Moin,
ich hole den Thread nochmals nach oben. Als klimafreundlicher Arbeitgeber sollen bei uns Elektrroller bereitgestellt werden (max. 45km/h). Die Gefährdungsbeurteilung steht so weit. Einen Punkt habe ich aber noch, den ich thematisch noch nicht richtig einsortiert bekomme. Unsere Klimajungs vertreten die Auffassung, wer die Fahrerlaubnisklasse AM hat, kann auch Roller fahren, d.h. wer die Fahrerlaubnisklasse B besitzt, kann auch Roller fahren, egal ob er so ein Gefährt jemals in seinem Leben bewegt hat.
Die Nutzer sollen eine theoretische Einweisung bekommen, und dann geht es ab auf die Route 66. Das geht natürlich so gar nicht. Jetzt habe ich die Gefährdung, dass ein Arbeitsmittel von Menschen bewegt werden soll, die noch nie ein motorgetriebenes Zweirad unter dem Hintern hatten. In welchen Bereich der Gefährdungsbeurteilung würdet Ihr diese Gefährdung einsortieren?
Von dem Rattenschwanz, der noch dahinter hängt, Helme, Handschuhe etc. in allen passenden Größen inklusive der Hygieneproblematik will ich gar nicht reden. Das habe ich auf dem Schirm. Mir geht es jetzt erst einmal nur darum, wo ich die Nutzung der Roller durch ungeübte Fahrer als Gefährdung thematisch einsortiere.
Gruß Frank