Gefährdungsbeurteilung E-Bikes, Segway, Elektroroller

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  • Moin,

    das nenne ich doch mal etwas anderes als den normalen Alltag. :thumbup: Bei uns ist die Idee aufgekommen, unseren Fuhrpark um ein Segway zu bereichern. Beim Austausch eines KfZ (sofern es keine besonderen Betriebspezifika aufweist), kann ich mich ja noch locker zurücklehnen, da Autos zwar Unterschiede aufweisen, aber wer einen Golf fahren kann, kann auch einen Astra fahren. Beim Segway sieht das natürlich anders aus, da sich dieses Fahrzeug anders verhält als andere Fortbewegungsmittel und einer gründlichen Einweisung sowie eines Tranings bedarf.

    Also bin ich meinem Ruf als Bedenkenträger mal wieder gerecht geworden und habe darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht damit getan ist, den Mitarbeitern die Funktionsweise und Knöpfe des Segways zu erläutern, sondern dass eine umfangreiche Unterweisung mit einem ausreichend bemessenem parktischen Teil notwendig ist. Aus dem Bauch heraus würde ich für das ganze Prozedere pro Person mindestens eine halbe Stunde veranschlagen, ohne jetzt wirklich Ahnung zu haben.

    Bei potenziell 300 Nutzern ein nicht zu vernachlässingender Aufwand. Die Euphorie ist aber so groß, dass man das Vorhaben weiter betreiben will. Den Spaß mache ich doch gerne mit. ;) Also werden wir für das Ding mal eine saubere Gefährdungsbeurteilung und ein Unterweisungskonzept erstellen. Jetzt bin ich gerade dabei, die Gefährdungen zusammenzustellen.

    Stürzen, Umkippen, Anfahren von Personen oder Gegenständen, Anschlagen (der Kopf ist ja höher als beim normalen gehen), Überlastung des Segway (z.B. zu starke Steigungen), Kontrollverlust durch das Überfahren loser Gegenstände, Schlaglöcher, Bordsteinkanten etc., elektrische Gefährdung (Akku, Ladevorgang), Glatteis, falsch eingestellte Modi/Schlüssel (Anfänger, Fortgeschrittene, Experte dadurch höhere Geschwindigkeit bei engeren Wenderadien), zu schnelles Starten oder Anhalten, Fehlbedienung usw.

    Vielleicht hat ja der eine oder andere von Euch bereits so ein Gefährt im Einsatz und das ganze Verfahren schon hinter sich. Es wäre schön, wenn noch ein paar Hinweise kämen, die ich verarbeiten kann, falls ich etwas zur Zeit nicht auf dem Schirme haben sollte. Die "normalen" Gefährdungen des Straßenverkehrs werden natürlich berücksichtigt.

    Wenn ich die Gefährdungsbeurteilung habe, stelle ich sie natürlich gerne zur Verfügung, und hier habe ich bereits gelesen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (30. September 2015 um 12:25)

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  • Hallo Frank,

    bestimmt schon gesehen:

    http://udv.de/de/fahrzeug/se…ften-des-segway
    http://www.anwalt.de/rechtstipps/fu…-co_018978.html
    http://www.regioguide.ruhr/touren/segway/sicherheit/
    http://www.foehr-for-fun.de/kontakt/agb/
    http://www.segwayverona.it/PdfZ/Bedienungsanleitung.pdf

    Da gab es doch mal:

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    Wie kann man sich denn bei euch als Fahrer bewerben?

    Ich brech ins Essen, ihr habt Ideen.
    :44:

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Nach einem vierjährigen Behördenmarathon hat die Bundesregierung nun eine eigene Fahrzeugklasse geschaffen. Die Fahrzeugklasse läuft unter dem Begriff „elektronische Mobilitätshilfe“ kurz „eMo“ und regelt alle Vorschriften zum elektronischen Gerät im Sinne der Straßenverkehrsordnung.

    • Es gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung
    • Fahren darf nur, wer mindestens einen Mofaführerschein hat
    • SEGWAYs müssen mit Licht (batteriebetrieben) und Klingel ausgestattet sein
    • Innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen SEGWAYs nur Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege befahren. Wenn diese nicht vorhanden sind, darf auch die Straße genutzt werden.
    • Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind nicht erlaubt
    • Gemeindestraßen und Feldwirtschaftswege dürfen befahren werden, wenn keine Radwege vorhanden sind
    • Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen ist möglichst weit rechts zu fahren.
    • SEGWAYS dürfen auf Fahrradstraßen nebeneinander fahren, ansonsten muss hintereinander gefahren werden
    • Richtungsänderungen sind durch Handzeichen anzuzeigen
    • Auf Radwegen haben Fußgänger Vorrang, Radfahrern ist das Überholen zu ermöglichen.
    • Im Einzelfall und per Ausnahmegenehmigung wird die Nutzung anderer Verkehrsflächen erlaubt. Damit würden weiterhin Stadtführungen in Fußgängerzonen ermöglicht und mobilitätseingeschränkte Menschen können den SEGWAY durchgängig nutzen.
    • Die Gesamtbreite des SEGWAY beträgt nicht mehr als 70 cm
    • Das Tragen eines Fahrradhelmes wird empfohlen


    Bei Bedarf frage ich bei uns der Stadt mal nach, da ich den dortigen Vermieter kenne.


  • ...

    • Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind nicht erlaubt
    • Gemeindestraßen und Feldwirtschaftswege dürfen befahren werden, wenn keine Radwege vorhanden sind

    ...

    Wie kann das ein Laie unterscheiden? Ja, manchmal findet man am Wegesrand entsprechende Kennzeichnungen, innerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel nicht. Die Straße vor meiner Haustür nennt sich z.B. Hauptstraße, könnte somit eine Gemeindestraße sein, ist aber eine Kreisstraße. Somit dürfte ich dort nicht fahren, irgendwie unpraktikabel.

    Wo soll denn der Segway gefahren werden? Auf geschlossenem Betriebsgelände? In Gebäuden, oder im öffentlichen Straßenverkehr?
    Zumindest bei uns in der Gegend haben die Segways üblicherweise ein Versicherungskennzeichen wie beim Mofa.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Na, dann mal so ein paar Gedanken.
    Versicherung? Führerschein bzw. Auswahl zur Eignungsfeststellung? Unterweisung theoretisch und praktisch. Wo darf gefahren werden? Bei welcher Wetterlage? Welche Schutzausrüstung bzw. Kleidung ist zu tragen (Schuhe, lange Kleidung die sich verfangen kann, Helm, Protektoren)? Welche Lasten dürfen wie mitgeführt werden? Wie ist das Fahrzeug beim Abstellen gegen Diebstahl zu sichern?

    Gibt bestimmt noch viele weiter Punkte. Ich hätte auch gerne so ein Spielzeug bei mir im Betrieb, die Wege hier sind einfach zu lang.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin Axel,

    Deine Punkte habe ich auf dem Schirm. Wo ich noch gar kein feeling dafür habe, ist die Dauer der Unterweisung. Unabhängig von dem Üben des Auf- und Absteigens und der Lenkung dieses Gefährtes, gibt es noch so nette Punkte wie Ausweichen von Hindernissen, Anfahren, Abbremsen, Vollbremsung, verhalten bei Sicherheitsabschaltung, Verhalten bei Sicherheitswarnungen etc. Ob man da mit einer halben Stunde für die Unterweisung hinkommt pro Person?

    Ich sehe mich schon auf unserem abgesperrten Parkplatz die Probanden mit dem Megaphon durch den Pylonenkurs jagen. :Lach:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • In einigen Städten kann man ja Segway Touren buchen und ich glaube nicht, dass die Nutzer dort eine längere Einweisung erhalten, da dürfte es relativ schnell los gehen. In Stuttgart sind mir da schon mehrere Gruppen aufgefallen mit einem Verhalten das nicht den Regeln entsprechen dürfte. Nicht das Maß der Dinge, daher dürfte der Schulungs- und Unterweisungsaufwand im Betrieb nicht gering sein.
    Statt "Bedenkenträger" kannst Du dann ja "Segwayführerscheinprüfer" in Dein Profil eintragen. :pop2:

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Frank,

    frag mal im Rahmen der Amtshilfe bei der Polizei nach. Die hessische Polizei hat vor ein paar Jahren Jahren eine GBU für den Einsatz von Segways durchgeführt/durchführen lassen. Ergebnis war unter anderem letzlich eine 3stündige Schulung mit Praxisteil. Ob die GBU so umgesetzt wurde und wird kann ich leider nicht sagen.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Ich habe mal spaßeshalber bei ein paar Anbietern angerufen. Für die geführten Touren auf ausgewählten Strecken (mit Scout) dauert die Einweisung zwischen 15-30 Minuten im Bedarfsfall länger. Wenn ich jetzt jemanden alleine in den öffentlichen Straßenverkehr jage, kann man sich die Unterweisungsdauer vorstellen.

    Stephan, Danke für den Tipp.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Wie kann das ein Laie unterscheiden? Ja, manchmal findet man am Wegesrand entsprechende Kennzeichnungen, innerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel nicht. Die Straße vor meiner Haustür nennt sich z.B. Hauptstraße, könnte somit eine Gemeindestraße sein, ist aber eine Kreisstraße. Somit dürfte ich dort nicht fahren, irgendwie unpraktikabel.

    Das mit den Gemeindestraße gilt nur außerhalb geschlossener Ortschaften, und dort sind die Straßen gekennzeichnet. (Wenn man weiß wie) ;)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Danke,

    genau so etwas habe ich gesucht. es ist nämlich ein Irrglaube, zu denken, dass man innerhalb einer Stunde mit einem solchen Gefährt "Fahrradniveau" erreichen kann. Mal soeben das Ding an einen Kollegen ausleihen und ihn kurz einweisen ist da nämlich nicht. Ich habe mir auch mal das Sicherheitsvideo der Firma Segway angesehen. Das bestärkt mich noch mehr in der Überzeugung, dass hier nicht nur eine Unterweisung, sondern ein richtiges ausführliches Fahrertraining erfolgen muss.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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