entscheidungsmacht hätte. Denn da sind solche präventiven Maßnahmen besonders wichtig. Und zunehmend werden mehr Patienten in Krankenhäusern und alte Menschen in Pflegeeinrichtungen (nicht nur alte Menschen) aus unterschiedlichen Ländern / Kulturkreisen gepflegt.


    ArbMedVV und AMR verpflichtet niemanden, eine Infeketionserkrankung wie z.B. Hep B, C oder HiV anzugeben. Schlecht, weil kein Drittschutz im Hinblick auf die zu Pflegenden und KollegenInnen, die pflegen.

    5 Mal editiert, zuletzt von Charlyri ()

  • Hallo,

    Zu allgemein. Anscheinend reichen die?!

    wo sehen Sie eine Gefahr die nicht berücksichtigt wurde?
    Ob diese Regelungen reichen kann ich nicht beurteilen, vielleicht
    mal an das Mitglied Safety Officer wenden.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Zu allgemein. Wie geschrieben, das sind die "normalen" Regeln die sowieso schon herrschen. Anscheinend reichen die?!

    Warum sollten die nicht ausreichen?


    Der Kontakt der Einsatzkräfte und Freiwilligen zu den Betroffenen entspricht in etwa der Kontaktintensität im Dienstleistungssektor.
    Registrierung / Betreuungsmaßnahmen / Kinderbespaßung / Verpflegungsausgabe / Sanitätsbereich-ärztliche Versorgung ... die Gefährdungen entsprechen denen in vergleichbaren gewerblichen Bereichen.
    Ergänzende Maßnahmen über die Empfehlungen der DGUV und der allgemeinen Hygienepläne für Gemeinschaftunterkünfte hinaus sind IMHO somit entbehrlich.


    Weitaus wichtiger wäre aus meiner Sicht, die Einsatzkräfte und Freiwilligen mit einer geeigneten Methode auf eine effektive Händehygiene / Händedesinfektion hin zu schulen, an dem Punkt hakt es in den meisten Fällen.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo,

    wo sehen Sie eine Gefahr die nicht berücksichtigt wurde?Ob diese Regelungen reichen kann ich nicht beurteilen, vielleicht
    mal an das Mitglied Safety Officer wenden.


    Gruß
    Simon Schmeisser


    Warum sollten die nicht ausreichen?
    Der Kontakt der Einsatzkräfte und Freiwilligen zu den Betroffenen entspricht in etwa der Kontaktintensität im Dienstleistungssektor.
    Registrierung / Betreuungsmaßnahmen / Kinderbespaßung / Verpflegungsausgabe / Sanitätsbereich-ärztliche Versorgung ... die Gefährdungen entsprechen denen in vergleichbaren gewerblichen Bereichen.
    Ergänzende Maßnahmen über die Empfehlungen der DGUV und der allgemeinen Hygienepläne für Gemeinschaftunterkünfte hinaus sind IMHO somit entbehrlich.


    Weitaus wichtiger wäre aus meiner Sicht, die Einsatzkräfte und Freiwilligen mit einer geeigneten Methode auf eine effektive Händehygiene / Händedesinfektion hin zu schulen, an dem Punkt hakt es in den meisten Fällen.


    Warum die nicht ausreichen sollten, da ja wieder Krankheiten auftauchen die bei uns "ausgestorben" waren, ist meine Vermutung wie folgt: Das Systeme nicht mehr gut genug auf die Bekämpfung und Verhinderung der Ansteckungen von Krätze und so weiter ausgelegt sind.

  • Hallo,


    vielen Dank für diese Ansicht, die ich hinsichtlich
    Krankheiten teile. Ich sehe aber nicht, was man
    mehr machen könnte, also über dieses hinaus.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Warum die nicht ausreichen sollten, da ja wieder Krankheiten auftauchen die bei uns "ausgestorben" waren, ist meine Vermutung wie folgt: Das Systeme nicht mehr gut genug auf die Bekämpfung und Verhinderung der Ansteckungen von Krätze und so weiter ausgelegt sind.

    Das ist nicht das Problem ...


    Der Punkt ist, das die notwendige gesetzlich vorgeschriebene Erstuntersuchung trotz Einbezug niedergelassener Ärzte nur stark zeitverzögert, teils überhaupt nicht stattfindet, weil das öffentliche Gesundheitswesen diesem Ansturm nicht gewachsen ist.
    Deshalb gibt es ja jetzt z.B. Überlegungen, nichtärztliches medizinisches Personal in die Untersuchungen einzubeziehen.
    Bedeutet anders herum, das beim Betreuungspersonal in den Einrichtungen ein erhöhter Schulungsbedarf hinsichtlich Erkennung von Krankheiten besteht. Die empfohlenen Schutzmaßnahmen an sich reichen völlig aus.


    PS. Die Krätze oder auch TB waren in DE nie "ausgestorben" ... :)

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

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