Gefährdungsbeurteilung E-Bikes, Segway, Elektroroller

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  • Wenn ich als AG Räder zur Verfügung stelle, bin ich als Verleier natürlich für den technisch einwandfreien Zustand verantwortlich.

    Aus gegebenem Anlass hole ich das Thema nochmals noch oben. Heute wieder einmal Unterweisung für Nutzer der E-Bikes gemacht. Da fällt mir doch ein kleiner Aufkleber am Rahmen auf. "Dieses Fahrrad ist für den öffentlichen Verkehrsraum nicht geeignet, da es nicht der STVZO entspricht." 8|


    Ja, in Ordnung. Bei Auslieferung hatte es keine Klingel. Die haben wir nachgerüstet, ebenso die Speichenreflektoren. Als Bedenkenträger Nummer 1 habe ich dann doch mal die STVZO gewälzt, und was soll ich sagen? - HURRA DEUTSCHLAND Unsere Fahrräder waren immer noch nicht verkehrssicher. Die Straßenverkehrszulassungsordnung hat, wie sollte es anders sein, einen eigenen Paragrafen für lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern. :D


    Wir haben Großflächenrückstrahler, die natürlich das vorgeschriebene "Z" tragen (wozu eigentlich ?( ), aber die Rückstrahler befinden sich 742mm über dem Boden. Ergo ein klarer Verstoß gegen §67 (4) STVZO.

    Ich sehe mich schon mit einem Bein im Knast. :44:


    Aber im Ernst. Beim Händler immer darauf achten, dass das Fahrrad tatsächlich den Vorgaben der STVZO entspricht. Soooo selten kommt es ja nicht vor, dass ein Radfahrer umgenietet wird. Der Händler macht darauf natürlich nicht aufmerksam, dafür gibt es ja den Aufkleber. :thumbdown:


    Gruß Frank, der wieder etwas gelernt hat.

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo Frank,


    bin gerade mal raus an mein Fahrrad gegangen, die Kombi aus Schlusslicht und Rückstrahler ist auch in einer Höhe 700+ mm;
    ich habe zusätzlich am unteren Ende des Schutzbleches - exakt in 600 mm Höhe - noch einen separaten Rückstrahler.
    Alles easy.


    mfg. Uwe

    Uwe

  • Man lernt nie aus, das hatte Thema hatte ich noch nie auf dem Schirm.


    Die Hersteller von Lastenfahrrädern wissen das anscheinend auch nicht. Die Rückstrahler der bei einem Kunden eingesetzten Lastenfahrräder befinden sich in einer Höhe von 680 mm. Vermutlich auch deswegen die Bezeichnung Industriefahrrad. :rolleyes: Von einer Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr steht nichts in der Bedienungsanleitung. Anfrage an den Hersteller ist raus, ich bin gespannt.


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl