Mittlerweile gibt es bei uns bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen keine G25 mehr, so lange keine tatsächlichen Anhaltspunkte, die eine Eignungsuntersuchung je nach Tätigkeit und Gefährdungsbeurteilung rechtfertigen können, vorliegen. Wir fackeln das bei uns so ab, dass wir die Beschäftigten regelmäßig über die Möglichkeit einer Wunschuntersuchung informieren, was auch sehr gut angenommen wird.
Da widerspreche ich nicht. Sind wir einer Meinung, finde ich gut.
Zu der kontrovers diskutierten Rechtsgrundlage siehe Staplerfahrer und G25 - Neuer Ansatz