Gefährdungsbeurteilung E-Bikes, Segway, Elektroroller

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  • Moin,


    das nenne ich doch mal etwas anderes als den normalen Alltag. :thumbup: Bei uns ist die Idee aufgekommen, unseren Fuhrpark um ein Segway zu bereichern. Beim Austausch eines KfZ (sofern es keine besonderen Betriebspezifika aufweist), kann ich mich ja noch locker zurücklehnen, da Autos zwar Unterschiede aufweisen, aber wer einen Golf fahren kann, kann auch einen Astra fahren. Beim Segway sieht das natürlich anders aus, da sich dieses Fahrzeug anders verhält als andere Fortbewegungsmittel und einer gründlichen Einweisung sowie eines Tranings bedarf.


    Also bin ich meinem Ruf als Bedenkenträger mal wieder gerecht geworden und habe darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht damit getan ist, den Mitarbeitern die Funktionsweise und Knöpfe des Segways zu erläutern, sondern dass eine umfangreiche Unterweisung mit einem ausreichend bemessenem parktischen Teil notwendig ist. Aus dem Bauch heraus würde ich für das ganze Prozedere pro Person mindestens eine halbe Stunde veranschlagen, ohne jetzt wirklich Ahnung zu haben.


    Bei potenziell 300 Nutzern ein nicht zu vernachlässingender Aufwand. Die Euphorie ist aber so groß, dass man das Vorhaben weiter betreiben will. Den Spaß mache ich doch gerne mit. ;) Also werden wir für das Ding mal eine saubere Gefährdungsbeurteilung und ein Unterweisungskonzept erstellen. Jetzt bin ich gerade dabei, die Gefährdungen zusammenzustellen.


    Stürzen, Umkippen, Anfahren von Personen oder Gegenständen, Anschlagen (der Kopf ist ja höher als beim normalen gehen), Überlastung des Segway (z.B. zu starke Steigungen), Kontrollverlust durch das Überfahren loser Gegenstände, Schlaglöcher, Bordsteinkanten etc., elektrische Gefährdung (Akku, Ladevorgang), Glatteis, falsch eingestellte Modi/Schlüssel (Anfänger, Fortgeschrittene, Experte dadurch höhere Geschwindigkeit bei engeren Wenderadien), zu schnelles Starten oder Anhalten, Fehlbedienung usw.


    Vielleicht hat ja der eine oder andere von Euch bereits so ein Gefährt im Einsatz und das ganze Verfahren schon hinter sich. Es wäre schön, wenn noch ein paar Hinweise kämen, die ich verarbeiten kann, falls ich etwas zur Zeit nicht auf dem Schirme haben sollte. Die "normalen" Gefährdungen des Straßenverkehrs werden natürlich berücksichtigt.


    Wenn ich die Gefährdungsbeurteilung habe, stelle ich sie natürlich gerne zur Verfügung, und hier habe ich bereits gelesen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

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  • Hallo Frank,


    bestimmt schon gesehen:


    http://udv.de/de/fahrzeug/segw…seigenschaften-des-segway
    http://www.anwalt.de/rechtstip…rad-segway-co_018978.html
    http://www.regioguide.ruhr/touren/segway/sicherheit/
    http://www.foehr-for-fun.de/kontakt/agb/
    http://www.segwayverona.it/PdfZ/Bedienungsanleitung.pdf


    Da gab es doch mal:

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    Wie kann man sich denn bei euch als Fahrer bewerben?


    Ich brech ins Essen, ihr habt Ideen.
    :44:

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Nach einem vierjährigen Behördenmarathon hat die Bundesregierung nun eine eigene Fahrzeugklasse geschaffen. Die Fahrzeugklasse läuft unter dem Begriff „elektronische Mobilitätshilfe“ kurz „eMo“ und regelt alle Vorschriften zum elektronischen Gerät im Sinne der Straßenverkehrsordnung.


    • Es gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung
    • Fahren darf nur, wer mindestens einen Mofaführerschein hat
    • SEGWAYs müssen mit Licht (batteriebetrieben) und Klingel ausgestattet sein
    • Innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen SEGWAYs nur Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege befahren. Wenn diese nicht vorhanden sind, darf auch die Straße genutzt werden.
    • Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind nicht erlaubt
    • Gemeindestraßen und Feldwirtschaftswege dürfen befahren werden, wenn keine Radwege vorhanden sind
    • Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen ist möglichst weit rechts zu fahren.
    • SEGWAYS dürfen auf Fahrradstraßen nebeneinander fahren, ansonsten muss hintereinander gefahren werden
    • Richtungsänderungen sind durch Handzeichen anzuzeigen


    • Auf Radwegen haben Fußgänger Vorrang, Radfahrern ist das Überholen zu ermöglichen.
    • Im Einzelfall und per Ausnahmegenehmigung wird die Nutzung anderer Verkehrsflächen erlaubt. Damit würden weiterhin Stadtführungen in Fußgängerzonen ermöglicht und mobilitätseingeschränkte Menschen können den SEGWAY durchgängig nutzen.
    • Die Gesamtbreite des SEGWAY beträgt nicht mehr als 70 cm
    • Das Tragen eines Fahrradhelmes wird empfohlen



    Bei Bedarf frage ich bei uns der Stadt mal nach, da ich den dortigen Vermieter kenne.


  • ...

    • Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind nicht erlaubt
    • Gemeindestraßen und Feldwirtschaftswege dürfen befahren werden, wenn keine Radwege vorhanden sind

    ...

    Wie kann das ein Laie unterscheiden? Ja, manchmal findet man am Wegesrand entsprechende Kennzeichnungen, innerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel nicht. Die Straße vor meiner Haustür nennt sich z.B. Hauptstraße, könnte somit eine Gemeindestraße sein, ist aber eine Kreisstraße. Somit dürfte ich dort nicht fahren, irgendwie unpraktikabel.


    Wo soll denn der Segway gefahren werden? Auf geschlossenem Betriebsgelände? In Gebäuden, oder im öffentlichen Straßenverkehr?
    Zumindest bei uns in der Gegend haben die Segways üblicherweise ein Versicherungskennzeichen wie beim Mofa.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Na, dann mal so ein paar Gedanken.
    Versicherung? Führerschein bzw. Auswahl zur Eignungsfeststellung? Unterweisung theoretisch und praktisch. Wo darf gefahren werden? Bei welcher Wetterlage? Welche Schutzausrüstung bzw. Kleidung ist zu tragen (Schuhe, lange Kleidung die sich verfangen kann, Helm, Protektoren)? Welche Lasten dürfen wie mitgeführt werden? Wie ist das Fahrzeug beim Abstellen gegen Diebstahl zu sichern?


    Gibt bestimmt noch viele weiter Punkte. Ich hätte auch gerne so ein Spielzeug bei mir im Betrieb, die Wege hier sind einfach zu lang.

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  • Moin Axel,


    Deine Punkte habe ich auf dem Schirm. Wo ich noch gar kein feeling dafür habe, ist die Dauer der Unterweisung. Unabhängig von dem Üben des Auf- und Absteigens und der Lenkung dieses Gefährtes, gibt es noch so nette Punkte wie Ausweichen von Hindernissen, Anfahren, Abbremsen, Vollbremsung, verhalten bei Sicherheitsabschaltung, Verhalten bei Sicherheitswarnungen etc. Ob man da mit einer halben Stunde für die Unterweisung hinkommt pro Person?


    Ich sehe mich schon auf unserem abgesperrten Parkplatz die Probanden mit dem Megaphon durch den Pylonenkurs jagen. :Lach:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • In einigen Städten kann man ja Segway Touren buchen und ich glaube nicht, dass die Nutzer dort eine längere Einweisung erhalten, da dürfte es relativ schnell los gehen. In Stuttgart sind mir da schon mehrere Gruppen aufgefallen mit einem Verhalten das nicht den Regeln entsprechen dürfte. Nicht das Maß der Dinge, daher dürfte der Schulungs- und Unterweisungsaufwand im Betrieb nicht gering sein.
    Statt "Bedenkenträger" kannst Du dann ja "Segwayführerscheinprüfer" in Dein Profil eintragen. :pop2:

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Frank,


    frag mal im Rahmen der Amtshilfe bei der Polizei nach. Die hessische Polizei hat vor ein paar Jahren Jahren eine GBU für den Einsatz von Segways durchgeführt/durchführen lassen. Ergebnis war unter anderem letzlich eine 3stündige Schulung mit Praxisteil. Ob die GBU so umgesetzt wurde und wird kann ich leider nicht sagen.


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Ich habe mal spaßeshalber bei ein paar Anbietern angerufen. Für die geführten Touren auf ausgewählten Strecken (mit Scout) dauert die Einweisung zwischen 15-30 Minuten im Bedarfsfall länger. Wenn ich jetzt jemanden alleine in den öffentlichen Straßenverkehr jage, kann man sich die Unterweisungsdauer vorstellen.


    Stephan, Danke für den Tipp.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Wie kann das ein Laie unterscheiden? Ja, manchmal findet man am Wegesrand entsprechende Kennzeichnungen, innerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel nicht. Die Straße vor meiner Haustür nennt sich z.B. Hauptstraße, könnte somit eine Gemeindestraße sein, ist aber eine Kreisstraße. Somit dürfte ich dort nicht fahren, irgendwie unpraktikabel.

    Das mit den Gemeindestraße gilt nur außerhalb geschlossener Ortschaften, und dort sind die Straßen gekennzeichnet. (Wenn man weiß wie) ;)


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Danke,


    genau so etwas habe ich gesucht. es ist nämlich ein Irrglaube, zu denken, dass man innerhalb einer Stunde mit einem solchen Gefährt "Fahrradniveau" erreichen kann. Mal soeben das Ding an einen Kollegen ausleihen und ihn kurz einweisen ist da nämlich nicht. Ich habe mir auch mal das Sicherheitsvideo der Firma Segway angesehen. Das bestärkt mich noch mehr in der Überzeugung, dass hier nicht nur eine Unterweisung, sondern ein richtiges ausführliches Fahrertraining erfolgen muss.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Das mit den Gemeindestraße gilt nur außerhalb geschlossener Ortschaften, und dort sind die Straßen gekennzeichnet. (Wenn man weiß wie) ;)

    Außerhalb geschlossener Ortschaften ist für mich in der Regel nicht das Problem, da gibt es ja die Wikipedia Stationszeichen
    Innerhalb geschlossener Ortschaften wird das dann zum Problem. Bundesstraßen kann man oft noch erkennen, den Rest nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,


    innerhalb geschlossener Ortschaften gilt diese Einschränkung nicht.



    (2) Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen abweichend von Absatz 1 nur Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege befahren werden. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen gefahren werden.
    (3) Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen abweichend von Absatz 1 nur Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege befahren werden. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen von Straßen, die nicht Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind, und auf Wegen gefahren werden.

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ich brech ins Essen, ihr habt Ideen.

    ?(


    Polizei und OA Wiesbaden, Stuttgart, Freiburg, Fellbach, Waiblingen, (das sind die, die ich weiss; nach informellen Angaben setzen mittlerweile über 500 Polizei-Dienststellen bundesweit den Segway im Streifendienst ein), Flughafen Frankfurt (Guudsje, setz dich da mal mit dem Sicherheitsingenieur in Verbindung ...), Flughafen Düsseldorf, Volkswagen in der Logistik, BMW im Werkschutz, Securitas und andere mehr ...
    Segway haben sich als alternatives Transport- und Fortbewegungsmittel in Teilbereichen erfolgreich etablieren können.


    So abwägig ist die Idee also gar nicht ... und weniger anstrengend als ein normales Dienstfahrrad ...

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Moin,


    also es sieht so aus, als würde dieses Ding kommen. Nachdem wir uns die Originalschulungsvideos und Handbücher in epischer Breite zu Gemüte geführt haben, ist für uns ganz klar: Mit einer Hau-Ruck-Einweisung kommen wir hier auf keinen grünen Zweig. Wir werden jetzt einen oder zwei Mitarbeiter (wenn die Kiste wirklich Realität wird), mehr oder minder professionell ausbilden lassen, so eine Art sachkundige Person für Segways ;) . Diese Mitarbeiter werden kann in richtigen Kursen die potenziellen Kandidaten unterweisen und trainieren.


    Ich werde berichten.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo Guudsje


    Als ich deinen Beitrag gelesen habe kam mir der Gedanke "1 Segway = 300 Mitarbeiter unterweisen?" Soll es wirklich so sein, das jeder Mitarbeiter mit diesem einen Segway fahren darf, kann und soll. Aber in deinem letzten Beitrag schreibst du von potenziellen Kandiaten. Wird also doch nur eine Auswahl sein?


    Wir haben vor einem Jahr 2 Betriebsfahrräder eingeführt. Hier wurde dann natürlch eine Gefährdungsbeurteilung und eine Betriebsanweisung geschrieben. Auf meine Frage an die entsprechenden Vorgesetzten, wer denn nun alles mit den Rädern fährt, wurde mir der komplette Verwaltungsbereich, ca. 30 Mitarbeiter genannt. Nun nach 2 Jahren ist es so, das vielleicht 4 Kollegen mit diesen Betriebsrädern fahren, aber alle sind in unserer Unterweisungsdatenbank gelistet und werden seitdem jährlich unterwiesen. Es lebe die Unterweisung :)

  • Am Anfang wird jeder damit fahren wollen. Wenn Sie dann merken, dass es eben nicht mit einer Mini-Einweisung getan ist, sondern ein richtiges Training gemacht wird, dass dem Straßenverkehr angepasst ist (Hindernisse umfahren, Hindernisse überwinden, Treppen und Bordsteine, sicheres Auf- und Absteigen, sofortiges Bremsen, Benutzung Schutzausrüstung, Hygiene beim Helm etc.) wird sich der Kreis der Verdächtigen mit Sicherheit drastisch reduzieren.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,


    ausgehend von einer aktuellen Anfrage eines Users hier, bin ich wieder auf dieses alte Thema aufmerksam geworden und muss schuldbewusst bekennen, dass ich mich zu diesem Punkt leider nicht mehr gemeldet habe. Also, Segways gibt es bei uns im Fuhrpark auch weiterhin nicht. Der Aufwand für die Unterweisung und das Training war uns definitiv zu hoch, und vor allem war uns auch das Gefahrenpotenzial zu hoch, wenn die Benutzer nicht regelmäßig mit dem Gefährt unterwegs sind.


    Von anderen Punkten wie der Hygiene der Schutzausrüstung, Ausgabe der Schlüssel für die verschiedenen Betriebsmodi bei wechselnden Benutzern gar nicht zu reden. Die Gefährdungsbeurteilung ist auch fertig. Ich stelle sie bei Gelegenheit im Downloadbereich ein.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.